Verteilung des COVID-19-Impfstoffes – wir haben nachgefragt

Update 6. 4.: Laut einer Pressekonferenz des Österreichischen Verbandes der Impfstoffhersteller (ÖVIH) sollen ab dem 10.April von den Sozialversicherungen Einladungen an noch ungeimpfte Hochrisikopatient*innen verschickt werden. Diese sollen sie darauf aufmerksam machen, dass sie bei der Impfung vorgezogen werden können.

Mehr Infos hier: https://chronischkrank.at/2021/impfeinladungen-fuer-risikopatientinnen-kommen-ab-10-4/

UPDATE 2. 2.: Hier könnt ihr den aktuellen Impfplan des Gesundheitsministeriums nachlesen (anklicken für größere Grafik, oder HIER klicken für das PDF-Dokument)

Eine genauere Einsicht, welche Personengruppen in welche Kategorie fallen und wie diese prioritisiert werden sollen, kann man im Prioritisierungsdokument des Nationalen Impfgremiums nachlesen – zum Download des PDFs HIER klicken!

Auch auf oesterreich-impft.at findet ihr alle Informationen über den Impfplan, Prioritisierung, Voranmeldung, etc. übersichtlich zusammengefasst.

UPDATE 26. 1.: Wenn ihr euch für die Impfung gegen COVID19 anmelden wollt, könnt ihr euch bei der jeweiligen Seite des Bundeslandes registrieren: (Alle Seiten findet ihr auch auf österreich-impft.at/impfanmeldung)

