24 Stunden Betreuung in Österreich – die Fakten

7/2015 – alle Fakten in der 24 Stunden Betreuung in Österreich

Haben Sie Erfahrungen mit Vermittlungsagenturen gemacht? Teilen Sie uns diese HIER mit.

 

Das Sozial- & Wirtschaftsministerium sowie die WKO arbeiten derzeit an Verordnungen zur Thematik. Unser Verein wird Ende Juli 2015 die Möglichkeit haben dazu Stellung zu nehmen und zu überprüfen ob die Verordnungen wirklich für die zu Betreuenden und zu Pflegenden sowie für die Personenbetreuerinnen wirklich etwas bewirken. Wir bleiben dran!

Folgendes ist von den Ministerien geplant:

Angedacht ist eine Anpassung folgender Verordnungen:
 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben (BGBl. II Nr. 152/2007);
 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung (BGBl. II Nr. 278/2007). 

Zur Qualitätssicherung sind folgende Maßnahmen angedacht:
 Gewerberechtliche Trennung in das Gewerbe der Personenbetreuung sowie der Organisation von Personenbetreuung auch in der zuvor genannten Verordnungen;
 Festlegung von verschiedenen Verpflichtungen zwischen Organisatoren von Personenbetreuung mit Personenbetreuern bzw. mit den zu Betreuenden (z.B. Wohlverhalten, Aufklärungspflicht über zulässige Inhalte und Leistungen in der Personenbetreuung sowie über Tätigkeiten gemäß § 159 Abs. 2 GewO 1994);
 Kostentransparenz;
 Erhebung des Betreuungsbedarfes durch die Vermittlungsagentur;
 Einschränkung der Zulässigkeit des Sammelns von Bestellungen;
 Deklarationsverpflichtung des Vermittlers über seine Vermittlereigenschaft.

Als Qualitätskriterien sind die Festlegung von Mindeststandards für das Gewerbe der Organisation von Personenbetreuung sowie bestimmte gebotene Verhaltensweisen der Gewerbetreibenden gegenüber den Personenbetreuern bzw. den zu Betreuenden in den angeführten Verordnungen beabsichtigt.

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(Quelle: 19.06.2015 Wirtschaftsminister & Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner) 

 

Im Zuge der Überprüfung der Fördervoraussetzungen kommt es zu einem regelmäßigen Datenabgleich zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und
dem Sozialministeriumservice, welcher insbesondere darauf abzielt, das Vorliegen einer Vollversicherung auf Seiten der betroffenen Personenbetreuungskräfte zu verifizieren. Ziel
ist eine Optimierung der Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verwaltungsvereinfachung.

Die im Rahmen der Qualitätssicherung durchgeführten Hausbesuche dienen ausschließlich der Beurteilung bzw. Prüfung des Vorliegens der Fördervoraussetzung gemäß § 21b Abs. 2 Z 5 lit. b BPGG (Durchführung der Betreuung iS des HBeG oder § 159 GewO 1994 nach den Erfordernissen einer sachgerechten Betreuung des Förderwerbers durch die Betreuungskraft seit mindestens 6 Monaten). Das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung auf Grund von § 159 der Gewerbeordnung 1994 wird bereits im Zuge der Prüfung des Förderantrages verifiziert.

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(Quelle: 11.06.2015 Sozialminister Rudolf Hundstorfer)

 

Zum Download:

Derzeitiger_Situationsbericht_Betreuung+Pflege_2015_Verein_ChronischKrank_mit_ExpertInnen

Mängelliste Argenturenleistungen_NEU_Verein_ChronischKrank_Oesterreich_und_Partner

QUALIFIKATIONSKRITERIEN – für die Lizenzierung von 24h BetreuerInnen Anbietern _NEU_Verein_ChronischKrank_Oesterreich_und_Partner

juergen_holzinger_verein_chronisch_krank_orf_sendung_heute_konkret_sozialministerium_ Alle Infos zur Thematik finden Sie HIER.

 

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