Fahrtkostenzuschuss für Gehbehinderte

Obmann Jürgen Ephraim Holzinger im Konfrontationsgespräch in der Sendung ORF Heute Konkret.

Seit 10 Jahren werden Fahrtkostenzuschüsse NICHT ausbezahlt! Wir veröffentlichen die unglaublichen Missstände in NÖ. Wir fordern zurück, denn es gibt tausende Betroffene!
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Fahrtkostenzuschuss für Gehbehinderte

20 Antworten

  1. ich hätte eine frage ? ich habe seit april 2001 eine festgestellte gehbehinderung von 70% ( eintrag im behindertenpass ) mit vermerk „unzumutbarkeit öffentl. verkehrsmittel wegen dauernder gesundheitsschädigung. vom bundessozialamt habe ich letztmalig 2011 einen mobilitätszuschuß bekommen. da ich seit 01.01.2010 arbeitslos – bzw. im notstand bin, wird vom bundessozialamt eine weitere auszahlung des zuschusses abgelehnt.
    lt. pva ist mein frühestmöglicher pensionsantritt der 01.08.2013 !
    ich habe daher die frage ob der mobilitätszuschuss in diesem fall vom land nö zu übernehmen wäre ?
    vielen dank für ihre stellungnahme im vorhinein,
    manfred stradinger

    1. Lieber Herr Staudinger, ja aus unserer Sicht haben Sie Anspruch und dies auch rückwirkend seit 01.01.10 beim Land NÖ. Bitte kontaktieren Sie uns unter und wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Aufnahme in unsere Sammelliste. Wir werden dies beim land NÖ einfordern. LG Team CK

  2. Meiner Mutter wurde 2001 der rechte Fuss amputiert und sie hat 100% Behinderung. Kann sich nicht erinnern das sie je so einen Zuschuss bekommen hat.Bitte um mehr Informationen.Danke lg Sonja Hladik

  3. Ich bin 55 Jahre alt, seit 2009 unbefristet in der Berufsunfähigkeitspension, wohnhaft in Niederösterreich. Laut Behindertenpass bin ich 70% behindert, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar (durch Stempel bestätigt) und gehbehindert. Ferner bin ich Pflegegeldbezieher Stufe 2.
    Mein Krankheitsbild lautet: Insulinpflichtiger Diabetiker Typ I, PAVK IIb, diabetische Polyneuropathie, linkes Bein Bypass, rechtes Bein Stent und 3 PTA, linke Hand Stent, 70% Stenose Carotis links, Träger von Morbus Gaucher.
    Wo finde ich denn diesen Antrag auf Mobilitätszuschuss und wo muss ich diesen einreichen.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    1. Lieber Herr Blumgrund, meine Kollegin hat mir Ihr E-Mail vom 10.05. bereits weitergleitet. Sie erhalten in Kürze die Antwort. Lg J.H.

  4. Ich bin 54 Jahre alt, seit 01.06. 2006 unbefristet in der Invaliditätspension, wohnhaft in Niederösterreich. Laut Behindertenpass bin ich 80% behindert, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist mir nicht zumutbar (durch Stempel bestätigt) und bin gehbehindert. Besitze den Ausweis nach § 29b StVO (Gehbehindertenausweis) Ferner bin ich Pflegegeldbezieher der Stufe 4, da ich überwiegend den Rollstuhl benütze.
    Mein Krankheitsbild lautet: Multiple Sklerose (EDSS 6,5) , nicht insulinpflichtiger Diabetiker Typ II, diabetische Polyneuropathie, Kollagene Colitis, Morbus Raynaud, Tinnitus nach Hörsturz,
    Wo finde ich denn diesen Antrag auf Mobilitätszuschuss und wo muss ich diesen einreichen.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Liebe Grüße

  5. Mein Mann ist 70 Jahreund nicht mehr Erwerbstätig.
    Seit 2011 im apallischen Syndrom mit einem Behindertenausweis 100%.
    Wo finde ich diesen Antrag auf Mobilitätszuschuss und wo muss ich diesen einreichen?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüsse aus Niederösterreich
    Gabriele Seifert

  6. würde mich einer Sammelklage anschließen bezüglich Mobilitätszuschuss für Menschen mit dauernder Gehbehinderung und I-Pension. geht das auch rückwirkend?Jutta Schönemann

  7. ich sitze sehr lange schon im rollstuhl ,lebe in linz oö und habe 70% behinderung undden eintrag
    dauerder gebehinderung!
    hoffe das weiter der diesbezügliche mobilitätszuschuss weiter gewährt wird!
    die rollstuhlparkplätze….was geschieht mit ihnen,bin darauf angewiesen!
    und was wird mit der nova gemacht,bin empöhrt!!!!
    gruss r.g.

    1. Liebe Frau Gschaider, es gibt einen Fahrtkostenzuschuss des Landes OÖ und einen Mobilitätszuschuss des Bundessozialamt OÖ. Den Zuschuss des Landes erhalten Sie unter folgenden Kriterien: mindestens 50% Invalidität im Behindertenpass eingetragen; Eintrag Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel; Gehbehinderung oder überwiegend Rollstuhl Gebrauch angewiesen; zwischen 15 und 65 Jahre alt und NICHT erwerbstätig sind.
      Das Antragsformular können Sie auf Anfrage unter von uns erhalten oder Sie wenden sich an das Land OÖ.
      Den Zuschuss des Bundessozialamt OÖ können Menschen mit Behinderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung gewährt werden. Kriterien: Begünstigte/r Behinderte/r
      Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich); kein ausschließlicher Pensionsbezug und es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein.
      Für detailliertere Auskünfte können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren oder Sie wenden sich an das Bundessozialamt OÖ.
      Die Behindertenparkplätze müssen bei Mehrbedarf von den Gemeinden erweitert werden. Rechtsanspruch gibt es hierbei leider keinen.
      Die NOVA wurde leider bereits seit 1.1.2011 abgeschafft. Hier wurde von den großen Behindertenverbänden zu wenig dagegen unternommen. LG J.H.

  8. ich bin seit 15 jahren im rollstuhl, behindertenausweis 95 %.
    habe noch nie etwas von einem mobilitätszuschuß gehört.
    ersuche sie um unterlagen um näheres zu erfahren.
    lg lynda

  9. Habe um einen Mobilitätszuschuss angesucht,bin aber abgelehnt worden, da ich eine unbefristete Pension beziehe und nicht auf einen Rollstuhl angewiesen bin.
    Alle anderen Voraussetzungern erfülle ich wie:
    Österr.Staaatsbürger
    Hauptwohnsitz in NÖ
    Behindertenausweis mit 70 % Gehbehinderung
    Unzumutbarkeit der Benützung öffentl. Verkehrsmittel
    Keine berufl. Tätigkeit
    Habe ich nun Anspruch oder nicht?

  10. Ich hatte vor 30 Jahren einen Motorradunfall,90% Invalidität und bekam seit 2007 den Fahrtkostenzuschuß im Rahmen der Sozialen Rehabilitation.Nun ab 2018 wird dieser Zuschuß nicht mehr weiter gewährt im Sinne der Gleichbehandlung???Es lag auch Fremdverschulden vor,dies wurde aber schon bei Antragstellung 2007 so dargestellt,außerdem gibt es keine Versicherung welche nach 30 Jahren noch Ansprüche begleichen würde:Bin nun 68 Jahre und habe sehr sehr viele Fahrten – Krankenhäuser,Physiotherapie und diverse Bahandlungen zu erledigen und nun wird dieser Zuschuß gestrichen ??

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