Praxisprobleme bei chronisch Kranken in Bezug auf die Corona-Impfung

Update 11. 11.:

Wir haben nun eine Antwort aus dem Gesundheitsministerium bezüglich 2G-Regel für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Hier die Antwort aus dem Kabinett des Gesundheitsministers:

„bezüglich der Berücksichtigung von Personen, die nicht geimpft werden können, in der neuen Maßnahmen-VO kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2-G-Nachweises gilt nicht für Personen, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen und aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über einen negatives PCR- Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zusammen mit einem ärztlichen Attest vorzuweisen. Dieses Attest kann durch einen Arzt (Facharzt oder Allgemeinmediziner) ausgestellt werden.“

Hier die entsprechende Passage in der COVID-19-Maßnahmenverordnung:

§ 19
[..]

(11) Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die über keinen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 lit. a oder b verfügen und nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.

§ 20
[..]

(2) „Der Ausnahmegrund gemäß § 19 Abs 11 und die Ausnahmegründe, wonach aus gesundheitlichen Gründen

  1. das Tragen einer Maske oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann,
  2. die Durchführung eines nach § 1 Abs. 2 vorgesehenen Tests nicht zugemutet werden kann,

sowie das Vorliegen einer Schwangerschaft ist durch eine von einem in Österreich oder im EWR zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigung nachzuweisen.“

Die gesamte Verordnung gibt es hier als PDF:

Update 8. 11.:

Wir haben bei unseren Beiräten nachgefragt, welchen Rat Sie im Bezug auf die im Video genannten Praxisprobleme für chronisch Kranke haben. Hier die Antworten:

„Die Gruppe der Personen, die aufgrund irgendwelcher Vorerkrankungen nicht geimpft werden kann ist glücklicherweise äußerst klein. Auch PatientInnen die nur wenige bis kaum Antikörper entwickeln finden sich nur selten. Da man aber nach wie vor nicht genau sagen wie viele Antikörper ausreichend für einen Impfschutz sind, ist es schwierig zu sagen wer wirklich geschützt ist und wer nicht. Daher ist es umso wichtiger, dass alle, aber vor allem RisikopatientInnen und ihre Umgebung, geimpft sind. Ebenso sollte, egal wie es mit den Antikörpern aussieht, eine 3. Impfung gemacht werden. Ich sehe das nicht als Auffrischung, sondern eigentlich als letzter Teil einer Grundimmunisierung. Wie es dann in den kommenden Jahren aussieht kann uns leider noch niemand seriös sagen.“
Univ. Dr. Georg Röder
Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin

 

„Für Personen mit geschwächtem Immunsystem (durch chronische Erkrankungen oder die notwendige Einnahme von immunsuppressiven Medikamenten) ist es trotz durchgeführter Schutzimpfung besonders wichtig, auf andere Maßnahmen der Prävention wie Maske, Händehygiene und Abstand nicht zu verzichten, da diese Personen wegen der Schwäche ihres Immunsystems nicht verlässlich den optimalen Schutz aus der Impfung erwarten dürfen.“

Prim. Priv.-Doz. Dr. Bernd Lamprecht
Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde / Pneumologie

 


Unser Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger spricht über die Praxisprobleme chronisch kranker Menschen, die wir in den letzten Wochen von unseren Mitgliedern gesammelt haben und auch hier im folgenden anführen. Weiters geht es um die Ergebnisse unserer Umfrage zur Impfquote unter chronsisch Kranken.

 

👉 CORONA-Impfung und trotzdem keine Antikörper!

Die Covid-Impfung und die Impfquote sind ein Dauerthema in den heimischen Medien. Kritiker und Befürworter pochen auf Ihren Meinungen und versuchen Ihresgleichen zu mobilisieren. Nicht beachtet wird in dieser Pro und Contra Diskussion jedoch jene Gruppe, welche sich zwar klar für eine Impfung ausspricht und zum Teil auch bereits geimpft wurde, jedoch aus Gründen von Vorerkrankungen keinen Covid-Antikörper-Schutz aufbaut. Diese Gruppe ist vor allem auf die beabsichtigte Herdenimmunität angewiesen.

 

👉 Corona-Impfung durch Vorerkrankung nicht möglich!

