Eintrag Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel NEU

Eintrag Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel NEU

Aufgrund der massiven Verschärfung der Verordnung durch das Sozialministerium nach der Begutachtungsphase, werden wir diesbezüglich voraussichtlich Anfang April eine österreichweite Infoveranstaltung nach unseren Verhandlungen mit dem Bundessozialamt und dem Sozialministerium veranstalten.

Hier die wichtigsten Fakten vorab:   Erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit betreffen vorrangig cardiopulmonale Funktionseinschränkungen.

Bei den folgenden Einschränkungen liegt jedenfalls eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel vor: – arterielle Verschlusskrankheit ab II/B nach Fontaine bei fehlender therapeutischer Option – Herzinsuffizienz mit hochgradigen Dekompensationszeichen – hochgradige Rechtsherzinsuffizienz – Lungengerüsterkrankungen unter Langzeitsauerstofftherapie – COPD IV mit Langzeitsauerstofftherapie – Emphysem mit Langzeitsauerstofftherapie – mobiles Gerät mit Flüssigsauerstoff muss nachweislich benützt werden

Erhebliche Einschränkungen psychischer, neurologischer oder intellektueller Funktionen umfassen im Hinblick auf eine Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel folgende Krankheitsbilder: – Klaustrophobie, Soziophobie und phobische Angststörungen als Hauptdiagnose nach ICD 10 und nach Ausschöpfung des therapeutischen Angebotes und einer nachgewiesenen Behandlung von mindestens 1 Jahr, – hochgradige Entwicklungsstörungen mit gravierenden Verhaltensauffälligkeiten, – schwere kognitive Einschränkungen, die mit einer eingeschränkten Gefahreneinschätzung des öffentlichen Raumes einhergehen, – nachweislich therapierefraktäres, schweres, cerebrales Anfallsleiden – Begleitperson ist erforderlich.

Eine schwere anhaltende Erkrankung des Immunsystems, die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen signifikanter Infektanfälligkeit einschränkt, liegt vor bei: – anlagebedingten, schweren Erkrankungen des Immunsystems (SCID – sever combined immundeficiency), – schweren, hämatologischen Erkrankungen mit dauerhaftem, hochgradigem Immundefizit (z.B: akute Leukämie bei Kindern im 2. Halbjahr der Behandlungsphase, Nachuntersuchung nach Ende der Therapie), – fortgeschrittenen Infektionskrankheiten mit dauerhaftem, hochgradigem Immundefizit, – selten auftretenden chronischen Abstoßungsreaktion nach Nierentransplantationen, die zu zusätzlichem Immunglobulinverlust führen. Bei Chemo- und/oder Strahlentherapien im Rahmen der Behandlung onkologischer Erkrankungen, kommt es im Zuge des zyklenhaften Therapieverlaufes zu tageweisem Absinken der Abwehrkraft. Eine anhaltende Funktionseinschränkung resultiert daraus nicht. Anzumerken ist noch, dass in dieser kurzen Phase die Patienten in einem stark reduzierten Allgemeinzustand sind und im Bedarfsfall ein Krankentransport indiziert ist. Bei allen frisch transplantierten Patienten kommt es nach einer anfänglichen Akutphase mit hochdosierter Immunsuppression, nach etwa 3 Monaten zu einer Reduktion auf eine Dauermedikation, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Abwehrkräfte bei üblicher Exposition im öffentlichen Raum hat.

Keine Einschränkung im Hinblick auf die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel haben: – vorübergehende Funktionseinschränkungen des Immunsystem als Nebenwirkung im Rahmen von Chemo-und /oder Strahlentherapien, – laufende Erhaltungstherapien mit dem therapeutischen Ziel, Abstoßreaktionen von Transplantaten zu verhindern oder die Aktivität von Autoimmunerkrankungen einzuschränken, – Kleinwuchs – gut versorgte Ileostoma, Colostoma und Ähnliches mit dichtem Verschluss. Es kommt weder zu Austritt von Stuhl oder Stuhlwasser noch zu Geruchsbelästigungen. Lediglich bei ungünstiger Lokalisation und deswegen permanent undichter Versorgung ist in Ausnahmefällen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, – bei Inkontinenz, da die am Markt üblichen Inkontinenzprodukte ausreichend sicher sind und Verunreinigungen der Person durch Stuhl oder Harn vorbeugen. Lediglich bei anhaltend schweren Erkrankungen des Verdauungstraktes ist in Ausnahmefällen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar.

