Anfrage der Grünen Abgeordneten Enzinger an Landesrätin Schwarz betreffend Auszahlung des NÖ Mobilitätszuschusses

Endlich reagiert auch die politische Opposition in NÖ gegen den Missstand bei der Auszahlung und den Kriterien für den Fahrtkostenzuschuss in NÖ:
Anfrage der Grünen Abgeordneten Enzinger, MSc vom 17.02.2014 an Landesrätin Mag. Schwarz betreffend Auszahlung des NÖ Mobilitätszuschusses, Ltg.-315/A-5/58-2014
Anfrage
1. Wie viele Anträge auf Mobilitätszuschuss laut § 34 NÖ Sozialhilfegesetz 2000 wurden
seit dem Jahr 2003 gestellt?
2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv erledigt?
3. Wie viel an Unterstützungsgeldern hat sich das Land NÖ bisher durch die Nicht-
Auszahlung des Mobilitätszuschusses erspart?
4. Wird der Mobilitätszuschuss ab jetzt regelmäßig bei Vorliegen der Voraussetzungen
ausbezahlt werden?
5. Halten Sie es für zweckmäßig gerade bei den BürgerInnen zu sparen, die
Unterstützung am Dringendsten brauchen?
6. Wie viele Familien gibt es im Land NÖ, die einen/eine chronisch Kranke/n zu betreuen
haben?
7. Hat die zuständige Abteilung vor, die Zugangsbestimmungen zum Mobilitätszuschuss
für die Betroffenen zu erleichtern, damit mehrere anspruchsberechtigte Personen
diesen erhalten?
Anfragebeantwortung von Landesrätin Frau Mag. Barbara Schwarz (ÖVP) vom 31.03.2014
Da auch die Landesrätin die aus unserer Sicht diskriminierenden und unerfüllbaren Kriterien zum Bezug der Leistung befürwortet folgen nun Gesprächsangebote an Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll.
Unser Verein bleibt weiter dran und setzt sich für die Betroffenen NiederösterreicherInnen ein! Wenn Sie betroffen sind lassen sich bei uns auf die Sammelliste setzen.
Alle Infos senden wir Ihnen unter oder 0676 7451 151
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6 Antworten

  1. Ja, ich möchte auf der Sammelliste eingetragen werden; habe aber noch nicht angesucht, weil ich erst jetzt im TV vom Mobilitätszuschuss in NÖ gehört habe und im Zuge dessen mich wegen diverser Unklarheiten bereits schriftlich an den Verein ChronischKrank gewendet habe.
    MfG
    Rudolf Kienast

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin zufällig auf der Suche nach dem Antrag für den Mobilitätszuschuss auf Ihre Webseite angestoßen. Würde mich sehr darüber freuen wenn Sie uns auch behilflich sein könnten.
    Meine Schwägerin S. Sibel ist seit ihrer Geburt pflegebedürftig, seit 07.11.2003 hat sie ihren Behindertenpass vom Bundessozialamt Landesstelle Niederösterreich von 100 v.H. erhalten. Die Antragstellerin ist überwiegend an ein Rollstuhl gebunden. Ihre Mutter kümmert sich 24 Stunden um Ihre Tochter.
    Die Familie wusste nicht von diesem Antrag. Ich bin die Schwägerin von der Antragstellerin und kümmere mich mit der Familie gemeinsam liebevoll um die Antragstellerin. Auf der Webseite www. noe.gv.at bin ich zufällig auf den Antrag angestoßen.
    Daraufhin habe ich den Antrag mit der Familie gemeinsam ausgefüllt und an die Stelle eingeschrieben geschickt. Mittlerweile wurde unser Antrag bearbeitet, jedoch müssen wir noch die fehlenden Dokumente nachreichen.
    Meine Bitte an die bearbeitende Stelle war:
    Da die Familie nicht von diesem Antrag gewusst hat, um die Auszahlung der vergangenen Jahre.
    Natürlich verstehe ich, dass sich die Personen selber darum kümmern müssen. Wie gesagt, die Pat. selber ist nicht in der Lage sich selbst um Ihre Rechte zu kümmern. Der Sachverwalter von der Antragstellerin hat sich auch nie um die Rechte der Pat. gekümmert. (Bezogen auf solche Anträge).
    In kürzester Zeit werde ich die Sachverwalter Schaft auf mich nehmen. Die arme Mutter ist für jede Hilfe die sie für Ihre Tochter bekommt sehr dankbar.
    Die Antragstellerin:
    Ist in Maria Lanzendorf wohnhaft. Pflegestufe: 6. Nur mit einem Rollstuhl mobil. 24 Stunden Pflege durch die Mutter.
    Nun möchte ich von Ihnen Wissen:
    Kann die Pat. den Mobilitätszuschuss ab 07.11.2003 beantragen?
    Kann man den Antrag auf den Mobilitätszuschuss nur jährlich machen?
    In welchen Zeiträumen kann man den Antrag stellen?
    Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Unterstützung, Verständnis und für die Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    A. M.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. A.

    1. S.g. Mihriban Akar, uns ist kein Fall bekannt wo jemand den Mobilitätszuschuss rückwirkend vom Land NÖ erhalten hat. Nach erstmaligen Einbringen des Antrages und Bewilligung sollte die Auszahlung fortlaufend auch ohne Neuantrag automatisch erfolgen, jedoch muss ich anmerken, dass nach unserem Wissen im Jahr 2014 nur 17 Personen die Kriterien des Landes NÖ für den Zuschuss erfüllen konnten, im Vergleich in OÖ erhalten derzeit rund 2300 Menschen diesen Zuschuss. Man kann den Antrag jederzeit einbringen. Unser Verein interveniert derzeit gegen diese Kriterien, siehe dazu: https://chronischkrank.at/2015/land-noe-zahlt-fahrtkostenzuschuss-weiter-nicht-aus/
      Bei Fragen können Sie uns gerne unter kontaktieren. LG J.H.

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