Neuheiten für 2015
Geplante Änderungen in der StVO
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung sollen für Inhaber von Parkausweisen noch im Jahr 2015 weiter Möglichkeiten von Halte- und Parkerleichterungen geschaffen werden:
- Das Befahren von Fußgängerzonen kann erlaubt werden, wenn sich dort entsprechende Einrichtungen (zb. Arztpraxen, Therapieeinrichtungen) befinden.
- Auch in Halte- bzw. Parkverboten, die durch Bodenmarkierungen (gelbe Linien am Fahrbahnrand) kundgemacht sind, ist das Halten oder Parken zulässig.
Parkausweis gemäß § 29 b StVO ab 1/2014
Ab 1.1.2014 ist das Bundesssozialamt auch für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29 b StVO zuständig.
Voraussetzung
Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“
Die bis 31.12.2013 eingetragene Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gilt weiterhin.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular „Parkausweis“
- 1 aktuelles Passfoto
Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei.
Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, müssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt „Behindertenpass“).
Ausweise der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)
Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) ist.
Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig.
Die Ausstellung eines Duplikates und die Abänderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013 von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht möglich. Auch in diesen Fällen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).
Für weitere Informationen und persönliche Beratungstermine kontaktieren Sie uns.
81 Antworten
Hallo
Wo genau bekommt man das Antragsformular „Parkausweis“?
LG
Wieser Manuela
Liebe Frau Wieser, wir werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zusenden. LG J.H.
Hallo ich brauche auch so einen Ausweis könnte mir wer diese Formulare zukommen lassen?
Lg.Horst
Lieber Herr Neubauer, wir senden Ihnen gerne die Formulare zu. Ich würde Ihnen aber bevor Sie einen Antrag stellen ein kostenloses Beratungsgespräch dazu empfehlen. LG J.H.
die kamarilla ist zum schmeissen. ich habe alle infos der behörden durchforstet. bisher nur widersprüche. so deppert wie sie sich in der zudränglerfrage stellen sind sie sonst auch. mit ganz,ganz,ganz wenigen ausnahmen.
S.g. Damen und Herren,
wo bekomme ich das Antragsformular „Parkausweis“. Bekommt man das Formular beim Bundessozialamt?
Mit bestem Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Birgitt Urbanek
Liebe Frau Urbanek, wir senden Ihnen die Infos zu. LG J.H.
Hallo!
Interessant!
Ich hab Morbus Crohn! Immer wieder kommt es vor das ich sehr oft „groß“ aufs WC muß und das dann sehr schnell und auch immer wieder unkontrolliert. Das schränkt mich sehr ein (körperlich und psychisch). Ich habe seit 2012 deshalb auch einen Behindertenausweis (50%). Ich hatte die Zusatzeintragung: Umzumutbarkeit Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel beantragt gehabt. Wurde abgelehnt. Ich machte einen Einspruch mit Stellungnahme und einem Schreiben meiner Ärztin aus dem Krankenhaus. Wurde auch abgelehnt. Mit dem Argument das ich 1km gehen kann……..Kann auch mehr gehen, das ist nicht das Problem! Nur ich wohne am Land und da gibt es keine gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsmittel und noch weniger WC Anlagen. Deshalb bin ich auf ein Auto angewiesen- könnte ohne diesem nicht meinen Beruf ausüben und damit ein Einkommen erwerben.
Den öffentlich würde es so ausschauen das ich laut http://www.vor.at folgende Optionen hätte:
1. Option 05:52 bis 06:55 – 1Std. 3Min. Fahrtzeit
2. Option 06:49 bis 07:50 – 1Std. 1Min. Fahrtzeit
3. Option 08:18 bis 09:55 – 1Std. 37Min. Farzeit
Und das vom daheim weggehen bis in der Firma ankommen ohne WC!
Und das bei einer mindestens 3 fachen Fahrzeit im Vergleich zum Auto!
Ohne der Möglichkeit der „Toilettenplanung“ den die Öffentlichen warten nicht!
Lange Wartezeiten wenn ich einen Bus verpasse und damit verbunden zu spät zur Arbeit zu kommen! (Dienstbeginn 07:45)
Also aus meiner Sicht öffentlich unzumutbar! Meine Frage wäre nun ob es aufgrund der Änderung der Bestimmungen nun erfolgreich und sinnvoll wäre neuerlich einen Antrag diesbezüglich zu stellen?
Herzlichen Dank!
MfG
H. Maurer
Lieber Herr Maurer, leider findet der Weg zu einem öffentlichen Verkehrsmittel in der Begutachtung des BSB keine Berücksichtigung.
Ich würde Ihnen einen persönlichen Beratungstermin an einem unserer Beratungstage in Wien oder Enns/OÖ empfehlen, wo wir Ihre Ansprüche bearbeiten können. Unter kontakt@chronischkrank. oder 0676 7451 151 können Sie gerne einen vereinbaren. LG J.H.
hallo Herr Maurer,
sie haben das Problem toll aufgelistet – steht jetzt den Betroffenen mit morbus crohn der Parkausweis §29b zu ?
Könnten Sie mir bitte per mail antworten und ev. die neuen Gesetzesvoraussetzungen schreiben – finde leider nichts im Netz, danke
MfG
B.Binder
Hallo Herr Maurer, sehr toll beschrieben.