Bei vielen chronisch Kranken ist auch auf Grund der Vorerkrankung keine Impfung möglich. Dies wird auch durch den jeweils behandelnden Facharzt/Fachärztin bestätigt. Eine Impfung würde in solchen Fällen massive Folgen für die Gesundheit haben.  Diese Gruppe braucht abermals den Schutz durch die Herdenimmunität und wird häufig in den politischen Forderungen übersehen. Beide Gruppen von Betroffenen vereint, dass Ihnen die Covid-Impfung keinen persönlichen Schutz gibt und die Gefahr einer Infektion mit schweren Verlauf nach wie vor gegeben ist.

 

👉 Ergebnis unserer Corona-Umfrage bei chronisch Kranken!

Der Verein ChronischKrank Österreich hat unter Betroffenen mit chronischer Erkrankung nachgefragt, in wie weit diese schon geimpft sind. Im Ergebnis vom 27.9.2021 hat sich gezeigt, dass 68,1 % bereits geimpft sind und die Frage mit ja beantwortet wurde. 31,9 % haben mit nein geantwortet und somit keine Impfung erhalten. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass auch die Gruppe der chronisch Kranken noch nicht die gewünschte Mehrheit an Durchimpfung erreicht hat.

 

17 Antworten

  1. Bin Nierentransplantiert Berufstätig 2 x geimpft ( Moderna) . Antikörpertest negativ. Mir wurde auch nach unzähligen Anrufen und Mails bei den zuständigen Ministerien keine Auskunft erteilt wie ich mich schützen könnte. Scheinbar ist es nicht wichtig diese Personengruppe zu schützen ( Freistellung) obwohl es bekannt ist . Kein Immunsystem Keine Antikörper Tolles System

    1. Sehr geehrter Herr Eggenreich,
      wir sind mit den Ministerien in Kontakt und versuchen, der Politik diese Problemstellungen klar zu machen und fordern sinnvolle Lösungen für chronisch Kranke!
      mit herzlichen Grüßen
      Jakob Steininger, Team ChronischKrank Österreich

  2. Vielen Dank für die Bereitstellung von Informationen und Statistiken. Tatsächlich ist die Einstellung zur Impfung noch nicht klar. Wir sind der Meinung, dass jeder das Recht haben sollte zu wählen. Vor allem angesichts der Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Menschen mit chronischen Krankheiten.

  3. Ich bin geimpft aber Ich habe contact mit viele Patienten jeden tag ohne keine control ob die patienten sind geimpft oder nicht is egal fur die firma Ich bin Physioterapeuth als Risisko Patienten Ich habe angst jeden tag aber was soll ich machen ich kannt nicht zu hause bleiben immer mit der gedanken was ware wenn Ich mit 64 Jahre infiziere werde gibt keine mehr freigestellt fur Kronische Patienten die situation is jeden tag schlimmer geworden mit der Corona Virus was warten wir fur neue freigestellt zeit. wer is zustandig fur diese entschaidung. Danke

    1. Sehr geehrter Herr Roca,
      die Entscheidung liegt bei Gesundheits- und Arbeitsministerium. Wir sind im Kontakt und fordern, dass eine Lösung für Risikopatient*innen erarbeitet wird. Sollten wir Neuigkeiten haben, werden wir sie selbstverständlich hier teilen.

    1. Sehr geehrter Herr Berger,
      Dass ein kompletter Lockdown kommt ist ein Gerücht, zur Zeit zumindest ist das nicht der Fall. Da die Zahlen sehr hoch sind, setzen wir uns für die erneute Einführung der Freistellung ein.

  4. Bin im gesundheitswesen berufstätig, hatte eine dienstfreistellung, und seit juni im krankenstand, wegen einer akuten lungenentzündung und lungenabszess. Fahre hetzt auf reha. Wie geht es jetzt weiter, bezüglich freistellung?

    1. Sehr geehrte Frau Gruber,
      zur Zeit gibt es von Seiten der Regierung noch keine Pläne wegen erneuter Freistellung. Unser Verein setzt sich aber aufgrund der hohen Zahlen weiterhin dafür ein, dass Risikopatient*innen, die sich nicht impfen lassen können, freigestellt werden!

