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Hallo
Ich hätte da eine Frage. Ab 2014 kommt das Gesetz das alle 29 b Ausweise ihre Gültigkeit verlieren die vor 2001 ausgestellt wurden. Wie ist das wenn der Ausweis 1986 ausgestellt wurde und im Jahr 2008 auf einen Neuen mit Foto ausgetauscht wurde. Ich habe die Gehbehindert und die Unzumutbarkeit, 90 % Implantat träger und Diät im Pass vermerkt. Ich habe auch gelesen das es in Wien ab dem nächsten Jahr neue fälschungssichere Ausweise gibt, trifft das in Oberösterreich auch zu und ab wann kann man solche umschreiben lassen. Herzlichen dank für ihre Auskunft.
Friedrich Schütz
Lieber Herr Schütz, wenn Ihr Ausweis EU-konform ist bleibt er gültig. Dies erkennt man an der Vorderseite. Es wird generell nur bei den neu auszustellenden Ausweise eine Nummer auf der Vorderseite aufgedruckt, durch die die Parkraumüberwachung, Polizei usw. feststellen kann, ob der Ausweis gültig oder ungültig ist. Alle anderen Daten, wie Namen usw. bleiben geschützt und sind nicht abzufragen. Für Wien gibt es keine Sonderregelung, da die Ausweise, wie schon bemerkt, EU-konform sein müssen. Sie brauchen den alten Ausweis, wenn dieser EU-konform ist, nicht umtauschen, sie können dies aber beim BSB erledigen. Lg J.H.