Unsere Interventionen bei BMWFW, BMASK, WKO, SVA und Finanzpolizei

24 Stunden Förderung des Sozialministeriumservice für betreuungsbedürftige Menschen in Österreich  

April 2015

Es fand nun ein Gespräch im Sozialministerium mit der Leiterin der Sektion IV/B/11 Pflegevorsorge – Sachleistungen statt, indem zum einen unsere Verbesserungsvorschläge bezüglich Aufklärung im 24h Förderantrag des Sozialministeriumservice (SMS) für die zu Pflegenden Thema war und zum anderen die rückwirkende Auszahlung der 24h Förderung bei verspäteten Eingang der SV-Beiträge von Personenbetreuerinnen (PB) an die SVA. Wichtig:

– Antragsformulare zur 24 Stunden Betreuungsförderung des SMS müssen AntragstellerInnen darüber aufklären, dass zur positiven Förderzuerkennung die Einzahlung der SV-Beiträge der PB Voraussetzung ist!

Rasche Fertigstellung des Datenaustauschsystem zwischen SVA und Sozialministerium!

– Bei verspäteter Einzahlung der SV-Beiträge (pflichtversichert) oder rückwirkender Wiederanmeldung des Gewerbes von PB muss das SMS die 24 Stunden Förderung rückwirkend an die zu Betreuenden ausbezahlen!

Beschwerden wenn Betroffene aufgrund von Nichteinzahlung der SV-Beiträge (nicht pflichtversichert) keine Förderung vom SMS erhalten können direkt an das Sozialministerium Sektion IV oder/und an unseren Verein gesendet werden!

Anträge zur 24 Stunden Betreuung sind bei den Sozialministeriumservicestellen und unserm Verein erhältlich. Alle weiteren Infos und unsere Interventionen sehen Sie HIER.

 

März 2015 

Die Förderung der 24 Stunden Betreuung ist ein wichtiges Anliegen für die zu Pflegenden und ihre betroffenen Familien. Die Familien erhalten die Förderung des Sozialministeriumservice NUR wenn die Betreuerin den Sozialversicherungsbeitrag (SVA) einbezahlt hat sie also pflichtversichert ist.

Nach Gesprächen mit der Sozialversicherungsanstalt (SVA) werden ca. 97% der SVA-Beiträge bezahlt auch wenn diese vorerst von den Betreuerinnen nicht einbezahlt wurden. Wenn sie erst wenige Wochen danach, durch z.B. einer Mahnung der SVA die Beiträge bezahlen und daher nicht pflichtversichert sind, erhalten die Familien trotzdem die Förderung vom Sozialministeriumservice nicht rückvergütet.

BetreuerInnen können sich auch rückwirkend von der Pflichtversicherung abmelden und ihr Gewerbe bis zu 18 Monate zurück stilllegen

Laut den Sozialministeriumsrvice-Stellen kommt dies „sehr oft vor“!

Ein Datenaustauschsystem ist seitens der SVA und dem Sozialministerium im Übrigen in Ausarbeitung.

Nach Gesprächen mit den Zuständigen im Kabinett des Vizekanzlers im Wirtschaftsministerium, der WKO, der SVA sowie der Finanzpolizei findet nun ein Gesprächstermin mit Obmann Jürgen E. Holzinger und Stv. Ronald F. Missbauer im Sozialministerium statt.

Wir kämpfen darum, dass betroffene zu Pflegende und ihre Familien zu ihrer Förderung in der 24 Stunden Betreuung kommen. Weitere TV Berichte und Zeitungsartikel folgen, wie z.B. am 23.04.15 im Konsument!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, LG Team ChronischKrank

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Zu diesem Thema wurde am 11.05.2015 live im ORF -heute konkret- diskutiert. (Bild: MMag. M.Staudinger, BMASK, M.Rupp, ORF, Obmann J.E.Holzinger, CKÖ)

 

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