Ich leide auch seit 6 Jahren an Morbus Crohn wusste aber bis vor kurzem nichtmal das ich einen Behindertenpass beantragen kann. Hatte heute meine ärztliche Untersuchung und bekomme nun den Pass erst zugesendet. Da es für mich totales Neuland ist wollte ich fragen ob Ihnen die Unzumutbarkeit mittlerweile anerkannt wurde und ob sie mie hierbei sagen können was ich dafür tun müsste. Ich lebe auch auf dem Land und mein Hausarzt ist 30 Minuten von meinem Wohnort entfernt sowie mein Facharzt ist 1,5 Autostunden von mit entfert und mit den Öffis ohne Toilette nicht erreichbar.
Ich wäre Ihnen wirklich dankbar für Ihre Hilfe.
Herzlichst
Kristina T.
Lieber Hr.Holzinger mit Ihrem Rat ,das ich meine Herzkrankheit im Behindertenausweis eintragen zu lassen war ein Schuss nach hinten!Vorher .mit SLE,NTX….80% jetzt60% mit einer neuen Aotenklappe und einer verkalkten Mitralklappe(AKH prüft ob operabel).Bei der geringsten Anstrengung Luftprobleme,mit einem permanenten Vorhofflimmern wurde mir der Zusatz“Unzumutbarkeit der öffentlichen Verk.“verweigert!Dafür wurde mir ein Formular mitgeschickt“Datenstandsberichtigung“um zu überprüfen ob ich noch zum Personenkreis der begünstigten Behinderte gehöre?!Ich frage mich ob das BSA jetzt für oder gegen Behinderte ist?Meine Frage ist jetzt , muss man sich das gefalln lassen oder macht es sinn Beschwerde einzulegen? Mit Anwalt oder alleine?Die Moral der Geschichte“Wecke keine schlafenden Hunde“
Ratlose Mitgliedsgrüsse Manuela Kassin
Lieber Hr. Holzinger!
Liebe Frau Kassin, meine Kollegin hat Ihnen bereits eine E-Mail zu Ihrem Anliegen gesandt. LG J.H.
S.g.Damen und Herren
Ich besitzte ein Behindertenpass mit der Eintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung. Aber ich erhalte keine neuen Behindertenparkausweis,weil lt.Dame vom Bundessozialamt ich den Eintrag Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung, nur erhalten habe weil ich schon ein Behindertenparkausweis besaß.Um einen neuen Ausweis zu erhalten müsste ich zum Medizinischen Dienst??.Verstehe die Welt nicht mehr.
Lieber Herr Dullinger, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie von bereits einen Parkausweis. Wenn Sie ihn verloren haben oder dieser bereits unleserlich ist, müssen Sie leider einen neuen Antrag beim Bundessozialamt (BSB) stellen. Sie können sich vorab gerne bei einem unserer Beratungstage aufklären lassen. Einen Antrag können Sie von uns ebenfalls übermittelt bekommen.
Das BSB stellt leider keine Duplikate von einer anderen Behörde aus und daher der Neuantrag. Vorsicht aber, Sie können bei diesem Neuantrag durchaus mit der Invalidität rückgestuft werden oder den Eintrag der Unzumutbarkeit verlieren. daher empfehle ich Ihnen sich von meinem Team Infos diesbezüglich zu holen. LG J.H.
Hallo!
Ich hatte das gleiche Problem. Habe daher zugewartet und siehe da, seit kurzem ist das laut Bundessozialservice nicht mehr so. Sobald der Eintrag im Behindertenpass unbeschränkt drinnen steht, hat man auch Anspruch auf den Parkschein. (Oberösterreich)
Guten Tag, Voraussetzung dass Sie einen neuen Parkausweis ohne ärztliche Begutachtung vom Sozialministeriumservice (SMS) erhalten, ist der Eintrag Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel im Behindertenpass. Wenn der Parkausweis vor 2001 ausgestellt wurde ist dieser ungültig und Sie brauchen wenn Sie den Eintrag haben, nur einen Antrag zur Ausstellung des Parkausweises beim SMS einreichen. Wenn der Parkausweis verloren wurde müssen Sie eine Verlustanzeige bei Ihrer Gemeinde einholen und mit dieser einen neuen Antrag beim SMS stellen um einen neuen Parkausweis ausgestellt zu bekommen. Voraussetzung ist aber immer der Zusatzeintrag der Unzumutbarkeit. LG J.H:
Danke für Ihre Antwort.
Ja ich besitze seit 2000 einen Parkausweis,dadurch erhielt ich 2009 den Eintrag Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung.
Somit besitze ich einen gültigen Behindertenpass 50 % + Eintrag Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung.
Damit müsste das Bundessozialamt mir einen neuen Parkauswei ausstellen?
Lieber Herr Dullinger, Sie haben ja bereits einen Parkausweis?! Duplikate stellt das Bundessozialamt NICHT aus wenn sie von einer Bezirksverwaltungsbehörde einen Parkausweis erhalten haben. Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, stellt das Bundessozialamt nur einen Parkausweis aus wenn Sie sich einer neuerlichen Untersuchung von Gutachtern des Bundessozialamtes unterziehen. Vorsicht aber, Sie können bei diesem Neuantrag durchaus mit der Invalidität rückgestuft werden oder den Eintrag der Unzumutbarkeit verlieren. daher empfehle ich Ihnen sich von meinem Team Infos diesbezüglich zu holen. Sie können auch anrufen: 0676 745 151 LG J.H.
