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1-2014 ist es soweit unsere Interventionen hatten Erfolg! Auch chronisch Kranke werden nun einen Parkausweis §29 STVO erhalten. Haben auch Sie Anspruch? Nähere Infos holen Sie sich bei unseren persönlichen Beratungsterminen.

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6 Antworten

  1. Nachdem ich in meinem Behindertenpass den Eintrag “Unzumutbarkeit der Benuetzung oeffentlicher Verkehrsmittel” habe, erhielt ich heute ein Schreiben vom “bmask” mit dem Hinweis weitere Informationen zum Parkausweis unter http://www.help.gv.at zu entnehmen. Auf der entsprechenden webpage ist allerdings nicht ersichtlich, was sich nunmehr ab Jaenner 2014 fuer mich aendert, da auf der webpage (www.help.gv.at) nur auf Personen mit “Gehbehinderung” Bezug genommen wird. Laut den Informationen auf Ihrer Seite gilt der Parkausweis aber ab Jaenner 2014 auch fuer „chronisch Kranke“ Wuerde mich daher schon interessieren, was nun richtig ist. Warum wurde dem Schreiben vom „bmask“ nicht auch eine verstaendliche, konkrete Information beigefuegt???
    mfg

    1. Liebe Frau Margit, ich weiß nicht welches Schreiben Sie vom BMASK erhalten haben. Auf der Seite help.gv.at sind aber derzeit noch die gültigen(alten) gesetzlichen Bestimmungen vermerkt, da das neue Gesetz erst mit 1/2014 gilt und die Verordnung noch zur Begutachtung ausgesandt ist. Unser Verein hat noch bis 28.11.13 Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Die Informationen auf unserer Seite sind korrekt, wenn Sie genauere Infos zu Ihrem Anliegen möchten, ersuche ich Sie uns das BMASK Schreiben zu mailen, wir können dann darauf eingehen.
      Fakt ist, Sie werden mit dem Eintrag der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel mit 1/2014 den Parkausweis erhalten. LG J.H.

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