  • Wien: https://impfservice.wien/
    • Auf unsere Anfrage hat die Ärztekammer Wien informiert, dass bei der Vormerkung in Wien bereits die Möglichkeit besteht, eine entsprechende Vorerkrankung mittels Pull-Down-Menü anzugeben. Damit können Risikogruppen bei der Impfung prioritisiert werden.
      Die Leiterin des Impfservice der Stadt Wien ergänzte, dass alle Hochrisiko-PatientInnen ersucht werden, bei der Impfung ein ärztliches Attest bzw. Befund vorzulegen, um die richtige Prioritisierung sicherzustellen.
  • Niederösterreich: https://notrufnoe.com/impfung/
    • Dass auf der Vormerk-Plattform von NÖ keine Angabe von Daten wie Vorerkrankung, Risikogruppen-Zugehörigkeit oder ähnliches möglich ist, hat für viel Verunsicherung und Anfragen an unseren Verein gesorgt. Wir haben im Büro von Landesrätin Königsberger-Ludwig nachgefragt – dort wurde uns mitgeteilt, dass „alle registrierten Personen regelmäßig über die aktuelle Prioritätenreihung und den Impfstart für bestimmte Personengruppen und die weitere Vorgehensweise informiert werden. In einem weiteren Schritt wird dann die konkrete Anmeldung für einen Termin an einer Impfstelle möglich sein, hier werden dann alle erforderlichen Daten (Risikoprofil, gefährdete Berufsgruppe, etc…) abgefragt.“
      Auch Notruf NÖ bestätigte uns das und ergänzte: „Sobald Änderungen stattfinden, werden diese so rasch wie möglich auf www.impfung.at unter Impfstrategie publiziert. Hier finden Sie auch die Vorgaben zur Priorisierung durch das nationale Impfgremium in der jeweils gültigen Fassung.“
    • UPDATE 1.3.: Auf https://notrufnoe.com/impfung-terminbuchung/  können bestimmte unter 65-Jährige Menschen nun einen Impftermin mit dem AstraZeneca-Vakzin buchen. Berechtigt sind:
      • Gesundheitspersonal, z. B. ÄrztInnen und MitarbeiterInnen, Physiotherapeuten, Apotheken-MitarbeiterInnen, 24-h-BetreuerInnen
      • Personen mit Behinderung UND Unterstützung durch eine persönliche Assistenz, sowie die persönliche Assistenz selbst
      • Engste Kontaktpersonen von Kindern unter 18 Jahren mit COVID-19 Risiko-Attest, sowie  Schwangeren
      • Die genaue Auflistung und nähere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findet ihr auf https://notrufnoe.com/impfung-terminbuchung/!
    • Tirol: www.tirolimpft.at
    • Salzburg: https://www.salzburg-impft.at/
      Aus dem Büro des Landeshauptmann-Stellvertreters erhielten wir die Information, „dass die Voranmeldung so aufgebaut ist, sodass die Vorerkrankungen gemäß Impfplan bzw. Priorisierung des Nationalen Impfgremiums aus einer Liste auswählbar ist. Ein COVID-19-Risiskoattest kann dabei nicht hochladen werden. Zur Glaubhaftmachung der Priorisierung ist hierbei die Bestätigung eines Arztes notwendig.“
    • Vorarlberg: https://impfung.lwz-vorarlberg.at/Gesundhe…/Covid/Register
      • Bzgl. Eintragung von Vorerkrankungen hat uns Landesrätin Martina Rüscher geantwortet:
        „Zur Erfassung aller Impfinteressierten Personen haben wir ein Vormerksystem implementiert. Nachfolgend können diese aufgrund einer höheren Einstufung priorisiert werden. Im Fall von Risikopatient:innen erfolgt dies über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt (Prüfung durch ärztlichen Filter, Eingabe der Vorerkrankungen direkt ins System datenschutzrechtlich nicht möglich). Die Vormerkung und Priorisierung ist auch direkt über die Ärzteschaft möglich.“
    • Burgenland: https://impfen.lsz-b.at/
      • Wie uns die Impfkoordinatorin des Landes, Frau Mag. Nicole Schlaffer, mitgeteilt hat, gibt es auf der Anmeldeplattform die Möglichkeit, eine Vorerkrankung zu vermerken. Dazu gibt man einen behandelten Arzt an, mit dem dann das Land Rücksprache hält. Covid-19-Risikoatteste können nicht hochgeladen werden.
    • Oberösterreich: Eine Registrierung für Informationen zur Impfung ist unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ooe-impft.htm möglich. Damit ist aber noch keine konkrete Anmeldung zu einem Impftermin verbunden.
      • Dr. Elisabeth Bischof vom Covid19-Impfteam hat uns bzgl. Vorerkrankungen bzw. Hochrisikogruppe folgendes mitgeteilt:
        „Die Impfung von HochrisikopatientInnen sollte aus unserer Sicht in der Hand der behandelnden ÄrztInnen liegen, die ihre PatientInnen am besten kennen und daher nur sie den  geeigneten Impfzeitpunkt und   Impfstoff (je nach Verfügbarkeit) wählen können . Daher werden im ersten Schritt den Krankenanstalten Impfstoffe für HochrisikopatientInnen zur Verfügung gestellt, im nächsten Schritt sollen jene HochrisikopatientInnen, die im niedergelassenen Bereich in Betreuung sind, auch dort geimpft werden können.  Die Ärzteschaft, die die betroffenen PatientInnen ja kennt,  wird dazu proaktiv an diese herantreten, sobald entsprechende Impfstoffe verfügbar sind. Diesbezüglich steht das Land OÖ in enger Abstimmung mit der oö. Landesärztekammer sowie den Krankenanstalten.
        Ein Hochladen von Risikoattesten auf unserer Homepage ist nicht vorgesehen.“
      • UPDATE 1. 3.: Das Infoservice hat in einer Aussendung informiert, dass seit dieser Woche die zweite Welle an Impfungen für über 84-Jährige, die nicht in Heimen wohnen, stattfindet.  Gleichzeitig erhalten alle Personen, die älter als 80 Jahre sind und noch keine Impfung erhalten bzw. sich neu auf der Vormerkplattform www.ooe-impft.at registriert haben, ein Impfangebot für die dritte Welle ab 9. März.
        Von 9. bis 12. März wird außerdem mit der Impfung der ersten HochrisikopatientInnen begonnen. Dies geschieht bei 600 niedergelassenen ÄrztInnen in OÖ, die dafür gezielt auf ihre PatientInnen zukommen werden.
    • Kärnten: https://kaernten-impft.ktn.gv.at/
      • Das Amt der Kärtner Landesregierung hat auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass die Vormerk-Plattform die Möglichkeit bietet, die Zugehörigkeit zur Hoch-/Risikogruppe bzw. andere Risikofaktoren anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe von Terminen nach den vorgegebenen Kriterien passiert und nicht vom Vormerkdatum abhängig ist. Darum wird angeraten, die Vormerkung nicht gleich am 29. 1. durchzuführen, um das System nicht zu überlasten.
    • Steiermark: SteirerInnen über 80 Jahre können sich bereits unter https://anmeldung.steiermark-impft.at/ registrieren – für alle anderen ist die Vormerkung ab 1. 2. möglich. Bei dieser können auch Vorerkrankungen angegeben werden, wie uns das Büro der Landesrätin Bogner-Strauß bestätigt.
Wenn ihr noch Fragen habt, ob der Impfstoff für euch geeignet ist, wendet euch am besten an euren Facharzt!