Ich leide auch an morbus chron und habe noch dazu atritisches reuhma bekommen habe den behindertenpass mit 50 % . ich möchte die damen und herren mal fragen wie sie sich fühlen würden, wenn sie mit den öffentlichen verkehrsmitteln fahren müssten und wenn sie drinnen sitzen, sie dann auf einmal auf die toilette müssen ,ich kann es mir nicht zurück halten wie soll das gehen bzw fahre ich nur ein stück da ich nicht gerne weg fahre wegen diesem problem.wenn ich ins krankenhaus muß, schaue ich das ich mit dem auto fahren kann das ich
jederzeit anhalten kann und schnell wo die toilette aufsuchen kann !!!!!!
ich dachte auch es gibt einen schlüssel wo man auf vielen toiletten schnell gehen kann ??? wäre gut wenn uns da jemand unterstützt das man eben schneller einen parkplatz bzw einen behindertenparkplatz benützen kann, das einem kein peinliches maleur passiert .mfg wieser manuela
Liebe Frau Wieser, genau für das setzten wir uns auch ein. Wir sind dabei Präzedenzfälle zu schaffen bei Menschen mit Morbus Cron und derartigen schweren Krankheitsverläufen. Zusammen mit unseren Rechtsanwälten werden wir dafür kämpfen, dass Menschen mit Ihren schlimmen Beschwerden den Eintrag der Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel erhalten. Vereinzelt haben wir das bereits schon durchgesetzt. Gerne können Sie sich bei uns beraten lassen, wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Sie meinen den Eurokey, wir werden Ihnen die notwendigen Formulare zusenden. LG J.H.
hmm, ich hatte gerade ein Telefonat mit dem Bundessozialamt, ich bekome den Behindertenpass mit 60% Grad der Behinderung, weiters besitze ich einen Parkausweis Paragraf29, seit September 2013, doch die Dame vom Bundessozialamt sagte, dass ich keinen Eintrag unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel habe, obwohl ich einen AUsweis habe , was verstehe ich da nicht, der Eintrag ist ja Voraussetzung, und der entfällt doch mit Jänner 2014, oder?
mfg
Lieber Herr Koller-Jäger, den Parkausweis stellte Ihnen wahrscheinlich ein Magistrat oder eine Bezirksverwaltungsbehörde aus, d.h. seit 1/2014 ist sind nicht mehr Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, NUR MEHR das Bundessozialamt. Betroffene erhalten nun seit 1/2014 nur mehr den Parkausweis wenn sie auch den Eintrag der Unzumutbarkeit öffentl. Verkehrsmittel haben.
Zu der Zeit wie Sie ihn erhalten haben, war dieser Eintrag NICHT erforderlich, man kannte den Eintrag bei Bundessozialamt auch nachtragen lassen wenn man eine Kopie des Parkausweises vorwies. Dies geht jetzt NICHT mehr.
Also wenn Sie den Eintrag Unzumutbarkeit der ÖVM haben möchten, müssen Sie einen Antrag an das Bundessozialamt stellen.
Falls Sie dies vorhaben, können Sie sich gerne an einen unserer kostenlosen einen Termin geben lassen.
oder 0676 7451 151
LG J.H.
S.g. Damen und Herren
Ich bin 38 Jahre alt und leide seit fast 23 Jahren an Morbus Crohn. Da mir schon ein großer Teil meines Dünndarms entfernt wurde und ich nur mehr 2,5 m Darm habe wurde mir vor 1 Jahr ein Stoma ( Seitenausgang ) operiert. Im Krankenhaus wurde mir dann empfohlen den Zusatzeintrag zu meinen 50% zu beantragen, heute hatte ich die Untersuchung, nach Aussage dieses „Spezialisten“ werde ich wahrscheinlich meine 50% auch verlieren, da ich ja mit dem Stoma jetzt „geheilt“ bin……..?????
Meine 50% bekam ich vor 13 Jahren ist es wahr das da noch alte Gesetze wahren und man leichter % bekam?
Zu Zeit bin ich sehr verzweifelt ich kann auch auf Grund meiner Erkrankung keinen Beruf mehr ausüben, zur zeit erhalte ich Rehabilitations Geld von der GKK, aber wenn mir bei so einem Gutachten schon meine % aberkannt werden, dann möchte ich nicht wissen, wie lange es dauert und mir auch noch mein Geld gestrichen wird………..!!!!!!
Ich möchte einmal, das jemand der so etwas entscheidet nur einen Tag mit meiner Krankheit lebt, dann würde die Welt ganz anders aussehen!
Mfg.
Lieber Herr Alex H., wir haben Ihnen bereits ein Kontaktmail gesandt. LG J.H.
ich wünsche allen die für die misere im behindertenunwesen verantwortlich sind , dass sie die letzten jahre bei vollem bewusstsein vegetieren. und das von ganzem herzen.
nach erhalt einer BU pension auf grund des EU rechts keine 50% lungen kapazität wurde mir geraten um den § 29 b behindertenpass anzusuchen.
ersuche um zusendeng eines antrages und oder einer tel. nummer
um mit einer kompetenten person zu sprechen
mfg
martin höflinger
Lieber Herr Höflinger, wir werden uns bei Ihnen in Kürze melden. LG J.H.
