Fahrtkostenzuschuss für Gehbehinderte

Im Jahr 2003 erfolgte der Auftrag zur Aufgabenentflechtung zwischen dem Bundessozialamt (BSB) und dem Land Niederösterreich. In einer vertraglichen Regelung wurde vereinbart, für welche Leistungen zukünftig das BSB und für welche die Länder zuständig sein sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle Mobilitätszuschüsse ausschließlich beim BSB angesiedelt. Im Zuge der Neuregelung, blieb das BSB für Zuschüsse mit einem beruflichen Konnex weiter zuständig. Jene Fälle, in denen kein beruflicher Konnex besteht, wurden von den Ländern unter dem Begriff –soziale Rehabilitation- übernommen. Diese klare vertragliche Regelung gilt nun seit 2003 zwischen Bund und Ländern.
Wenn eine Gehbehinderte Person im Erwerbsleben steht, erhält diese den sogenannten Mobilitätszuschuss vom BSB, wenn nicht sollte der Zuschuss vom Land erfolgen, wie im Beispiel der Landesregierung OÖ.
Nach unserer Überprüfung stellten wir fest, dass der Antrag NICHT auf der Website der NÖ Landesregierung vorhanden ist und bis dato anscheinend noch nicht einmal in einer „Amtsform“ als Schriftdokument existiert. Wir nahmen telefonischen Kontakt mit dem zuständigen Abteilungsleiter auf und informierten ihn über diesen Zuschuss. Den Zuschuss und den Antrag für stark Gehbehinderte und RollstuhlfahrerInnen müsste es bereits seit 10 Jahre in NÖ geben!
Mitglieder unseres Vereins haben bei der NÖ Landesregierung Abteilung GS 5 bezüglich dieses Fahrtkostenzuschusses angefragt, da hieß es vorerst: „so etwas haben wir nicht“. Sie wurden von der GS 5 zum BSB geschickt und sollten dort um den Status „Kreis der begünstigten Behinderten“ ansuchen. Wobei in der parlamentarischen Anfragebeantwortung des Sozialministers klar ersichtlich ist, dass für begünstige Behinderte das BSB zuständig ist.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – Anfragebeantwortung:
„Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13349/J der Abgeordneten […] wie folgt: Im Zuge der Bundessozialamtsreform 2003 kam es auch zu einer Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Ländern. Da die Zuständigkeit für Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung im Bundes-Verfassungsgesetz nicht geregelt ist, kommt diese Materie in erster Linie den Ländern zu. Ausnahmen sind verfassungsrechtlich beispielsweise für die berufliche Eingliederung von begünstigten Behinderten im Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehen.“
(Parlamentarische Anfrage an Sozialminister Rudolf Hundstorfer vom 18.1.2013)
Nun, man erhält diesen Status in aller Regel wenn man als erwerbstätiger Invalide eingestuft ist und daher als schwer Behinderter auf Kündigungsschutz des BSB angewiesen ist.
So wurden natürlich alle, die eigentlich berechtigt waren diesen Zuschuss von der Landesregierung NÖ zu erhalten, vom BSB bezüglich Aufnahme in den „Kreis der begünstigten Behinderten“ abgelehnt, da sie ja NICHT erwerbstätig sind und daher nicht dem „Kreis der begünstigten Behinderten“ angehören können!
Nach dem Ablehnungsbescheid des BSB wurde ihnen dann von der GS 5 schriftlich mitgeteilt: Die Begünstigung wäre das Hauptkriterium für einen Fahrtkostenzuschuss von der Landesregierung NÖ. Das schließt aber das Sozialministerium klar aus, da bei diesem Kriterium das BSB also der Bund zuständig ist.