Unser Verein ChronischKrank wird mit unseren Rechtsanwälten alle aus unserer Sicht betroffenen Erkrankungen die zur Zeit vom BSB abgelehnt werden aber dringend den Eintrag erhalten müssten bis zum VfGH ausjudizieren. Bei den Erkrankungen bei denen wir Erfolg haben und der VfGH die Bescheide des BSB und die Urteile des BVG aufhebt wird laut Auskunft des BMASK (Dr. Hofer) Bundesminister Hundstorfer diesbezüglich die Verordnung abändern. 

Wir kritisieren diese Vorgehensweise des BSB und BMASK jede Erkrankung ausjudizieren zu müssen. Für persönliche Auskünfte vereinbaren Sie einen Termin an unseren Beratungstagen.

Ein interessantes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zum Eintrag der Unzumutbarkeit öffentlichen Verkehrsmittel zum Download: BVwG Urteil 10-2015 UÖVM Entscheidung

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Zur Info für alle die einen Zusatzeintrag wie die z.B. Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“

Es darf bei einem Antrag auf einen Zusatzeintrag die Invalidität NICHT herabgestuft werden! Wir stehen gerne für individuelle Beratung und Vertretung zur Verfügung. Team CKÖ BMASK: Sehr geehrter Herr Obmann Holzinger! Ich nehme an, dass Sie in Ihrer E-Mail die vom Sozialministeriumservice einzuhaltenden Praxis ansprechen, sofern ein Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel eingebracht wird und die Beurteilung nicht aktenmäßig erfolgen kann.

Dazu ist Folgendes festzuhalten: Für den Fall, dass die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ gegeben sind, aktenmäßig nicht möglich ist, ist der Antragsteller/die Antragsteller zu einer persönlichen Untersuchung einzuladen. Im Rahmen dieser Untersuchung sind sowohl die aktuell bestehenden Funktionseinschränkungen festzustellen als auch zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die beantragte Zusatzeintragung gegeben sind. Es ist jedoch keine Einschätzung des Grades der Behinderung vorzunehmen. Keinesfalls ist dem Antragsteller/der Antragstellerin in diesem Zusammenhang die Einbringung eines Neufestsetzungsantrages anzuraten.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Sozialministerium Stubenring 1, 1010 Wien

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Aufgrund unserer Intervention möchten wir Ihnen folgende Erlässe des BMASK an die Sozialministerium-Servicestellen der Länder zur weiteren Verwendung zur Kenntnis bringen:

Hier die Erlässe des Sozialministerium zum Download:

Erlass BMASK 2461070001_IVA72014 vom 25 April 2014_Verein_CKÖ

Erlass BMASK 44301_0053IV_A_7_2014_29.08.2014_Verein_CKÖ

Unser Verein steht Ihnen für Rückfragen und Unterstützung bei Antragsverfahren im Rahmen unseres Vereinsangebotes gerne ehrenamtlich zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen Team Verein ChronischKrank®

47 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bin Lungen transplantiert,benütze seit 7 Jahren in Wien einen Freizeitfahrtendienst, 3 Jahre weil ich zu wenig Luft hatte um irgendwohin zu gelangen und seit 5 Jahren weil ich Immunsupressiva nehme und mich nicht mit irgendwelchen Krankheiten anstecken möchte. Heuer wurde ich das erste mal zu einer Ärztlichen Untersuchung eingeladen, der Liebe Hr. Doktor hätte mir die Bewilligung unbefristet gegeben, aber leider das wurde eingestellt.So habe ich wieder die Berechtigungskarte für 1 Jahr erhalten.Also wieder Aufregung für das nächste Jahr bekomme ich die Bewilligung oder nicht. Das kostet mich immer schlaflose Nächte, da ich wirklich Angst habe diese Karte nicht mehr zu erhalten.Ich vermeide Menschenansammlungen, Lokale und im Winter lebe ich sehr zurückgezogen.Ich achte sehr auf meine Lunge und es geht mir gut. In den Anträgen ist nur vorgesehen ob man Stiegen steigen kann, wieweit man beweglich ist. Aber von Lungen,Herzkranken die nicht Belastbar sind ist nichts vorgesehen.Bei Atemnot ist man nicht im Stande ein paar Meter zurückzulegen. Klarheit wäre notwendig dann hätte ich auch keine Sorge bekomme ich die Karte oder nicht.
    Alles liebe Erika Fessl

    1. Liebe Frau Greiner, meinen Sie Behindertenpässe oder Behindertenparkausweise? Wenn Sie Behindertenparkausweise nach §29 StVO meinen, die bleiben dann unbefristet gültig wenn sie nicht befristet sind und vor 2001 ausgestellt wurden, diese verlieren mit Ende 2015 ihre Gültigkeit und müssen beim BSB neu beantragt werden. LG J.H.