Kann man hier downloaden, ausfüllen und ausdrucken….
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/126/Seite.1260200.html#ZumFormular
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit ca 13 Jahren Morbus Crohn, nehme deswegen Immunsupressiva und bin „nur“ zu 30% behindert, da ich noch keine Operationen hatte (Begründung Bundessozialamt).
Mein Problem ist natürlich der plötzlich auftretende Stuhldrang sowie aufgrund der Immunsupressiva die erhöhte Infektanfälligkeit, weswegen der Eintrag „Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel“ bzw ein Behindertenparkausweis sehr hilfreich wären.
Da ein Behindertenpass aber erst ab 50% Behinderung ausgestellt wird, und dieser ja Voraussetzung für Zusatzeinträge ist, habe ich wahrscheinlich keine Handhabe, oder? (Erhöhung des Grades der Behinderung wurde erst letztes Jahr abgelehnt)
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Frau Kaiser, gerne beraten wir Sie an einem unserer Beratungstage in Linz, Enns und Wien. Bitte vereinbaren Sie sich einen Termin bei uns, wir schauen uns Ihre Situation genau an. LG J.H.
Ich wurde von 2009 bis 2013 4x an der Lendenwirbelsäule operiert und zuletzt eine PLIF erhalten. Habe Osteochondrose. Ich besitze einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung“. Ich habe unheilbare Gesundheitsprobleme. Wegen der Wirbelssäule alleine sind es 50% Behinderung und weiterre Krankheiten kommen hinzu. Ich habe dauerhaft Schmerzen im Rechten Beim, von der Hüfte abwärts zur Ferse und fühle weniger im Fuß. Weiters verkrampft sich mein Beim unerm Gehen und ich habe ständig Zuckungen (extreme Form von Restless Legs). Der Parkausweis nach §29 wurde für ein Jahr ausgestellt mit der Auflage einer neuen Untersuchung, ob der Zustand sich gebessert hätte.
Lt. dem Aktuellen Befund meines Neurologen (bei dem ich seit 10 Jahren in Behandlung bin) sowie den eingenommenen Medikamenten (Mutan 60mg, Restex 100mg/25 mg, Verapabene 80 mg; Xefo 8 mg, Rivotril 1 mg, Trittico 150 mg, Gabapentin 300 mg). Die eingenommenen Medikamente dämpfen die Schmerzen und Krämpfe zwar ein wenig, aber schmerzfrei bin ich nie. Mein aktueller neurologischer Befund besagt, dass sich an meinem Zustand nichts geändert hätte und ich nach wie vor die Schmerzen und Krämpfe hätte sowie aus dieser Erkrankung heraus auch diverse psychische Probleme (Angszustände, Depression, bipolare Störung). Ein namhafter Primar im SMZ meinte, durch das starke Narbengewebe könne man nichts tun, meine bleibende Schädigung wäre unheilbar und ich müsse lernen mit meinen Krankheiten zu leben.
Ich bin seit 23 Jahren vollzeit Berufstätig und brauche den Job, möchte auf keinen Fall Aufbeitsunfähig sein. Seit 10 Jahren arbeite ich in der Wirtschaftskammer und bin Beraterin für Unternehmensgründer, trage einen wesentlichen Beitrag dazu bei, dass Neugründer mit fundiertem Wissen und erfolgreich starten können – ich hänge an meiner Arbeit und liebe sie sehr. Auch habe ich ausschließlich positive Feedbacks.
Ein jahr lang konnte ich durch den Parkausweis problemlos an meinen Arbeitsplatz gelangen und war sehr froh darüber, denn die Strecke von der Wohnung zur Straßenbahn sowie die Strecke von der Schnellbahn bis zu meinem Arbeitsplatz ist jeweils länger als 300 m, weiters sind die Stufen der Straßenbahn und Schnellbahn so hoch, dass ich beim Aussteigen schon mehrmals gestürzt bin (1x zwischen Bahn und Bahnsteigrand hineingerutscht zu den Gleisen).
Nun hat die (sogenannte Sachverständige Neurologin) des Bundessozialamtes ohne jegliche Untersuchung beurteilt, dass ich normale Strecken gehen kann (ich war mit „Unterarmkrücken dort“, da sie beobachtet haben soll wie ich vom Wartezimmer in Ihr Zimmer kam (max 5 Meter kann sie mich beobachtet haben) und ich mit der Einnahme der Medikamente beschwerdefreu sei.
Während dem Beurteilungsgespräch/-Untersuchung habe ich die Ärztin darum gebeten mich zu untersuchen, da ich die ganze Zeit auf dem Sessel gesessen bin. Sie meinte, das wäre nicht nötig, da der Befund meines Neurologen ausreichend sei und demnach hätte sich nichts an meinem Gesundheitszustand geändert. Auf Fragen wie Inkontinenz war meine Antwort „zwar tröpfchenweise – aber ja / ich mache regelmäßig Beckebodengymnastik“.
Letztendlich wurde die Verlängerung abgelehnt, da ich gesund genug wäre meinen Arbeitsplatz über die Strecke Nähe Stammersdorf bis Wirtschaftskammer Stubenring ohne Probleme bewältigen könnte.
