September 2016
Wir haben an den NÖ Monitoringausschuss eine Beschwerde über die derzeitige Situation betreffend Mobilitätszuschuss gesandt.
Lesen Sie hier unsere Beschwerde: anschreiben-noe-monitioringausschuss-09-05-2016
Lesen Sie hier die Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses: anschreiben
Wir haben dem NÖ-Monitoringausschuss eine Beschwerde über die derzeitige Situation gesandt.
Das Land NÖ hat nun die Kriterien insofern abgeändert, sodass man nun mit einer befristeten Pension oder Rehageld bzw. Ausbildungsgeld (PVA) nun den Mobilitätszuschuss beziehen kann.
Was uns immer noch nicht gefällt, ist die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten, leider haben wir derzeit keine Betroffenen für die dieses Kriterium der Grund einer Nicht-Bewilligung ist und daher können wir auch keine rechtlichen Schritte prüfen.
Welche Konsequenzen es nun gibt? Unser Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger war dazu live im ORF Studio.
Der NÖ MTA regte an:
• bei der Umsetzung dieser Vorgabe der UN-BRK verstärkt darauf zu achten, dass ein
in seiner Gesamtheit ausgewogenes Unterstützungssystem diverser Leistungen von
verschiedenen Rechtsträgern dazu beiträgt, Menschen mit Behinderungen die
notwendige persönliche Mobilität zu ermöglichen, um gleichberechtigt am Leben
teilzuhaben,
• die Richtlinien für den NÖ Mobilitätszuschuss in diesem Sinne zu überprüfen,
insbesondere die Wirksamkeit der Maßnahmen zur persönlichen Mobilität.
Der Ausschuss hat auch folgend die Sozialabteilung des Landes NÖ informiert: rs_-gs5-abteilung-soziales
Unser Verein bleibt dran und es werden derzeit weitere Schritte mit unseren Rechtsanwälten geplant.
Mai 2016
Wir möchten Ihnen über den derzeitigen Stand unserer Intervention zum Fahrtkostenzuschuss für Gehbehinderte in NÖ berichten:
Wir haben im Jahr 2015 versucht einen Musterprozesses gegen das Land NÖ, mit unserem Juristen Mag. Nikolaus Weiser und unseren beiden Beiräten, den Verfassungjuristen Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller und Univ.Prof. Dr. Karl Weber vorzubereiten.
Die zentrale Frage für einen solchen Prozess wäre, ob das Land NÖ für Förderungen, die sie nach einer Vereinbarung mit dem Bund auszahlen soll, willkürlich Kriterien festlegen kann, sodass in Folge Betroffene für die diese Förderung vom Bund gedacht war, diese nicht erhalten können.
Laut unseren oben angeführten Beiräten gibt es 3 Möglichkeiten, um das Land Niederösterreich zu einer für chronisch kranke Menschen positiven Ausrichtung des Fahrtkostenzuschusses in NÖ zu bewegen: Mitglieder-Anschreiben vom 09 05 2016 Fahrtkostenzuschuss NÖ.
Juni 2015
Hunderte beeinträchtigte NiederösterreicherInnen warten seit 2003 auf ihren jährlichen Fahrtkostenzuschuss vom Land Niederösterreich. Daher trafen wir uns mit dem Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger, um wieder Bewegung rein zu bringen.
Kommentar Dr. Buchinger 31.06.15: „…und wieder ein Beispiel, welche Blüten der Föderalismus in unserem Land treibt. Die Einschränkung auf begünstigt Behinderte schließt hunderte Betroffene, vor allem Jugendliche vom FKZ aus. Sollte rasch geändert werden – leider, da Landessache – keine Kompetenz für Behindertenanwalt„.
Derzeit prüfen noch unsere Juristen ein diesbezügliches rechtliches Vorgehen gegen die NÖ-Landesregierung. Wir werden bald berichten wie es weiter geht.
Wir haben eine Sammelliste, wenn Sie folgende Kriterien im Behindertenpass erfüllen melden Sie sich bei uns HIER:
– Mindestens 50% Invalidität
– Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
– Hauptwohnsitz in NÖ
– Gehbehinderung / Mobilitätseinschränkung
Alle Details und unsere bisherigen Interventionen sehen Sie HIER.
(Foto: Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger & Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger)
5 Antworten
Habe 2014 angesucht (Mobilitätszuschuss) wurde abgelehnt da kein unbefristeter Pensionsbezug vorliegt. Alle anderen Voraussetzungen
habe ich erfüllt.
Lieber Herr Holasek, wenn wir Sie unterstützen sollen melden Sie sich bei uns. () LG J.H.
Frage an Herrn Bundesbehindertenanwalt Buchinger via Facebook:
Es handelt sich um eine BUND-Länder-Vereinbarung aus dem Jahr 2003. Diese wird seitens des Landes Niederösterreich durch einander ausschließende Anspruchsvoraussetzungen seit 12 Jahren hintertrieben um tausende Anspruchsberechtigte zu übervorteilen. Das sogar auch noch jahrelang nachdem diese Finte in den Medien ruchbar wurde.
Nach allem, was mir als Betroffener an Informationen vorliegt, dürfte es sich schlicht um Vertragsbruch handeln. Möglichkeitsform nur deshalb, weil ich den genauen Wortlaut der Vereinbarung leider nicht kenne, sondern nur die zusammengefasste Intention des Vertrages.
Frage: Ist die Tatsache, dass der Bund Vertragspartner dieser Kompetenz-Entflechtung von 2003 war/ist und dieser Vertrag einseitig seitens des Landes NÖ gebrochen wird (die Zuwendungen des Bundes dafür im Finanzausgleich jedoch ungeniert eingestreift werden) nicht trotzdem weiterhin Angelegenheit des Bundes? Das geltende Prinzip Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) muss auch Konsequenzen haben. Kann die Bundesbehindertenanwaltschaft da nicht tätig werden? Der Verfassungsschutz kümmert sich ja offensichtlich nicht darum.
Guten Tag,
auch ich erfülle alle Kriterien und darum würde ich gerne nähere Informationen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Karin,
wir würden Ihnen gerne bezüglich Ihres Anliegens weiterhelfen. Hierfür würden wir Ihnen vorschlagen sich einen kostenlosen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit unserem Verein zu vereinbaren.
Melden Sie sich jederzeit unter oder rufen Sie uns MO, DI oder DO an unter 07223/82667.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Anliegen auch mit Informationen und Hilfestellungen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme,
Ihr Team Verein Chronisch Krank Österreich