Der Verein ChronischKrank® unterstützt und berät Euch und eure Angehörigen über finanzielle & rechtliche Ansprüche für chronisch kranke & beeinträchtigte Menschen. Wendet euch an uns, wenn ihr Unterstützung bei Behördenwegen oder Antragstellung jeglicher Art braucht!
Wir praktizieren Case-Management und beraten persönlich in unserer Zentrale in Enns, sowie  an den Universitäten in Wien und Graz. Auch Telefontermine sind möglich. 

Wir klären Euch auf, was euch als kranker Mensch in Österreich zusteht!

Unsere Schwerpunkte sind:

Auf einen Behindertenpass im Scheckkartenformat haben Menschen Anspruch, bei denen ein Behindertengrad oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% festgestellt wurde. Zudem muss ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich gemeldet sein.

Wenn der Behindertengrad von 50% nicht erreicht wird, kann kein Behindertenpass im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Ab einem Grad von 25% kann jedoch die finanzielle Mehrbelastung steuerlich abgesetzt werden.

Wir unterstützen und beraten euch gerne bei der Antragstellung! Euer Antrag wurde abgelehnt? Auch hier bieten euch unsere Jurist*innen Hilfe und verfassen einen Einspruch.

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

In Österreich sind nur rund 4% der Erwerbstätigen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert und die durchschnittliche Versicherungssumme liegt deutlich unter dem erwarteten Einkommens-verlust. Für die geringe Verbreitung in Österreich gibt es unterschiedliche Gründe: Einerseits wird das Risiko, berufsunfähig zu werden, falsch wahrgenommen und andererseits sind die Erwartungen an die staatliche Absicherung zu hoch. Hinzu kommt mangelndes Wissen über Versicherungsmöglichkeiten. In Österreich werden jährlich rund 55.000 Anträge auf BU-/Invaliditätspension gestellt, doch die große Mehrheit wird abgelehnt. Die Zahl an Ablehnungen steigt beinahe jedes Jahr. Die Betroffenen sind vielfach dem System ausgeliefert und durch die gesundheitlichen Einschränkungen fehlt vielen die Kraft, sich dagegen zu wehren.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 55.351 Pensionsanträge aufgrund von Berufsunfähigkeit eingebracht. Hiervon wurden lediglich 17.731 Anträge mit einem positiven Bescheid beantwortet. Ihr seht daher, mit einer Ablehnung seid ihr nicht alleine.

Es ist jedoch nicht jede Ablehnung aus juristischer Sicht gerechtfertigt. Vor dem Arbeitstag- und Sozialgericht könnt ihr die Entscheidung der PVA anfechten.

Unsere Jurist*innen prüfen die Ablehnung und vermitteln euch spezialisierte Rechtsanwälte, die euch bei der Klage vertreten.

Nicht jede medizinische Leistung wird von der Krankenkasse gedeckt. Oft sind es gerade besonders teure Behandlungen, deren Kostenübernahme abgelehnt wird.

Eine Behandlung sollte aus Sicht der Krankenkassa ausreichend und zweckmäßig sein. Sie soll aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Stehen kostengünstigere und gleichwertige Alternativen zur Verfügung, können Leistungen abgewiesen werden.

 Darüber hinaus kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern, wenn eine Leistung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Doch was kann ich jetzt tun?

Der erste Schritt wäre, Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten, ob es vielleicht eine alternative Behandlung gibt, deren Kosten die Sozialversicherung übernimmt. Wenn nicht, sollte man dringend nachfragen, wieso die Kostenübernahme abgelehnt wurde. Es kann durchaus vorkommen, dass Unterlagen beim Antrag gefehlt haben oder andere Informationen mangelhaft waren. Oft reicht auch schon eine Nachfrage bei der Krankenkasse aus, um abzuklären, ob in dem vorliegenden Fall nicht doch die Kosten übernommen werden müssen.

Meldet euch bei uns und vereinbart ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch!

Pflegegeld kann bezogen werden, wenn ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Außerdem muss der Pflegebedarf mindestens 65 Stunden im Monat betragen und die zu pflegende Person muss sich in Österreich aufhalten.

Das Pflegegeld ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.

Der Antrag auf Pflegegeld wird, bis auf wenige Ausnahmefälle, bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt. Der Antrag kann per Post und per Mail an die entsprechende Landesstelle gesendet oder online auf der Seite der PVA eingereicht werden. Zudem kann der Antrag auch bei anderen Sozialversicherungsträgern oder Gemeinden abgegeben werden, dort wird er an die PVA weitergegeben. Diesem Antrag sollten aktuelle Befunde eines Facharztes beigelegt werden.

Wir beraten euch gerne und unterstützen euch bei Antragsstellung. Klagen gegen Pflegegeld-Bescheide übernehmen unsere Anwälte kostenlos!

Wir bieten Informationen und Unterstützung auf Landes- und Bundesebene zu:
  • Behördenangelegenheiten z.B. mit Sozialministeriumservicestellen und Sozialversicherungsträgern etc.
  • Interessensvertretung & Medienarbeit
  • Finanziellen Unterstützungen
  • Psychosozialen Vermittlung
  • Medizinischen Vermittlung
  • Gerichtlich beeidete Sachverständige
  • Ernährungsberatung – Diätologie
  • Juristische Vertretung 
  • Private meeting (persönliche Beratungstage, Vorträge und Veranstaltungen)
  • Unsere Selbsthilfegruppen
  • Forschung in verschiedenen Bereichen wie Case- & Disease Management
  • Hilfe & Information im Sozialrecht sowie weiteren Rechtsbereichen
  • Konsumentenschutz
  • Pflege & Betreuung 

Unser Vereinsfolder hier zum Download:

Wir sind für Sie da