Ich habe natürlich Einspruch eingelegt und darum geben, von einem Sachverständigen richtig untersucht zu werden. Die Ärztin wurde um Stellungnahme gebeten. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid erhalten mit der Stellungnahme der Ärztin, die nur auf Annahmen basiert. Begriffe „kann angenommen werden, könnte, wäre, müsste…“ kommen darin vor, aber keine ordentliche Feststellung. Der Inhalt der Stellungnahme entspricht nicht der Wahrheit. Anscheinend muss man zu solchen Untersuchungen immer Zeugen mitnehmen, da das Wort der Ärztin beim BSA gewichtiger ist als der Befund eines Namhaften Neurologen, der mich regelmäßig untersucht und versucht immer wieder die Medikamente neu zusammen zu stellen, damit ich arbeitsfähig bleibe.
Ich muss nun noch einmal Einspruch einlegen und weitere Ärzte aufsuchen. Unter Rechtsmittel steht, dass dieser neuerliche Einspruch vom Gericht beurteilt wird. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Meine Fragen an Sie:
– gibt es die möglichkeit einer anwaltlichen Unterstützung falls es zum Gerichtsverfahre kommt?
– kann ich beim Sozialamt um Untersuchung eines anderen Sachverständigen bitten
– kann ich bei Gericht klagen? Wenn ja, ist es dann eine Zivilklage gegen das Bundessozialamt oder die Ärztin? Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll die Klage basieren.,
– erhalte ich von irgendeiner Stelle unerstützung beim Verfahren der neuen Beurteilung meines Gesundheitszustandes MIT UNERSUCHUNG!
So wie es aussieht werde ich vom System gezwungen nicht arbeitsfähig zu sein, denn besonders im Winter schaffe ich die Strecke unmöglich ohne schlimme Schmerzen, Krämpfen, Sturzgefahr, usw.
Ich hatte bereits mit meinem Dienstgeber probleme, da dieser damals beurteilt hat, dass ich nicht fähig bin vollzeit zu arbeiten. Gott sei dank habe ich den Kampf dank mehrerer Befunde durch Fachärzte gewonnen und gehöre nun zum Kreis der begünstigt Behinderten.
Ich liebe meine Arbeit und möchte noch viele Jahre arbeiten.
Warum nur werde ich von den Behörden daran gehindert?
Wie kann ich erfolgreich Rechtsmittel einlegen?
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
Freundliche Grüße
A.Ö.
Lieber Herr Özkan, Sie sind bereits im E-Mail Kontakt mit uns. In einem persönlichem Gespräch können wir Ihre Anliegen mit Unterstützung unserer Beiräte klären. LG J.H.
Ich habe soeben das Mitgliedschaftsformular bei Chronisch Krank Österreich ausgefüllt und per E-Mail abgeschickt.
Wenn ich Sie als Interessenvertretung sehen kann bin ich gerne Mitglied bei Ihnen und möchte durch gelegentliche Spenden auch anderen Personen helfen.
Danke für Ihre Unterstützung! LG J.H.
bin 67 jahre jung seit 46 jahre schuppenfleche chronische gelenge beschwerden noch dazu harnabgang habe70% da ich meine ruhe gebe 80%bekommen aber keinen B29&
Lieber Herr Großauer, um Ihnen eine seriöse Einschätzung über einen Anspruch zum Parkausweis geben zu können ersuche ich Sie einen persönlichen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren. J.H.
besitze seit 3/2012 einen Behindertenausweis nach § 29b StVO. Diesen habe ich heute verloren, er dürfte aus meinem Fzg. herausgefallen sein. Was muss ich unternehmen, um einen solchen wieder zu bekommen.
Lieber Herr Pech, Ihren Parkausweis wurde von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt und diese haben seit 2013 die Zuständigkeit verloren. Nun sind die Sozialministeriumservice-Stellen der Bundesländer zuständig. Sie brauchen um einen neuen Parkausweis zu erhalten einen Behindertenpass mit dem Eintrag Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel. Gerne können wir Ihnen das Verfahren in einem persönlichem Gespräch erläutern. LG J.H.
frage bekommt man einen parkausweis bei sozialer Phobie habe auch schon eine ets op gemacht mfg
Lieber Herr Schuhbauer, prinzipiell gehört die Diagnose „soziale Phobie“ zu den relevanten Diagnosen für eine Unzumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, also dem Parkausweis. Es muss aber noch genauer Ihre individuelle Betroffenheit im Bezug auf die Benutzung von ÖV begutachtet werden. ich empfehle Ihnen sich einen kostenlosen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren. LG J.H.
Habe einen Bh-Ausweis 70%und Eintrag nach&29 hatte schwere BWS op und bin in IV Pension mein Ausweis wurde mir durch BH Braunau befristet wegen erhöhtem Hb1c-Wert meine Frage =ob das rechtens ist weil meine Grunderkrankung die Brustwirbelsäule ist?Kann die Bh- Braunau mir den Ausweis nach der Befristung entziehen??
Liebe Frau Berger, die Bezirkshauptmannschaften sind nicht mehr für den Parkausweis zuständig daher kann Ihnen die Behörde den Parkausweis auch nicht entziehen. Wenn Sie aber einen Ausweis haben der vor 1.2001 ausgestellt wurde ist dieser mit 31.12.2015 ungültig. Sie müssen dann den Eintrag Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel in Ihrem Behindertenpass beim Sozialministeriumservice beantragen. Wir unterstützen Sie gerne (). LG J.H.
