ORF HOHES HAUS – Pflege und Betreuung in Österreich – Obmann Mag. Holzinger im Interview

 

Hohes Haus – Pflege und Betreuung in Österreich

Ein paar Mal wöchentlich wirft das ORF-Parlamentsmagazin „Hohes Haus“ einen spannenden Insiderblick hinter die Kulissen des Parlaments. Gesetze und ihre Auswirkungen auf das Leben des einzelnen Staatsbürgers werden analysiert, Interviews zu kontroversen Themen im parlamentarischen Geschehen und Porträts der Abgeordneten runden das Programm ab.

 

Am 24.06.2018 wurde ein Beitrag über die Situation und Missstände der (24-Stunden-)Pflege und Betreuung in Österreich ausgestrahlt. Unser Obmann Mag. Jürgen Holzinger kam in dem Beitrag zu Wort und berichtete aus der Praxis und über Erfahrungen, die unsere Mitglieder regelmäßig an uns herantragen. Den Beitrag können Sie hier ansehen:

Seit zehn Jahren ist die 24-Stunden-Betreuung legal. Vor zwei Jahren wurden auch die Standesregeln überarbeitet. Die für ihre Einhaltung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sind aber nur im Gesetzesbegutachtsverfahren über diese neue Verordnung informiert worden. Seit 2015 sind Personenbetreuung und Betreuerinnenvermittlung auch gewerberechtlich getrennt. Vermittlungsagenturen müssen seither etwa Kosten transparent darstellen und den Betreuungsaufwand vorab vor Ort prüfen.

Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirkshauptmannschaften (BHs) beziehungsweise Magistrate. Diese wissen aber nur ungenügend darüber Bescheid.

 

Es gibt keine einheitliche Ausbildung oder ein einheitliches Kontrollorgan von 24-Stunden-BetreuerInnen. Es werden zwar, per Gesetz definiert, die Aufgabengebiete geregelt, eine Kontrolle ist aber (zumindest macht es den Anschein) gesetzlich nicht vorgesehen. Vor allem Vermittlungsagenturen haben sehr großen Freiraum bei der Gestaltung ihrer Vermittlungstätigkeit. Daher kommt es auch laufend zu Beschwerden und Unstimmigkeiten sowie groben rechtswidrigen Verhalten wie finanzieller und körperlicher Ausbeutung von BetreuuerInnen, Steuerbetrug, etc. in Zusammenhang mit solchen Agenturen.

Was fehlt noch? 

  • Ausbildungsstandards bei Personenbetreuerinnen. Das Sozialministerium fordert eine Mindestausbildung bei Betreuerinnen ansonsten erhält man als Pflegebedürftiger KEINE Förderung, das Wirtschaftsministerium, als zuständiges Ministerium, lehnt dies ab. – Es braucht aber eine Mindestausbildung und Qualitätsstandards, dies fordert unser Verein unbedingt ein.  Die Ministerien sind hier uneinig.
  • Eine Privatrechtschutzversicherung sodass BetreuuerInnen auch ihre Rechte z.B. bei Probleme mit Vermittlungsagenturen selbstständig durchsetzen können.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung für Betreuerinnen. Unfälle und Schäden durch BetreuerInnen müssen abgedeckt sein, die WKO könnte dies mit der Kammerumlage die sie von Betreuerinnen einhebt abdecken und organisieren. Diese Forderung wurde nun endlich 2016 von der WKO leider nur als freiwillige Empfehlung umgesetzt. 

Was sollte das Sozialministerium ändern?

  • Pflege-/Betreuungsbedürftige müssen derzeit überprüfen ob die selbständige BetreuerInnen ihre Sozialversicherungsbeiträge abführen. Wenn dies die BetreuerInnen nicht machen oder sich rückwirkend von der SVA abmelden können die Pflege-/Betreuungsbedürftigen ihre Förderung für die 24 Stunden Betreuung vom Sozialministeriumservice verlieren und sogar rückwirkend zurückbezahlen.

Das Sozialministeriumservice sollte die Abführung der SVA-Beiträge auf elektronischem Wege überprüfen und somit diese Auflage an die Pflege-/Betreuungsbedürftigen auch aus datenschutzrechtlichen Gründen fallen lassen.

 

 

 

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