  2. Sehr geehrter Herr Holzinger!
    Kann nicht nachvollziehen, dass sie sich, bzw. der Verein, erst bei einer COPD 4 mit sauerstofftherapie einsetzen, wenn man schon grosse Probleme mit einer COPD 3 hat.
    mfg- Weinhandl Helmuth

    1. Lieber Herr Weinhandl, Sie können hier die derzeitig gültigen Kriterien der Bundessozialämter lesen. Wir sind genau wie Sie ebenfalls unglücklich über die eine oder andere Formulierung des BMASK. Wir werden zusammen mit unseren Rechtsanwälten jede Erkrankung die aus Sicht unserer Fachärzte den Eintrag benötigen, bis zum VfGH ausjudizieren. Hier haben wir die Bestätigung von Sektionschef Dr. Hansjörg Hofer, dass wenn der VfGH uns Recht gibt die derzeitige Verordnung vom Minister abgeändert wird. Leider waren hier die verhandelnden Beamten des BMASK nur auf die Kosten fixiert und nicht auf die betroffenen Menschen für die sie eigentlich tätig werden sollten.
      Unser Verein wird dies juristisch intervenieren. LG J.H.

  3. Sehr geehrter Herr Holzinger!
    Bedanke mich für ihre ausführliche Info,traurig für behinderte Menschen wenn man nur
    mit Rechtsanwälten zu seinem Recht kommt.
    mfg- Weinhandl Helmuth

  4. Ich habe einen 29b,der 2015 abläuft. Den bekam ich,weil ich MS habe, während der Schübe schwer gehen kann (sonst gehfähig) und weil ich nicht mehr als 2kg heben kann-daher mache ich meine Einkäufe mit dem Auto.nebenbei noch Inkontinez,wenn ich mich überanstrenge und natürlich kaputtes Immunsystem.
    Ob ich meinen Ausweis nochmals bekomme?
    Mfg Angela Farmer

    1. Liebe Frau Farmer, um Sie seriös beraten zu können, sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin bei uns wahrnehmen. Dort können wir Ihre Ansprüche bewerten. Sie werden eine Einladung erhalten. LG J.H.

  5. Sg. Damen und Herren, mein Kind wurde vor wenigen Jahren Herztransplantiert. Eine immunsuppressive Therapie ist lebenslang notwendig. Unsere letzte Amtsärztin teilte uns mit, dass sie die Anweisung erhalten habe, nur mehr die Funktion des Herzens zu beurteilen, die immunsuppressive Therapie aber außer Acht zu lassen. Ich bin höchst erschüttert und schockiert. Die immunsuppressive Therapie ist eine lebenslange, lebenserhaltene Maßnahme für alle Organtransplantierten. Es geht bei der immunsuppressiven Therapie ja nicht um eine Leistungssteigerung der Organfunktion, sondern um die Lebenserhaltung! Ohne Therapie würde das Organ abgestoßen und die Patienten versterben. Mit der immunsuppressiven Therapie geht natürlich unter anderem das wesentlich erhöhte Infektionsrisiko einher! Es ist vollkommen unverständlich, dass dieser Sachverhalt ausgenommen ist! Organtransplantierte können unmöglich jederzeit ohne Risiko öffentliche Verkehrsmittel benützen…im Gegenteil, das ist immer ein Risiko! Ich bitte dringendst um Unterstützung, dass diese Verordnung abgeändert wird. In Deutschland bekommt man erstens mindestens 70% GdB nach einer Herztransplantation; außerdem wird der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gerade wegen der immunsuppressiven Therapie Rechnung getragen. Danke für die Hilfe und Unterstützung. Herzlichst, Petra O.

  6. sehr geehrtes Team, ich besitze den Parkausweis,, habe eine eingetragenen Behinderungsgrad von 60%, DiagnoseMorbus Bechterew, warum bekam ich keinen Eintrag Unzumutbarkeit der Öffis?
    mfg.