War beim B soz Amt und weil ich Diabethes hab seit 21 J und vor 8 j mein Linken Unterschenkel lassen musste gehe mit einer Prohese so einiger maßen etwas einseitig daher, spätfolgen vom Dia hab ich auch sprich der Dia Fuß der Amputiert wurde und leichte Nierenschaden sowie Rethopatie sprich alle 2 Augen(Glaskörperersatzl links) nun hat sie gemeint ein Fehlender Fuß ist kein Grund das man einen Parkausweis für Behinderte hat und sagte VL wird sie ihn Einziehen weil es wird ja so viel Missbrauch gemacht mit den Ausweisen. Wie weit ich gehen kann hat sie nicht gefragt oder ob mich der Stumpf schmerzt wenn ich zu viel gehe.
Schaff es 1 Runde durch den Billa das hab ich bei Pflegegeld im 2008J gesagt und das war Negativ für den Bescheid. Das ich das nur Mühsam schaffe Interessiert keinen und helfen tut mir auch niemand.
Zusammen setzung der % der Behinderung lief dann heute folgent ab 50 für Diabethes mehr wollte sie nicht geben weil mein Hb1c in den letzten 2 Jahren besser wurde (weil ich mich sehr bemüht habe nicht bei Dialyse zu landen oder Blind zu werden) und ich seit 1 monat eine Insulinpumpe habe.
Für den Verlorenen Unterschenkel wollte sie 40% geben obwohl ich sehr einseitig Gehe und dieses Handycape und der Dia schon mein Leben stark beeinträchtigt, kann vieles nicht mehr machen was ich vorher konnte.
Und das Beste kommt jetzt die zu aus meiner Sicht zu gering Festgesetzten 50+40% werden nicht adiert sondern mit 50 oder 60% als Gesamtwert Festgesetzt. Frage wo und wie kann ich wenn der Bescheid kommt gegen diesen Klagen und bekomme ich auch einen Sachverständigen Rechtsbeistand? Was kostet die Klage? Wird die Angelegenheit fair Verhandelt oder geht es mir wie einen Freund der keinen R beistand hatte und vom Richter Ausgelacht wurde weil er aus berechtigten Gründen gegen einen Pensionsbescheid geklagt hat.
Lieber Herr Günter, bei Klagen in Bezug auf Pflegegeldeinstufungen können wir für unsere Mitglieder kostenlose Rechtsanwälte zur Verfügung stellen. Wir werden Ihnen per E-mail einen persönlichen Gesprächstermin anbieten. LG J.H.
Habe einen Sohn mit 100% Behinderung und auch den Eintrag Unzumutbarkeit der Benützung Öffentli. Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung.. Was muss ich tun, um den neuen parkschein zu beantragen.?
MFG Gertraud Deutsch
Liebe Frau Deutsch, wenn Ihr Sohn einen Behindertenpass mit dem Zusatzeintrag der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel hat, bekommt er auch den Parkausweis. Wir mailen Ihnen den Antrag zu, wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen können Sie sich gerne an uns wenden. LG J.H.
Ich leide seit 2010 an Morbus Chron und Psoriasis-Arthritis (Rheuma). Dafür wurde mir vom Bundessozialamt über Antrag ein Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 50%, ohne sonstigen Eintragungen, ausgestellt. Ich wurde wegen dieser Krankheiten leider gegen meinen Willen im Jahre 2012 vorzeitig krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzt.
Ich habe mir hier die Kommentare der Betroffenen und Leidensgenossen durchgelesen und kann ihnen mit ihren Problemen nur beipflichten, weil ich diese zur Genüge kenne. Bei meiner Morbus Crohn Erkrankung ist es ebenfalls so, dass ich „sehr oft, sehr schnell“ auf die Toilette muss und es ist nicht nur einmal passiert, dass ich auf Grund der Ermangelung eines WC`s irgendwo schnell ins Grüne fuhr um dort meine Notdurft zu verrichten. Was würde ich machen, wenn ich mit einem Bus unterwegs bin? soll ich mir dort vor allen Leuten in die Hose machen, oder soll ich den Busfahrer ersuchen, er solle kurz stehen bleiben, weil ich dringend auf die Toilette muss, mitten auf der Strecke? Kommt für mich nicht in Frage! Alleine der Gedanke macht mich schon psychisch fertig.
Weiters lässt es meine Rheuma Erkrankung leider nicht zu, dass ich weite Strecken gehen kann, weil ich dabei zum Teil starke Schmerzen habe.
Jetzt wollte ich meine behandelnden Ärzte ersuchen, mir wegen der Verschlechterung der Krankheiten neuerliche Befunde auszustellen, damit ich beim Bundessozialamt nach § 29 B StVO für den Vermerk „Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel“ sowie um Ausstellung eines Parkausweis ansuchen kann.
Diese haben mir aber beide sofort mitgeteilt, dass es derzeit kein guter Zeitpunkt sei beim Bundessozialamt irgendwelche neuerlichen Anträge einzubringen, weil man entweder sofort abgelehnt oder sogar im Grad seiner Behinderung herabgestuft wird. Laut meinem behandelnden Arzt (Darmambulanz) seien sehr viele seiner Patienten im Grad ihrer Behinderung bei Morbus Crohn von 70 % auf 40 oder 50% herabgestuft worden, obwohl sich deren Gesundheitszustand verschlechtert habe! Er würde mir dringend abraten, neuerliche Ansuchen einzubringen.
