Liebe Mitglieder, NetzwerkpartnerInnen, Freunde und Interessierte,
Betreuung und Pflege ist ein wichtiges Anliegen der Gegenwart. In naher Zukunft werden der Bedarf und der Aufwand ungleich höher sein. Betrachtet man die demographische Entwicklung und bezieht die geburtenstarken Jahrgänge zu Beginn der 60er Jahre mit ein, ergibt sich in den nächsten 10 – 15 Jahren ein Anstieg des Bedarfes in diesem Sektor, der mit heutigen Regelungen nicht mehr zu bewältigen sein wird. Im Jahr 2000 war die Zahl der Senioren über 75 Jahren bei etwa 580.000 bis 2030 wird sie auf rund 960.000 ansteigen.
Sowohl ausgebildete Arbeitskräfte, als auch die Finanzierung müssen gesichert werden. Die Errichtung neuer Pflegeeinrichtungen, die Sanierung alter und die hohen Erhaltungskosten stehen der Pflege zu Hause gegenüber, die wir in den Vordergrund stellen.
Eine nur einseitige Investition in den Pflegefond kritisieren wir!
Im Sinne der UN-Behindertenkonvention, die Österreich bereits 2008 ratifiziert hat und die von den meisten Landesregierungen im Bereich selbstbestimmtes Leben – WO und WIE ICH leben möchte, erfolgreich ignoriert wird, haben wir im Ministerium wieder klar formuliert.
– Pflegegeld Valorisierung
– Die bis 24 Stunden Pflege-Betreuung MUSS in Bundeskompetenz
– Zertifikat für Pflege- und Betreuungsvermittler
– Kein offenes Gewerbe mehr für Pflege- und Betreuungsvermittler – Unsere Forderung ist ein konzessioniertes Gewerbe
Unser Verein arbeitete nun Kriterien-Vorschläge für ein derartiges Zertifikat aus und forderte eine Arbeitsgruppe mit Sozial- und Wirtschaftsministerium um die Gewerberegelung für Pflege- und Betreuungsvermittler zu ändern. Betroffene und deren Angehörige werden bis Dato von unseriösen Anbieter abgezockt und die Betreuerinnen müssen oft für unter 40€ 24 Stunden arbeiten.
Wir laden im Sinne des Artikels 19a der UN-Behindertenkonvention ein zur Diskussion und zur Unterstützung!
Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
Eine Antwort
Ich sehe zur Zeit als Betroffene die Situation aus der Patientensicht. Unsere Mutter ist schon längere Zeit pflegebedürftig, jetzt bettlägrig und benötigt sehr umfangreiche Pflege.
Die Versprechungen der Agenturen haben sich immer, bei allen, als unwahr herausgestellt. Die letzte Agentur 24BK aus Gmunden, hat damit geworben im Paliativbereich tätig zu sein. Die erste Pflegerin, Erika kam aus dem Bereich Reinigung, hatte sehr ordentlich geputzt, die Mutter auch gut versorgt – konnte aber natürlich alle pflegerischen Tätigkeiten einer Dipl.Krankenschwester nicht. Sie ist nach 2 Wochen abgesprungen – die Lagerungen der Mutter waren ihr persönlich zu anstrengend. Die 2. Pflegerin ist ausgebildete Krankenschwester, aber auch hier muss man immer kontrollieren, ansonsten funktioniert es ganz gut. Jetzt brauchen wir wieder eine Neue. Es ist unglaublich kräftezehrend, alleine schon das Wissen, dass man nie weiß wer kommt, die Patienten eigentlich unglaublichen Zuständen ausgesetzt sind. Meine Schwestern und ich haben im Rahmen dieser Pflegesituation schon sehr viel erlebt. Für mich wäre es unbedingt notwendig – die Konsumenten zu schützen. Wir haben schon sehr viel Geld für die diversen Agenturen ausgegeben, die abgegebenen Versprechungen wurden nie erfüllt. Ganz im Gegenteil. Um rechtlich dagegen vorzugehen, dazu fehlt uns sowohl die Energie, als auch das Geld. Ich denke, es ist sicherlich notwendig die Pflegerinnen vor diversen Machenschaften zu schützen, aber in erster Linie sollte es um das Wohl der Patienten gehen.
Liebe Grüße, Irene Pachner