    1. Lieber Herr Koller-Jäger, Sie erhalten vom Sozialministeriumservice (eh. Bundessozialamt) nur den Eintrag der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel wenn Sie diesen Eintrag neu beantragen. Dies wurde mit der neuen Verordnung die seit 1/2013 gültig ist eingeführt. Vorher konnte man den Eintrag bei Besitz des Parkausweises, ausgestellt von der Bezirksverwaltungsbehörde, per Antrag beim Bundessozialamt eintragen lassen. Da das Sozialministeriumservice eine Bundesbehörde und die Bezirksverwaltungsbehörde eine Landesbehörde ist, wurde mit der Übertragung der Kompetenz zur Ausstellung des Parkausweises an den Bund, dies abgeschafft und ein Neuantrag ist nun notwendig.
      Wir beraten Sie gerne diesbezüglich, nutzen Sie einen persönlichen Gesprächstermin. LG J.H.

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich leide seid 2005 mit der Krankheit CRPS ( ;Morbus-Sudeck), vor einer kurzer Zeit wurde bei mir ein Rückenmarksstimulationssystem im Bereich der HWS implantiert. Warum zählt der Behindertenpass bei der PVA nicht. Ach ja und warum werden die Patienten mit dieser Krankheit nicht aufgeklärt.
    mfg.

    1. Liebe Frau/Herr Nill R, die PVA beurteilt die Arbeitsfähigkeit und das Sozialministeriumservice (eh.Bundessozialamt) schätzt Ihre Diagnosen laut Einschätzungsverordnung des BMASK ein. Leider ist eine ausreichende Information über eine bestimmte Erkrankung nicht immer gegeben, da ÄrztInnen oft auf bestimmte Diagnosen spezialisiert sind und daher nicht jedes Krankheitsbild ausreichend kennen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen zu dieser Erkrankung wir werden dann unsere medizinischen Beiräte kontaktieren sodass Sie eine umfassende Aufklärung erhalten.

  8. Wir benötigen dringend einen CRPS Experten der uns ünterstützt, unsere Schmerzen ernst nimmt, unsere vielen offenen Fragen beantwortet und auch zu seiner Meinung steht.
    Viele der Betroffenen werden nach wie vor in die Psychoschiene geschoben, obwohl dies längst wiederlegt ist und ein Irrweg beginnt für den CRPS Patienten.
    Nicht nur extreme Schmerzen,Zweifel und die Ungewissheit sind nun eine Qual, sondern auch der Gang zum Arzt und zu Ämtern. Viele Ärzte kennen diese Krankheit nicht, wir werden zu Gutachtern geschickt die keinerlei CRPS Erfahrung haben und somit landen CRPS Patienten wieder in der Psychoschiene. Hier möchten wir versuchen eine Besserung für die die Betroffenen mit Ihrer Hilfe zu erreichen.
    Nun noch einige Fragen von CRPS Patienten:
    Der eine Arzt sagt:dass der Sudeck ausheilt, der nächste meint es sei eine behindernde chronische Erkrankung er heilt nie aus,der nächste sagt er wandert,der nächste meint er bleibt nur in einer Extremität,also kurz gesagt jeder bekommt eine andere Aufklärung was stimmt denn nun wirklich?
    Der eine Arzt diagnostiziert CRPS, der nächste meint nein, der andere meint eventuell oder möglicherweise. Das bringt für einen CRPS Patienten fatale Folgen. Denn nur wenn CRPS frühzeitig diagnostiziert wird und richtige Behandlung eingeleitet wird kann eine Heilung eintreten. Leider sehr oft zu spät, und eine Behinderung tritt ein. Aber wo findet man richtige Hilfe?
    Welche Erfahrungen gibt es bzgl. „Übergang auf andere Extremitäten“, wie kann dem ggf. entgegengewirkt werden ?
    Was kann man tun, um als Sudeck-Betroffener nicht immer wieder von Ärzten den Status des Simulanten zu bekommen. Wie erreicht man das ein Arzt das Anliegen ernst nimmt.
    Wie kann erreicht werden, das die durch den Sudeck bedingte körperliche Einschränkungen bei der Beurteilung der Pflegegeldstufe objektiv bewertet werden.
    Welche Unterstützung und Hilfsmittel stehen Sudeck- Betroffenen zur Mobilitätserhaltung bzw. zur Verhinderung von weiteren Mobilitätsverlust zur Verfügung – nicht nur im Bezug auf das Recht zum selbstbestimmten Leben und der Lebensqualität, sondern – sofern der Betroffene dazu überhaupt noch in der Lage ist – zum erlangen und Erhalt eines seines geistigen Niveaus entsprechenden Arbeitsplatzes.
    Wir könnten diese Liste nun endlos fortführen und auch viele Erfahrungen mitteilen,dass würde den Rahmen aber sprengen!
    mfg.