UPDATE: Wir haben nun von Gesundheitsminister Rudi Anschober die Informationen zum Impfplan für die Hochrisikogruppe und Menschen mit Behinderung erhalten.

Es sollen in Phase 1 neben Menschen in Alten- und Pflegeheimen sowie Gesundheitspersonal auf COVID-Stationen sukzessive auch Menschen über 80, die zuhause leben, sowie Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen zu den Personen mit besonders hohem Risiko gehören (etwa Dialyse-PatientInnen), geimpft werden. Dies betrifft etwa auch Menschen mit einer schwerwiegenden Krebserkrankung, sofern für diese eine Impfung möglich ist, oder Personen mit fortgeschrittenem Bluthochdruck.
Menschen mit Behinderungen, die von der Behindertenhilfe begleitet werden, sowie jene mit persönlicher Assistenz werden ebenfalls in Phase 1 geimpft. Auch Personal, das Menschen direkt unterstützt (z.B. mobile Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege, persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen), soll in dieser Phase geimpft werden.
Der Impfstoff für diese Personengruppen soll in eigenen Impfstellen (beispielsweise in Krankenanstalten oder in Kooperation mit Gemeinden) bereitgestellt werden, noch bevor Impfstoffe flächendeckend bei Hausärztinnen und Hausärzten verfügbar sein können. In vielen Bundesländern wurden bereits erste Impfstellen installiert. Voraussetzung für die Durchführung dieser Strategie sind eine entsprechende Impfstoffverfügbarkeit und logistische Möglichkeiten.
„Weitere Risikogruppen, wie etwa Menschen mit gut eingestelltem Diabetes, stellen eine sehr große Gruppe in der Bevölkerung dar, daher können wir hier erst im Februar genauere Angaben zum Zeitpunkt der Impfung machen, sobald eine entsprechende Menge an Impfdosen gesichert ist“, erklärt Anschober. Diese Personen sollen in erster Linie bei Hausärztinnen und Hausärzten bzw. bei regionalen Impfgestellen geimpft werden und fallen in die Phase 2.
Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung auch für bereits von COVID-19 genesene Menschen. Solange es aber eine Impfstoffknappheit gibt, können jene Menschen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate eine COVID-19-Infektion hatten, nachgereiht werden.
„Niemand wird vergessen, wir bedenken alle Bevölkerungsgruppen in der Umsetzung des Impfplans. Allerdings müssen wir auch um Geduld bitten, da die verfügbaren Impfdosen im Jänner und Februar noch sehr beschränkt sein werden. Die rege Nachfrage danach bei Menschen mit hohen Gesundheitsrisiken zeigt jedoch die große Bedeutung der Impfung für die Bevölkerung“, so Anschober.