Stimmt das wirklich so, ist unser Sozialsystem wirklich schon so marode, dass für uns Kranke kein Geld mehr da ist?
Weiters hätte ich eine Frage zu diesem Euro Key, wo kann man diesen beantragen, könnten sie mir dahingehend bitte weiterhelfen?
Vielen Dank
Lieber Herr Lukesch, ein generelles Herabstufen können wir nicht bestätigen, ob eine Herabstufung der Invalidität nach der Einschätzungsverordnung nicht gerechtfertigt ist, können wir gerne prüfen und dazu stehen uns auch die Instanzen zur Verfügung um gegen ein falsches Gutachten des SMS vorzugehen. Bitte einfach mit uns Kontakt aufnehmen. LG J.H.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde im Alter von 13 Jahren im KH der Barmherzigen Schwester Linz, aufgrund eines Blasentumors operiert. Meine Blase wurde mir durch eine Neo Blase, Mainz Pouch 1 ersetzt. Seitdem katheterisiere ich alle 2-3 Stunden über eine Nabelstoma. Besitze seit 2012 einen Behindertenpass mit 70%-ige Einschränkung. Aufgrund meiner Erkrankung von 2007 und wegen der vielen Bestrahlungen und den vielen Chemotherapien, wurden meine Harnleiter beschädigt und später ersetzt, seitdem leide ich an einer Chronischen Niereninsuffizienz des III-IV Grades bds. Dadurch, dass meine Nabelstoma des Öfteren operiert wurde, leide ich auch an einer Inkontinenz, die es unangenehm macht, wenn Harn austritt. Es wurde mehrere male versucht dieses Problem durch eine Operation zu lösen, doch dadurch wurde es nicht besser. Meine Frage an Sie wäre ,würde mir aufgrund der aufgezählten Krankheiten und Probleme, der Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ erteilt?
Mit freundlichen Grüßen
Alexandru F.
S.g. Alexandru, bei dieser Diagnose ist es leider sehr schwer den Zusatzeintrag -Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel- der den Erhalt des Parkausweises möglich macht zu bekommen. Wir haben dennoch schon bei einigen Inkontinenz PatientInnen bzw. Menschen mit hoher Harn-Frequenz den Eintrag durchgesetzt. Wenn Sie möchten, dass wir Sie bei der Antragstellung unterstützen nehmen Sie einfach mit uns Kontakt unter auf.
Hier können Sie die derzeitigen Kriterien zum Erhalt des Zusatzeintrages/Parkausweises nachlesen: https://chronischkrank.at/2014/eintrag-unzumutbarkeit-oeffentlicher-verkehrsmittel-neu/
Sehen Sie auch hier bei z.B. hoher Harn-Frequenz: https://chronischkrank.at/2012/orf-heute-konkret-erste-erfolge-bei-einer-reform-zum-behindertenparkausweis-fur-chronisch-kranke/
LG J.H.
Hallo
nach 4 LWS Operationen bin ich schmerzpatient ,habe nervenschädigung und Gefühlslosigkeit im rechten Bein,starke Krämpfe in den Beinen,Extreme Schwindelanfälle und jetzt auch noch panikanfälle bei gewissen Situationen (menschenansammlungen..)muss deshalb zum psychologen bekomme ich den zusatzeintrag Unzumutbarkeit öffentlicher
Verkehrsmittel nicht.Habe beim ersten bescheid Berufung eingelegt und wieder eine Absage bekommen!kann!man da noch was machen?lg
Liebe Frau Demelbauer, prinzipiell haben chronisch Kranke bei gewissen psychischen Erkrankungen/Diagnosen wenn sie mindestens ein Jahr bereits in Behandlung sind einen Anspruch auf den Eintrag -Unzumutbarkeit öffentl. Verkehrsmittel-. Auch bei Schwindelanfällen kann dieser gewährt werden. Ich würde Ihnen einen persönlichen bzw. einen telefonischen Termin bei uns zur Beratung empfehlen. Hier kommen Sie zu unseren Kontaktinfos: https://chronischkrank.at/kontakt/
LG J.H.
Bei mir wurde im Jahr 1995 Mitochondriale Myopathie festgestellt. Dies ist eine Erbkrankheit (wurde erst durch lange Forschungszeit erkannt), meine Geschwister sind ebenfalls damit „gesegnet“, siehe Erbkrankheit. Eine Schwester von uns bekam die Eintragung in ihrem Behindertenausweis, über die Unzumutbarkeit bei öffentlichen Verkehrsmitteln, und hat natürlich den Parkausweis erhalten. Eine andere Schwester und ich haben im Jaht 2014 auch den Antrag gestellt, und wurden abgewiesen. Dann hat man noch gemeint, wir sollen froh sein, dass wir unsere 60% weiterhin als Eintragung erhalten, denn es würde nun sehr oft herabgestuft. Na glauben die denn, wir haben uns die Krankheit ausgesucht, ausserdem muss ich noch anmerken, dass manche Ärzte mit dieser Diagnose gar nichts anfangen können. ( die Frage der untersuchenden Ärztin war, „meinen sie Kreuzweh“??? Ich würde ihr gerne mal dieses „Kreuzweh“ für einige Tage überlassen. So jetzt meine Frage, was können wir unternehmen, um den Parkausweis zu erhalten, ohne Befürchtung, dass wir herabgestuft werden können.