  9. Hallo
    Ich habe 50% Behinderung eingetragen.
    Ich leide an einer Fußlähmung links mit Einschränkung der Gehfähigkeit.
    Ich bin jetzt 47 , diese Verletzung (Sturz durch eine Scheibe – Durchtrennung der Muskel,Sehnen,Atherien und des Nervus Tibialis) habe ich mir mit 15 zugezogen und durch die ständige Fehlhaltung/Belastung ist vor Jahren noch ein Bandscheibenvorfall dazugekommen.
    Ich kann zwar einigermaßen 400Meter gehen, aber ich wohne so abgelegen das ich nach 400Metern noch nicht einmal auf einer befestigten Straße bin, schon gar nicht bei einer Haltestelle. Bis dahin sind es 3 Km und der Bus fährt nur zu Schulzeiten 2 mal am Tag.
    Auf mein Ansuchen um den Zusatzeintrag “Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel” habe ich eine Ablehnung bekommen mit der Begründung:
    “Es kommt bei der Prüfung dieser Frage nicht auf die tatsächliche Entfernung der Wohnung zum öffentlichen Verkehrsmittel an”
    Kann ich dagegen Einspruch erheben oder ist es sinnlos? Warum spielt die „tatsächliche“ Entfernung keine Rolle? Ich bin auf ein KFZ angewiesen. Oder muss ich jetzt mein Haus verkaufen und umziehen?
    mfg TOM

    1. Lieber Helly Thomas, bei der Zuerkennung des Eintrages der Unzumutbarkeit der öffentl. Verkehrsmittel kommt es darauf an was Ihnen die Benutzung des öffentl. Verkehrsmittel unzumutbar macht, also Probleme beim Einsteigen, bei der sicheren Beförderung etc. es wird aber nicht berücksichtigt wie weit man vom nächsten Verkehrsmittel entfernt ist. Das Sozialministeriumservice hat also richtig entschieden, denn Ihre körperliche und geistige Verfassung ist ausschlaggebend. Wenn Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne einen persönlichen Beratungstermin bei uns vereinbaren. LG J.H.

  10. ich bin lange jahre 24stunden um die uhr im rolli,ausser ich schlafe….bin 75%behindert und habe den orangen behindertenpass mit dem eintrag
    bin auf einen rollstuhl angewiesen und bedarf einer begleitperson.
    meine frage ist nun wenn wir alle gleich behandeln wollen,was tun die rollifahrer die nicht anders können als in eine breite parklücke zu parken.
    sollen wir 30 minuten wenn nicht noch früher am geschehen sein und das wieder bezahlen müssen,siehe assistenzzeit!
    Erwünsche mir eine korrekte Antwort!!!
    MlG:R.Gschaider

    1. Liebe Frau Gschaider, bitte verstehen Sie, es gibt z.B. auch Menschen mit schweren Lungenerkrankungen ein mobiles Sauerstoffgerät mitführen und ebenso mehr Platz beim Ein-und Aussteigen benötigen. Diejenigen die keinen erhöhten Platzbedarf benötigen und einige Meter auch ohne fremde Hilfe gehen können, empfehlen wir wenn möglich einen nicht gekennzeichneten Parkplatz zu verwenden. Wenn in einer Gemeinde zu wenig Behindertenparkplätze sind teilen Sie mir dies bitte mit. LG J.H.

  11. Ich wurde vor Jahren auf 70% eingestuft. Koronare Herzkrankheit, künstl. Herzklappe (Bikuspidal), 3 Bypässe, Prothäse nach Aorten Vitium (Aortenbogen), Trigeminus Neuralgie, Diabetes Typ II (Tabletten), COPD II, 2 ausgeheilte US Brüche (2x US Drehtrümmerbruch li + re 1976) mit Nervus Peronaeus Lähmung. Weiters bin ich niemals mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren! Bereits seit der Schulpflicht bin ich immer zu Fuß gegangen. Ich habe (Platz-)Angst vor öffentl. Verkehrsmitteln. Gerboren 1956, soll ich nun mit 58 Jahren eine Psycho Therapie starten, die ich seit Jahren nutze (wegen Depressionen). Mein Parkausweis wurde abgelehnt!!! Man fragt sich wirklich was das soll!!!!