Unsere Forderung sind erfüllbare Kriterien nach dem Beispiel des Landes OÖ, andere Bundesländer zahlen direkt Fahrtengeld aus oder haben kostenlose Freizeittaxis usw.
Die Kriterien der Landesregierung NÖ sind innerhalb von 10 Jahren nur von einer Hand voll Betroffenen erfüllt worden (bestätigt von der zuständigen Abteilung des Landes NÖ). Laut diesen Kriterien müsste man arbeitslos, schwer behindert sein, Einstufung „begünstigt behindert“ vom BSB, kein Pensionsbezug, kein beruflicher Konnex, usw. Diese NÖ- Kriterien werden von uns nicht akzeptiert und widersprechen der verbindlichen Vereinbarung mit dem Bund aus 2003.
„Begünstigt behindert“ stuft das BSB in der Regel nur arbeitsfähige Behinderte ein und dann erhalten aber diese Personen vom BSB den Mobilitätszuschuss.
Das Land NÖ nennt ihren Zuschuss genau gleich und verursacht bei Betroffenen massive Verwirrung, da sie die betroffenen Personen dann auch noch zum BSB zur Einstufung schickt und ihnen das BSB dann einen negativen Bescheid ausstellt, da sie ja nicht erwerbstätig sind.
Dieses Kriterium des „begünstigten Behinderten“ unterliegt ausdrücklich dem BSB, dass das Land NÖ dieses Kriterium als Hauptkriterium zum Erhalt des Fahrtkostenzuschusses macht, ist nach unserer Ansicht eine grobe Täuschung der 1000enden Betroffenen in NÖ.
Hier werden Betroffene, die in anderen Bundesländern einen Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss hätten, in NÖ unter sehr bedenklichen Umständen abgelehnt und der Zuschuss den betroffenen NiederösterreicherInnen seit 10 Jahren vorenthalten.
Rückforderung ab dem Jahr 2003
Unser Verein ChronischKrank erstellt nun eine Liste von betroffenen NiederösterreicherInnen. Wenn Sie einen Behindertenpass vom BSB, mit folgenden Einträgen haben:
– Mindestens 50% Invalidität
– Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
– Hauptwohnsitz in NÖ
– Gehbehinderung
und nicht Erwerbstätig sind, dann ersuchen wir Sie, sich bei uns zu melden und in die Liste zur rückwirkenden und fortlaufenden Auszahlung der Fahrtkostenzuschüsse registrieren zu lassen. Wir werden zusammen mit unseren Juristen die NÖ Landesregierung auffordern, rückwirkend und fortlaufend die Zuschüsse auszuzahlen.
Unsere Forderungen an die NÖ Landesregierung
– Kriterien am Beispiel der Landesregierung OÖ anpassen/übernehmen.
– Status Zugehörigkeit „Kreis der begünstigten Behinderten“ Begünstigete/r Behinderte/r (Eintragung im Behindertenpass        erforderlich) – entfernen
– Kein ausschließlicher Pensionsbezug (=kein unbefristeter Pensionsbezug) – entfernen
Einen Teilerfolg konnten wir bereits erringen, die Kriterien wurden bereits geringfügig adoptiert und nun ist dieser Zuschuss nach über 10 Jahren online auffindbar.
Anfrage der Grünen Abgeordneten Enzinger, MSc vom 17.02.2014 an Landesrätin Mag. Schwarz betreffend Auszahlung des NÖ Mobilitätszuschusses, Ltg.-315/A-5/58-2014
Anfragebeantwortung von Landesrätin Frau Mag. Barbara Schwarz (ÖVP) vom 31.03.2014
Da auch die Landesrätin die aus unserer Sicht diskriminierenden und unerfüllbaren Kriterien zum Bezug der Leistung befürwortet folgen nun Gesprächsangebote an Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll.
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22 Antworten