Der Impfstoff gegen COVID-19 ist beinahe täglich in den Medien und die weltweit ersten Zulassungen wurden bereits beantragt. Es herrschen viele Unsicherheiten, gerade auch was die Verteilung des voraussichtlichen Impfstoffes angeht. Aus diesem Grund haben wir für Euch beim Bundeskanzleramt Österreich und beim Gesundheitsministerium nachgefragt!

Das Bundeskanzleramt hat folgende Antwort gegeben: „Mehr als das von Herrn Bundeskanzler dazu gesagte, nämlich, dass selbstverständlich mit Risikogruppen und Krankenhauspersonal begonnen würde, gibt es derzeit noch nicht.“

Aus dem Gesundheitsministerium kommt folgendes Statement: „Momentan wird damit gerechnet, dass anfangs nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen werden, um alle Menschen in Österreich gleichzeitig zu impfen, die sich impfen lassen möchten. Wahrscheinlich werden einzelne Impfstoffe auch nicht für alle Personengruppen zugelassen sein. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es aber, jeder und jedem, die/der sich impfen lassen möchte, einen umfassend geprüften, sicheren, effektiven und zugelassenen COVID-19-Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Dies wurde auch in der Impfstoffbeschaffung entsprechend berücksichtigt. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Priorisierung daher nur temporär, bis ausreichend Impfstoffe verfügbar sind, erforderlich sein wird. Bei anfangs limitierter Verfügbarkeit wäre es wünschenswert, dass die ersten Impfstoffe dort eingesetzt werden, wo die größte Krankheitslast besteht und Todesfälle vermieden werden können. Abhängig von den Impfstoffeigenschaften und der epidemiologischen Situation wird eine medizinisch-fachliche Empfehlung notwendig sein, die Grundlage für Priorisierungen sein kann. Diese Empfehlung wird im Nationalen Impfgremium erarbeitet, auch mit der Bioethikkommission besteht diesbezüglich ein Austausch.“

15 Antworten

  1. Grüß Gott,
    Ich möchte gerne wissen, wer jetzt genau zur Risikogruppe gehört bezüglich des Impfsroffes. Bis dato wird kommuniziert, daß alte Menschen Risikogruppe sei. Ich bin 58, mein Sohn 23, und wir beide sind MSpatienten.Ich lebe alleine und isolier mich so gut es geht, aber ich brauche schon viel Hilfe. Ich habe immer Angst vor einer Ansteckung. Mein Sohn ist Student, vermeidet auch weitgehend soziale Kontakte. Jetzt haben wir Hoffnung bzgl. der bevorstehenden Impfung, um aus der Isolation etwas heraus zu kommen. Aber es ist nicht klar, wer entscheidet, ob man nun Risikogruppe ist, da wir beide nicht hochalterig sind. Es muß doch erklärt weden, wer nun Risikogruppe ist, wo man sich im Fall einer Impfung melden müßte. WIR möchte sobald als möglich impfen.. mfg Waltraud Hosner

    1. Sehr geehrte Frau Hosner,
      im Prioritisierungsdokument des Nationalen Impfgremiums (https://chronischkrank.at/wp-content/uploads/2020/11/COVID-19_Priorisierung_Nationalen_Impfgremiums_Version_3.0__20210112_1.pdf), das wir nun auch im Artikel oben verlinkt haben, finden Sie eine Aufschlüsselung, nach welchen Kriterien sich die Risiko- bzw. Prioritätsgruppen zusammensetzen. Sollten danach noch Unklarheiten bestehen, sprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt oder kontaktieren die in Ihrem Bundesland zuständige Infostelle bzgl. Impfung.
      LG

  2. Hallo,
    wenn man zur Risikogruppe gehört und von der Firma freigestellt wurde , MUSS man sich impfen lassen? ich habe wgen dem Impfstoff bedenken ,bezücglich der langzeitschäden ,die noch nicht vorhersehbar sind .
    mfg Krein T.

    1. Man MUSS sich nicht Impfen lassen auch wenn man zur Risikogruppe gehört und Freigestellt ist wie sie Hr. Krein sagten wenn bedenken bezüglich der Langzeitschäden bestehen es sei den sie sind Entmündigt und jemand anderer entscheidet über sie.