    1. Lieber Herr Puschacher, wir können Ihnen gerne bei einem unserer kostenosen Beratungstage Unterstützung anbieten. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Termin unter . LG J.H.

      1. s
        s
        Sehr geehrter Mag. Holzinger, gerne möchte ich ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Könnten Sie mir bitte einen Termin hierfür nennen?
        Mit freundlichen Grüßen
        Walter Puschacher

  12. Habe 50% Behinderung durch Krebs.
    Meine Frage wäre : laut Arzt soll ich öffentlich Verkehrsmittel meiden da das Immunsystem durch die Chemotherapie geschwächt ist !
    Steht mir eine Behindertenausweis mit dem Eintrag Parkberechtigung zu?
    Mfg

    1. Liebe Frau Urbanek, leider haben die Beamten des Sozialministerium unseren Antrag Chemotherapie-PatientInnen befristet den Eintrag Unzumutbarkeit öffentl. Verkehrsmittel aufgrund der schweren Beeinträchtigung des Immunsystems zu geben abgelehnt. Wir kämpfen dennoch durch alle Instanzen um dies doch noch möglich zu machen.
      Sie können sich gerne einen persönlichen Termin bei uns vereinbaren um Ihre Situation zu besprechen. LG J.H.

  13. Sehr geehrter Herr Holzinger, bei mir wurde in beiden Beinen an den Oberschenkel ein 30 cm langer Verschluss PAVK festgestell. Ich kann nur kurze Strecken, ca 50 m gehen. Ich bin 61 Jahre alt., Pensionistin und wohne abgelegen auf dem Land. Zum naechsten Bus habe ich fast einen Kilometer. Bei Anstrengung verkuerzt sich die Gehstrecke noch zusaetzlich. Habe ich Anspruch auf einen Behindertenparkplatz und was benoetige ich um den zu bean target.Danke fuer Ihre Bemuehungen. M. Kiener

    1. Liebe Frau Kiener, ohne Ihre gesundheitliche Situation genau zu kennen kann ich Ihnen nach Ihrer Darstellung sagen, dass eine realistische Chance auf den Zusatzeintrag besteht. Die Distanz zum öffentlichen Verkehrsmittel wird leider nicht berücksichtigt. Bitte vereinbaren Sie sich bei uns einen Beratungstermin. (kontakt@chronischkrank) LG J.H.

  14. Ich habe seit 2014 eine vom Sozialministeriumservice zuerkannte Behinderung von insgesamt 50 %, u.a. durch Wirbelsäulenschädigungen bzw. hochgradige Seheinschränkung beim linken Auge. Ob mir die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist, wurde bisher noch nicht erhoben, da ich ursprünglich nicht gewusst habe, dass ich das auch gleich mit beantragen kann bzw. habe ich mich nach Kenntnis dieser Möglichkeit nachträglich noch nicht getraut einen extra Antrag zu stellen, da ich auch immer wieder höre, dass bei einem Neuantrag mein Grad der Behinderung unter Umständen von 50 % auf 40 % oder 30 % herabgesetzt werden könnte. Frage 1: Stimmt das?
    Meine Bewegungsfähigkeit ist zwar eingeschränkt (kann aufgrund der Wirbelsäulenschmerzen nur kurze Wege gehen), mein größeres Problem ist aber viel mehr die Angst vor Menschenansammlungen (z.B. in der Straßenbahn), da ich unter Platzangst bzw. Paniksyndromen leide. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass ich keine Chance auf einen 29b-Ausweis hätte, da die Gehbehinderung bzw. die Wirbelsäulenschädigungen allein schon mindestens 50 % ausmachen müssten und psychische Gründe (Angst vor Menschenansammlungen/Platzangst) für den Erhalt der Zusatzeintragung überhaupt nicht berücksichtigt würden. Daher meine 2. Frage: Stimmt das bzw. hätte ich die Möglichkeit die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ erfolgreich zu beantragen?

