Private Krankenversicherung für chronisch Kranke

Ich bin chronisch krank oder habe eine Behinderung, kann mich eine Versicherung ablehnen? 

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger und Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger unterstützen gerne.

Dr. Buchinger: Pauschale Ablehnungen der Versicherung von behinderten Menschen (chronisch Kranke werden im Regelfall den Behinderungsbegriff erfüllen) durch privaten Versicherungen erfüllen in den meisten Fällen den Tatbestand der Diskriminierung. Dies wurde zusätzlich zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auch im Versicherungsrecht verankert. Der seit 1.1.2013 neue § 1 d Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass Behinderte (aber auch chronisch Kranke, soferne auf sie die Definition des BGStG zutrifft) nicht mehr einfach bloß auf Grund einer bestimmten Diagnose schlechter behandelt werden dürfen wie andere Personen, sondern es ist ihnen gegenüber offen zu legen, „aufgrund welcher statistischer Daten der Versicherer zu einer wesentlichen Erhöhung der Gefahr kommt und aufgrund welcher Änderung in der versicherungsmathematischen Berechnung sich der Prämienzuschlag oder die mangelnde Versicherbarkeit des Risikos […] ergibt“.

Fehlen solche Daten, so ist die vom Versicherer festgestellte Gefahrenerhöhung „auf der Grundlage von für den individuellen Gesundheitszustand der versicherten Person relevantem und verlässlichem medizinischen Wissen darzulegen“.

Versicherungen dürfen also nicht mehr bloß aus Vorsichtsgründen bei einer bestimmten Diagnose ablehnen oder den Vertragsinhalt verschlechtern, sondern sie müssen genau begründen, warum sie das tun (um damit die sachliche Rechtfertigung nachzuweisen, auf Grund derer es nach wie vor zulässig bleibt, gewisse höhere Risiken entweder gänzlich abzulehnen oder mit Verschlechterungen in der Versicherungspolizze zu versehen).

Wir beraten und unterstützen im Anlassfalle gerne!

Bei Fragen kontaktieren Sie uns HIER.

 

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Was kann der Behindertenanwalt für Sie tun?

Die wichtigsten Aufgaben des Behindertenanwalts liegen in der Beratung und Unterstützung von Personen mit Behinderungen bzw. chronischen Krankheiten, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Jährlich nehmen mehr als 1400 Menschen diese Dienste in Anspruch und beschweren sich über eine weniger günstige Behandlung. Der Großteil der Beschwerden betrifft die Bereiche Bildung, Arbeitswelt, Barrierefreiheit und Leistungen der Sozialen Sicherheit.

Bei etwa 40% der Beschwerden kommt es infolge des Einschreitens des Behindertenanwaltes zu einer einvernehmlichen Problemlösung. Der Behindertenanwalt begleitet auch zu Schlichtungsverfahren, Vertretungen vor den Gerichten sind zur Zeit nur sehr eingeschränkt möglich (Verbandsklage gegen Diskriminierung durch private Versicherungen). Der Behindertenanwalt würde sie gerne ausbauen, dazu braucht es aber gesetzliche Änderungen.

Neben der Intervention in Einzelfällen kümmert sich der Behindertenanwalt auch um den Abbau und die Beseitigung struktureller Benachteiligungen. Dazu werden Untersuchungen durchgeführt (aktuell zum Thema geschützte Arbeit für Menschen mit Behinderungen), Berichte veröffentlicht (aktuell zu den Erfahrungen mit 10 Jahren Behindertenanwaltschaft) und Empfehlungen an die Politik abgegeben (zuletzt konnte dadurch eine Novellierung der  Führerschein-Gesundheitsverordnung erreicht werden).

Der derzeitige Behindertenanwalt Erwin Buchinger amtiert seit 1.1.2010 und wurde mit 1. Jänner 2014 für die Dauer von weiteren vier Jahren wiederbestellt. Er ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig unabhängig und an keine Weisungen gebunden und dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er wird durch ein Team von sechs weiteren MitarbeiterInnen unterstützt.

Kontakt zur Behindertenanwaltschaft

 

 

2 Antworten

  1. Sehr geehrte Herren und Damen
    Ich habe seit 2008 ein Multiples Myelom und schon viele verschiedene Therapien gehabt. Ich fliege mit meinem Mann 1 Woche auf Gran Canaria. Ich wollte eine Rück hol- und Storno- Versicherung abschließen. Mir wurde mitgeteilt, dass es keine Versicherung gibt die so etwas
    versichert auch nicht gegen einen Aufpreis.Der ÖAMTC hat mir kulanter Weise das Angebot gemacht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Woche vom Arzt einzuholen was ich auch tat.Seit 5 Monaten arbeite ich wieder in meinem Beruf als Krankenschwester ohne größere Probleme. Ist das zulässig? Ich fühle mich diskriminiert.
    Viele Liebe Grüße
    Perfler Sonja

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