  5. Das ist zwar recht schön und gut, wie es im Bundesgesetzblatt formuliert ist. Nur wie schaut das in der Praxis aus? Ich bin aufgrund meiner Colitis Ulcerosa in ärztlicher Behandlung und in einem Kortisonprogramm, wobei die Fachärztin von einer COVID-19-Impfung derzeit abrät und dieses auch auf dem Ambulanzblatt schriftlich vermerkt hat. Theoretisch falle ich somit unter die Ausnahmen nach § 19 Abs 11 der COVID-19 Maßnahmenschutzverordnung – sprich ich bin 2G. Nur welchen Kellner interessiert das, wenn ich essen gehen will? Die kennen nur den Impfpass oder eine Bestätigung, wo „genesen“ draufsteht. Was wird für unsereins anerkannt?
    Vielen Dank
    Andreas

    1. Sehr geehrter Herr Schmitmeier,
      unser ehrenamtlicher Verein ist immer bemüht, die Probleme aus der Praxis direkt bei den politischen Verantwortlichen aufzuzeigen und Lösungen zu finden.. Wir kennen die vielen Probleme rund um die Covid-19 Regelungen und wie diese im Alltag gehandhabt werden. Auch der von Ihnen beschriebene Sachverhalt trifft viele Betroffene und unser Obmann hat dies bereits mit Experten besprochen. Sobald uns dahingehend Lösungen vorliegen, werden wir diese auf unserer Homepage bzw. auf Social-Media veröffentlichen.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

  6. Ich habe aufgrund einer Vorerkrankung bereits von zwei Ärzten die Info bekommen, dass ich mich keinesfalls impfen lassen soll wegen der zu erwartenden Komplikationen…Attest dafür wollen sie mir jedoch keines ausstellen, da sie dafür nicht befugt seien und die Vorerkrankung außerdem nicht als „Ausnahme“ zählen würde weil nur ganz wenige Ausnahmen zB Allergie auf einen Bestandteil der Imfpung, gelten bei einer Impfpflicht. Was kann ich tun?

  7. Hallo
    ich habe am 2018 Herzschrittmacher bekommen, wegen Herzschwäche, ich habe noch da zu Diabetiker Zuckerkrankheit.
    jetzt habe ich mich Risikogruppe angemeldet, jetz gabe ich frage Bitte, ab 15.12.21 kann ich mich wider Risikogruppen beantragen, weil ich mache mir sehr viel Sorgen, ich habe 3. Impfung letzte Woche bekommen aber trotzdem mache ich mir Sorgen, können Sie mir bitte sagen ob ich mich weiter bei risikogruppen recht habe
    lg

    1. Hallo,
      ob Sie auch nach der neuen gesetzlichen Grundlage zur Risikogruppe gehören, kann Ihnen nur Ihr behandelnder Arzt sagen. Grundsätzlich ist das nun nur mehr der Fall, wenn trotz vollständiger Impfung kein ausreichender Impfschutz besteht.
      Mit besten Grüßen
      Team ChronischKrank

  8. hatte 2015 eine Brust op. nehme seit 6 jahre tamoxifen ,noch nehme ich Blutverdünnung,Bliuthochdruck und angina pektoris Tabletten. habe eine Kontrastmittel allergie. Wie kann ich mich vor der Impfpflicht freistellen lasse.??
    Bin 77 Jahre und bis jetzt den Virus keine Chance gegeben. Habe bedenken da ich alleinstehend bin.

    1. Sehr geehrte Frau Schuster,
      ob Sie von der Impfpflicht ausgenommen sind, kann nur ein Arzt feststellen. Bisher gibt es nur einen Entwurf zum Impfpflicht-Gesetz, den Sie in unserem Beitrag (https://chronischkrank.at/2021/entwurf-zur-impfpflicht-veroeffentlicht/) nachlesen können. Dort finden Sie auch eine gerade eben veröffentlichte Auflistung von medizinischen Gründen, bei denen nicht geimpft werden kann.
      Grundsätzlich ist es aber am besten, erstmal abzuwarten bis das fertige Gesetz veröffentlicht wird.
      Mit herzlichen Grüßen
      Team ChronischKrank

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