    1. Lieber Herr Gernot B., wenn Sie keine Neufeststellung beantragen darf das SMS Ihren Grad der Behinderung NICHT neu begutachten. Hierzu gibt es 2 Erlässe des Sozialministerium, siehe hier: https://chronischkrank.at/2014/eintrag-unzumutbarkeit-oeffentlicher-verkehrsmittel-neu/ ganz unten. Es gibt für Zusatzeinträge wie die Unzumutbarkeit der öffentl. Verkehrsmittel einen eigenen Antrag.
      Alle Beiträge zu diesem Thema finden Sie hier: https://chronischkrank.at/category/behindertenparkplatz/
      Seit der Reform wurden auch von uns psychische Probleme die im Zusammenhang mit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln stehen als relevant für die Begutachtung in die Verordnung interveniert. Es gibt dazu gewisse Diagnosen die hierfür relevant sind, Sie müssen aber mindestens ein Jahr VOR Antragstellung in fachärztlicher bzw. psychologischer Behandlung sein.
      Kontaktieren Sie uns zu einem kostenlosen Beratungsgespräch unter
      LG J.H.

      1. Sehr geehrter Herr Holzinger!
        Danke für die hilfreichen Informationen. Ich werde den Zusatzantrag wegen der „Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ mit dem eigenen Antragsformular wahrscheinlich nun doch einbringen, da ich neben meiner eingeschränkten Bewegungsfähigkeit seit Jahren auch an psychischen Problemen (u.a. Klaustrophobie und Agoraphobie, Soziophobie) leide und diesbezüglich auch seit vielen Jahren in Behandlung bin. Auch wenn meine 50%-ige Behinderung dann nicht neu eingeschätzt wird, hoffe ich doch, dass diese zusätzlichen Leiden für die Zusatzeintragung insofern relevant sind, als dass man mir die „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ zugesteht. Glauben Sie, dass mein Antrag unter den angeführten Gegebenheiten erfolgreich sein kann?
        Nachdem ich aus Graz bin, weiß ich nicht, ob Sie in Graz auch Beratungsgespräche anbieten? Ich würde Ihr Angebot sonst gerne annehmen oder ansonsten auch gerne telefonisch, wenn das möglich ist.
        Bitte um kurze Rückantwort – Danke und liebe Grüße!

  15. Hallo
    Ich heiße Manfred
    Vom Bundessozialamt wurde mir eine Behinderung aufgrund meiner Bandscheibenentzündung von vor 2 Jahren und diverser Anderer Leiden ein Behinderung von 50% zuerkannt. Jedoch nicht die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, da ich noch in der Lage bin eine kurze Wegstrecke zu gehen. Ich habe jetzt nur das eine Problem. Es gibt KEINE Öffis, die ich innerhalb einer kurzen Wegstrecke erreichen könnte. Bis zu nächsten Haltestelle sind es ungefähr 2 km, für die ich ca. 1 Stunde Fußmarsch einplanen muss.
    Wenn ich jetzt zu Untersuchungen, Ämter und Behörden muss, hat mich bis jetzt immer meine Frau gefahren. Ich hatte einfach Angst keinen Parkplatz zu finden, und den Weg nicht pünktlich zu schaffen. Bzw. vor lauter Schmerzen, nach einem für mich anstrengenden Weg nicht mehr aus noch ein zu wissen. Mit der Zeit wird es aber auch für meine Frau immer schwieriger arbeitsfrei zu bekommen.
    Nun seinen diese Probleme dem Sozialminiteriumservice komplett egal zu sein. Habe ich eine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch zu erhaben?

    1. Lieber Herr Neumüller, bei der Zuerkennung des Eintrages der Unzumutbarkeit der öffentl. Verkehrsmittel kommt es darauf an was Ihnen die Benutzung des öffentl. Verkehrsmittel unzumutbar macht, also Probleme beim Einsteigen, bei der sicheren Beförderung etc. es wird aber nicht berücksichtigt wie weit man vom nächsten Verkehrsmittel entfernt ist. Das Sozialministeriumservice hat also richtig entschieden, denn Ihre körperliche und geistige Verfassung ist ausschlaggebend. Wenn Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne einen persönlichen Beratungstermin bei uns vereinbaren. LG J.H.