  3. Ja, das würde mich auch interessieren! Gehöre zur Risikogruppe, habe einen schulpflichtigen Teenager, ein Sohn kommt zum Bundesheer und ist am Wochenende dann natürlich auch daheim, mein Mann und ich stehen auch im Arbeitsleben. Mich würde interessieren, ob ich mich irgendwo für die Impfung vormerken lassen kann bzw. wann ich mit einer möglichen Impfung rechnen kann.

  4. Grüß Gott ,ich möchte gerne wissen , wie es mit Risikopersonen
    die sich nicht impfen lassen weitergeht. Bekommt man dann noch Geld vom Bund, oder ist man dann automatisch gezwungen sich impfen zu lassen? Kann man dann noch für einige Zeit freigestellt werden?
    Mfg.Herr R.H.

    1. Lieber Herr R.H., grundsätzlich gilt die Freistellung für Risikopersonen unabhängig davon, ob Sie geimpft sind oder nicht. Das ist laut aktueller Verordnung bis März gültig – ob es danach noch verlängert wird, ist noch unklar. Aber da es keine generelle Impfpflicht gibt, können grundsätzlich auch nicht die Menschen der Risikogruppe zur Impfung verpflichtet werden.
      LG

  5. Ich gehöre zur Risikogruppe und habe gerade eine Covid-19 Erkrankung hinter mir. Ich hätte so früh als möglich geimpft werden sollen, um danach eine neue Therapie mit Benlysta zu beginnen. Wann werde ich jetzt als „Genesene“ geimpft?

    1. Sehr geehrte Frau Urbanek,
      unseres Wissens nach sollte eine bereits durchgemachte Erkrankung mit Covid19 keinen Einfluss auf die Reihung bei der Impfung haben. Aber fragen Sie am besten bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Impfservice nach!
      LG Jakob Steininger, Verein ChronischKrank Österreich

  6. Hallo
    Meine partner hat ein chronische krankheit (autoimmun vorgemerkt, konkret hat er morbus crohn) und laut impfgremium sollte die erweiterte risikogruppe aktuell an die reihenfolge sein, nach wiener impfplan frühestens ende märz was aber die immer noch konkret nicht wissen, nach telefonische anfrage sagen sie nur, sie wissen es nicht. konkraindikationen bzgl AZ haben wir nichts gelesen.
    Weiss jemand weiteres, wie es mit Phase 2 tatsächlich praktisch aussieht?

    1. Hallo,
      Leider ist die tatsächliche Umsetzung des Impfplanes sehr undurchsichtig gestaltet – wir haben leider zur Zeit auch keine genaueren Infos für Wien. Wir arbeiten aber unerlässlich dran, bei den zuständigen Stellen nachzufragen und Druck zu machen, damit Betroffene endlich Klarheit haben.
      LG Jakob Steininger, Verein ChronischKrank Österreich

      1. Vielen Dank!
        Wenn irgendwie möglich ist, gerne würden wir helfen um Druck zu machen – nicht um unverhältnismäßig vorzudrängen, sondern das Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen bzw chronische Krankheiten nicht hinterlassen und vergessen werden! Laut ma15 werden die vorgemerkten irgendwann kontaktiert von die impfservice wenn sie mal geimpft werden können. Allerdings haben Sie bestätigt telefonisch das sie nicht nach die Reihenfolge nach Empfehlung von der impfgremium vorgehen. Nach mehrmaligem durchtelefonieren mit 1450 und impfservice dasselbe information erhalten, ja, sie folgen nicht die impfgremium Reihenfolge!!!

  7. Sehr geehrte Frau Urbanek, ich konnte nirgendwo in Web eine Definition finden, ab wann man in Österreich als „behindert“ gilt. Also die konkrete Frage ist, unter welchen Kriterien darf ich mich zu dem Personenkreis zählen, der sich zu Impfung vorrangig anmelden darf. Hat es etwas mit den Grad der Behinderung zu tun, der vom Bundessozialamt festgestellt wird?

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