  1. Ich bin Mutter eines 17- jährigen, schwerst- mehrfach behinderten Sohnes. Sein Name ist Christopher. Christopher ist laut Behindertenpass zu 100 % behindert, sein Hauptwohnsitz ist in Nö, genauer gesagt in Gänserndorf, und in seinem Pass steht auch , dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für ihn unzumutbar ist. Ich denke das er zu den betroffenen Niederösterreichern gehört denen der Mobilitätszuschuss von der Landesregierung vorenthalten wird.in Christophers Namen bitte ich ihn in die Liste der Betroffenen aufzunehmen. MFG Schmölz Monika

  2. Sogar zum Gestalten des neuen Antragsformulars ist die NÖ Landesverwaltung nicht fähig. Das Eingabefeld für den IBAN ist für händisches Ausfüllen zu kurz geraten und zum elektronischen Ausfüllen am Bildschirm sind nur 19 Stellen möglich, obwohl der österr. IBAN-Code 20-stellig ist.

  3. Habe seit Oktober 1999 einen Behindertenpass
    70 % Gehbehinderung
    Unzumutbarkeit der Benützung öff.Verkehrsmittel
    wegen dauernder Gesundheitsschädigung.
    Hauptwohnsitz in St. Pölten (NÖ)

  4. Mein Name ist Annemarie Vacano und bin die Mutter und schreibe, da es meiner Tochter nicht mehr
    möglich ist (MS) selber zu schreiiben.Sie hat Pflegestufe 7 und ist vollkommen an den Rollstuhl
    gebunden.
    Ich habe über den Fahrtkostenzuschuss erst im Kurier, in den über Ihre Organisation geschrie-
    benen Artikel erfahren und wende mich daher an Sie diesbezüglich. Ich ersuche daher höflichst mir mitzuteilen, was zu tun ist um sich den Verfahren anschliessen zu können
    Meiner Tochter wurde der Behindertenpass am 15.03 2004 ausgestellt.
    Ich danke im Vorraus und zeichne hochachtungsvoll Annemarie Vacano(Mutter).

  5. Gilt dieser Mobilitätszuschuss ab einer bestimmten Altersuntergrenze?
    Mein Sohn ist 13, gehbehindert, laut Behindertenausweis 80%, – Fahrleistung unsererseits zu Therapien etc seit Jahren entsprechend hoch. Bitte um Info. Besten Dank im voraus!

    1. Liebe Fra Grünberger, wenn Sie aus NÖ sind gibt es keine Altersbegrenzung, dafür sind die restlichen Kriterien so gestaltet, dass sie den Zuschuss für Ihren Sohn nicht bekommen werden. Siehe hierzu: https://chronischkrank.at/2013/fahrtkostenzuschuss-fur-gehbehinderte/
      Ich empfehle Ihnen uns eine Kopie des Behindertenpasses zu mailen, dann können wir Ihnen sagen ob wir Ihren Sohn auf unsere Sammelliste setzen können um auch für ihn den Zuschuss einzufordern. LG J.H.

  6. Ich ersuche um Eintragung in die Liste zur rückwirkenden und fortlaufenden Auszahlung der Fahrtkostenzuschüsse. Ich habe seit 06.02.2012 einen Behindertenpass mit 60 % Gehbehinderung, aber noch keine Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung. Diesbezüglich habe ich beim Verein für chronisch Kranke am 31.1.2014 im AKH Wien mit sämtlichen Unterlagen und meinem Behindertenausweis eingereicht.

  7. Guten Tag, ich ersuche um Eintragung in die Liste zur rückwirkenden und fortlaufenden Auszahlung der Fahrtkostenzuschüsse. Ich habe seit 2007 70% Behinderung. Bitte um Info.
    Mit vielen Dank
    Zagler L.

  8. S.g. Herr Holzinger,
    Ich ersuche um Eintragung in die Liste zur rückwirkenden und fortlaufenden Auszahlung der Fahrtkostenzuschüsse. Ich habe seit 09.06.2011 einen Behindertenpass mit 100 % Gehbehinderung und die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung.
    Wie kann der Eintrag für Fahrtkostenzuschüsse ohne E-mailzugang beantragt werden?
    Wohnsitz NÖ.
    freundliche Grüße
    Karl Fischer

  9. Bei mir trifft das mit den Fahrtkosten auch voll zu hab nie was bekommen weder vom B soz amt die haben per tel Auskunft gesagt ich Arbeite ja nicht und daher gibts das nicht für mich, obwohl ich zum Kreis der Begünstigen Behinderten gehörte daher hab ich auch nie einen Antrag gestellt. Und später ab dem jahr 2012 war ich dann bis fortlaufend in Unbefristeter Pension und war der Ansicht das ich durch das ohnehin Überhaupt keinen Anspruch habe.
    – Mindestens 50% Invalidität
    – Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
    – Hauptwohnsitz in NÖ
    – Gehbehinderung
    Wie ich schreib bin ich seit 2012 in U-befristeter Invaliden Pension. Zuvor war ich ab 2005 in Befristeter Invaliden Pension.
    Das habe ich seit Jahren Eingetragen im B soz Ausweis.
    Würde mich der Sache gerne Anschließen damit ich zu meinem Geld komme.

  10. Hat sich seither etwas getan oder liegt das Thema immer noch offen und unbehandelt?
    Gibt es nun die Möglichkeit, diesen mysteriösen Mobilitätszuschuss in NÖ zu bekommen oder wird man immer noch im Kreis geschickt? Wie ist der letzte Stand?

    1. Sehr geehrte Frau Lichtenauer,
      Wir sind nach wie vor bemüht, diese Vorgehensweise mit dem Land NÖ für die Betroffenen zu klären und werden selbstverständlich informieren, sobald es Neuerungen gibt!
      mit besten Grüßen
      Team ChronischKrank

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