NEWS – Fahrtkostenzuschuss für Gehbehinderte

Auch das NEWS Magazin berichtet darüber

Es gibt 1000ende Betroffene, jene die einen Behindertenpass vom Bundessozialamt mit den Einträgen, Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, mindestens 50% Invalidität und eine Gehbehinderung eingetragen haben, können betroffen sein!
Alle jene die eine Gehbehinderung haben und nicht Arbeiten gehen, sollen mit uns Kontakt aufnehmen! Wir fordern Zuschüsse der letzten 10 Jahre ein!

12 Antworten

  1. Meine Frau ist seit Juli 2001 ab BEK 5 gelähmt .Wohnen in der Steiermark und sind schon Pensionisten..
    Möchten Sie bitten ,uns Informationen über Fahrtkostenzuschuss (auch andere Zuschüsse ) zukommen zu lassen.
    mfg
    Kerschenbauer

    1. Lieber Herr Kerschenbauer, vorrausgesetzt Ihre Frau hat die erforderlichen Einträge im Behindertenpass (Unzumutbarkeit öffentl.Verkehrsm., mind.50% Invalidität) gibt es in der Steiermark kostenlose Freizeit Behindertentaxis und Begleitdienste die speziell geschult sind. Für weiter Fragen bezüglich anderen Zuschüssen, ersuche ich Sie uns per Mail zu kontaktieren. LG J.H.

  2. Bin seid 19.12.03 zu 70% behindert! Bekomme keine Zuschüsse zu meiner (661,06 euro) Pension.Würde mich über einen Zuschuss freuen! Liebe grüsse, H.P.

  3. Ich bin seit 2005 in Pension habe einen Behindertenpaß 70% und habe bis dato keinen Zuschuß erhalten,
    ich bitte sie mir diesbezüglich Unterlagen zukommen zulassen. Ihr Hermine Blach Danke.

  4. hallo, ich habe einen 16 jährigen, schwerstbehinderten Sohn mit Pflegestufe 7.
    Da er als Niederösterreicher eine Wiener Behindertenschule besucht, gibt es für ihn keinen Fahrtendienst und ich muss ihn selbst bringen und holen-wir bekommen dafür aber Kilometergeld.
    Ist damit unser Zuschuss bereits abgedeckt oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?
    Wir fahren ja schliesslich auch sehr viel zu Therapien und in Krankenhäuser.
    Danke
    lg

    1. Liebe Frau Hameseder, wir senden Ihnen gerne die notwendigen Unterlagen zu. Wichtig wäre dass Ihr Sohn folgende Einträge im Behindertenpass hat: Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, ist gehbehindert. Der Hauptwohnsitz muss ebenfalls ich NÖ sein.
      Lg J.H.

  5. Der Fahrkostenzuschuss ist ein Punkt von mehreren, wo staatliche Stellen sich ständig darauf herausreden diesen nicht zahlen zu müssen. Bei der Bereitstellung der Hilfsmittel z. B. (Kommunikationshilfsmittel) liegt der Fall vollkommen gleich. Nicht nur, dass diese Hilfsmittel in der Regel mit der Begründung, dass seien Hilfsmittel zur sozialen Rehabilitation, abgelehnt werden, gleichzeitig werden auch hier immer nur Kostenanteile gezahlt. Es wird außerdem immer wieder darauf hingewiesen, dass es ja letztlich keinen Rechtsanspruch auf diese Hilfen gäbe. Und genau da liegt das Problem. Solange es keinen Rechtsanspruch auf Hilfsmittel, wie auch Hilfen gibt, der verfassungsrechtlich verankert ist, solange werden diese Diskriminierungen der Beeinträchtigten weiterhin stattfinden, obwohl Österreich schon 2008 die Behindertenkonvention mit Zusatzprotokoll ratifiziert hatte und dieses Verhalten der einzelnen staatlichen Stellen diskriminierend und außerdem gegen Menschenrechte verstößt. Das kann auf Dauer nicht so weiter gehen und vor allen Dingen können die Beeinträchtigten nicht noch bis 2018 oder 2020 warten, bis dann vielleicht einmal der NATIONALRAT

  6. Hallo, ich habe im Behindertenpass 70% und als Zusatzeintrag gehbehindert. Unzumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmittel hab ich nicht. Bekomm ich trotzdem einen Fahrtkostenzuschuss? Lg Bichler Margit

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