  16. Lieber Herr Neumüller,
    ich habe Juni 2015 ein schweren Autounfall gehabt, wo ich einen offenen Bruch am Sprunggelenk hatte. Bin mehrmals operiert worden, und kann endlich dieses Jahr wieder selbständig gehen nur kurze Strecken. Bei längeren Strecken brauche ich immer noch eine Krücke.
    Oberes Sprunggelenk wurde versteift, und weil die Durchblutung nicht mehr passte wurde vom Oberschenkel vaskuliere Venen entnommen und am Sprunggelenk mit einem Knochen von meinem Knie eingesetzt. Zusatzlich steht beim gehen meine Große Zehe immer nach oben, die Beugung kriege ich nicht hin und sobald eine Belastung auf dem Fuß ist. Mir wurde 40% gdb wegen mein Sprunggelenk, 10% wegen der Großen Zehe gdb. Sprunggelenk gdb wurde aber nicht erhöht also bin bei 40% geblieben. Treppen steigen ist ein Problem da ich immer mich entweder dazustellen muss und immer anhalten.
    Habe bei den beiden Füßen unterschied von 4 cm Muskeln die wurden nicht berücksichtigt. Kann auch lange nicht stehen da ich schmerzen hab. Kann ich hier nochmal einen Antrag stellen wegen Verschlechterung ? Öffentliche Verkehrsmittel habe ich probiert, bis zur Bushaltestelle mach ich mindestens 4 Pausen immer und dann wenn ich keinen Sitzplatz finde habe beim stehen schmerzen. Da ich dann auf den 2 ten Fuß mehr belaste tut der nach einer Zeit auch weh. Besteht hier die Möglichkeit die GDB zu erhöhen und vlt. einen Eintrag für Öffentliche Verkehrsmittel zu bekommen.

    1. Liebe Frau Melanie, um Ihnen eine seriöse Empfehlung geben zu können, ersuche ich Sie sich einen kostenlosen Beratungstermin bei uns geben zu lassen. Generell ist es so, dass der Weg zum öffentl. Verkehrsmittel leider nicht berücksichtigt wird. Es wird begutachtet, ab dem Zeitpunkt wo Sie bei öffentl. Verkehrsmittel sind, Ein- und Aussteigen, sichere Beförderung etc. Wir beraten Sie gerne, Termine gibts unter 07223 82667. LG J.H.

  17. Guten Tag,
    ich leide seit 1984 an Diabetes Typ 1. Seit 2007 bin ich im Besitz eines Behindertenausweises mit dem GDB von 50%.
    Aufgetretene Spätfolgen sind Hashimoto Thyreoiditis, EBV und Nebenniereninsuffizienz. Diese allerdings nicht in der Festtellung von 2007 intregriert wurden.
    In der „Vorausetzung für die Eintragung für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“, steht unter anderem in einem Schreiben des Sozialministeriums der Text „..EINE SCHWER ANHALTENDE ERKRANKUNG DES IMMUNSYTEMS“. Diabetes Typ 1 und Hashimoto Thyreoiditis fallen für mich darunter.
    Steht mir eine Parkausweis nach §29b zu? Die Dame vom Sozialministerium meinte nicht.
    MFG

  18. Hallo Her Holzinger.
    Ich habe am 12.11 eine Spenderniere bekommen und wollte fragen ob ich jetzt neu eingestuft werden muss bzw. ob durch die Einnahme der Immunsuppressiva der Eintrag Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel möglich währe?
    lg
    Alex

  19. Meine Frau hat einen Behindertenausweis mit Piktogramm „Unzumumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel“ meine Frage:Welche Möglichkeit für eine andere Mobilität darf sie in Anspruch nehmen?

    1. Sehr geehrter Herr Schlemmer,
      leider verstehen wir nicht ganz, was mit Ihrer Frage gemeint ist. Die Eintragung zur Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel sagt ja aus, das Ihre Frau diese nicht benutzen KANN. Selbstverständlich DARF sie jede andere Form von Mobilität (Auto, ect.) in Anspruch nehmen, die für sie möglich ist.
      Herzliche Grüße
      Verein ChronischKrank

  20. Hallo Liebes Chronischkrank Team meinen Sohn werden Folgende Diagnosen Diagnostiziert
    Intelligenzminderung mit Verhaltenauffäligkeiten DD ADHS
    Agoraphobie mit Panikstörungen
    Epilepsie mit mäßig gehäuften Anfällen mehrmals in der Woche
    Asphyxie
    Neurodermitis
    Dyshidrosis
    Und da ist jz meine frage würde er die Eintragung bekommen Mfg Susanne

    1. Hallo,
      um zu sagen ob Sie mit diesen Diagnosen eine Chance auf die Zusatzeintragung hätten, müssten wir uns Ihre Befunde ansehen.
      Gerne können SIe sich telefonsich beim Verein melden (Mo, Di, Do 8:30 – 16:00 Uhr unter 07223 / 8 26 67) um einen ersten kostenlosen Beratungstermin auszumachen.

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