Liebe Frau Winter, wir haben im Jahr 2014 zwei Erlässe des Sozialministeriums erwirkt in denen festgelegt wird, dass nun bei Anträgen zu Zusatzeinträgen im Behindertenpass wie z.B. der „Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ in denen es NICHT um eine NEUFESTSTELLUNG der Invalidität geht und eine dauernde Invalidität (Grad der Behinderung ist unbefristet) gegeben ist, KEINE Begutachtung des Grades der Behinderung geben darf, d.h. der Grad der Behinderung (50-100%) darf NICHT herabgestuft werden und muss daher unverändert bleiben. Die zwei Erlässe des Sozialministeriums können Sie HIER einsehen und downloaden: https://chronischkrank.at/2014/eintrag-unzumutbarkeit-oeffentlicher-verkehrsmittel-neu/
Gerne unterstützen und beraten wie Sie bei der Antragstellung. LG J.H.
Liebe Leute,
Ich habe ein Grad der Behinderung von 50%, seit Anfang 0er Jahren.
Ich habe eine Unterschenkel Prothese, dass heißt dauerhaft gehbehindert, aber was Parkausweis angeht bekomme ich immer wieder absagen. was kann ich da tun???
können Sie mich beraten oder Unterstützen.
Lieber Herr Mohammad, Sie können sich gerne bei uns kostenlos beraten lassen.
Prinzipiell ist es in Ihrem Fall so, dass wenn Sie keine 300-500 Meter ohne fremde Hilfe gehen können also Hilfsmittel benötigen und daher Ihre Symptome so schwerwiegend sind haben Sie Anspruch.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Befunden und der Ablehnung des SMS. LG J.H.
Diskriminierung pur!
Habe seit 2008 einen Behindertenausweis mit 50%, seit 2008 einen Parkausweis §29b STVO mit Zusatzeintragung ,im Sommer 2016 wollte ich einen Zusatzeintrag wegen Diätverpflegung machen ( Habe eine entzündliches, chronisches Rheuma mit Gelenksbeteiligung, Reizdarm, chron. Pankreatitis, GERD, allerg. Asthma, Nahrungsmittelallergien, chron. Pyelonephritis, Dranginkontinenz, Bandscheibenschädigungen mit Einklemmungen, Stürzen, bin daher chron. Schmerzpat, depress. Episoden)- Zusatzeintrag wäre wegen Diabetes gewesen) wurde gemacht jedoch mit dem Hinweis -befristet bis Sept 2016, hängt von der Begutachtung des Pflegegeldes ab??!
Habe Ende Sept um Verlängerung angesucht, seitdem warte ich auf meinen Behindertenausweis, vor Weihnachten wurde mir telefonisch mitgeteilt, der medizinische Dienst habe mich nach dem Papier untersucht und neu eingestuft!! Es wären nur mehr 40%. Da hab ich dann per Einschreiben an den Landesstellenleiter geschrieben. Vorige Woche kam nur ein Schreiben das ein Passfoto für einen Neuantrag gebraucht wird. Ich wollte das sie mir auch die Unzumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln eintragen, nein das ist nicht möglich, muss ein neues Formular ausfüllen und neu stellen. Meine Frage ist nun–WARUM, ich habe von der Bezirkshauptmannschaft -lt Untersuchung der Amtsärztin 2008 einen pos.Bescheid erhalten, das ich eine chron. Schmerzpat. mit Gangbildstörungen bin und M. Bechterew. Muss ich nun wirklich alles wieder über mich ergehen lassen, das ist reine Schikane. Mit Behinderung bist du Mensch zweiter Klasse.
LG Regina Sch.
Liebe Frau Schmejkal, nein der Eintrag hat nichts mit der Pflegegeldbegutachtung der PVA zu tun, die Befristung erfolgt wenn der Gutachter des Sozialministeriumservice (SMS) eine Besserung erwartet. Leider gelten die Begutachtungen der Bezirksverwaltungsbehörden (Landesbehörden) beim SMS (Bundesbehörde) nicht. Es wurden auch keine Gutachten oder Bescheide von den Landesbehörden an das SMS übermittelt. Aus diesen Gründen muss man sich neu untersuchen lassen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei. LG J.H.
Ich leide seit ca, 30 Jahren an Morbus Bechterew und seit ca. 10 Jahren an Morbus Crohn. Erhalte seit 7 Jahren zuerst alle 8 Wochen REMICADE 300mg Infusion, derweil bin ich auf alle 5 Wochen reduziert, da sich mein Körper leider daran gewöhnt hat. Obwohl ich noch gerade gehen kann, sind für mich ein langes stehen, sitzen oder liegen meistens eine Qual.
Was den Morbus Crohn betrifft ist es so, dass ich einen Euro key besitze, dass natürlich eine tolle Sache ist. Aber in Wien und St. Pölten gibt es schwer Parkplätze die benutzt werden dürfen ohne Parkschein usw. Aber wie es so ist, wenn man ein WC benötigt dann auf der Stelle und nicht in 5 Minuten. Leider ist es mir schon 2x mal passiert, dass ich mich mitten in der Straßenbahn angemacht habe, da ich nicht rechtzeitig aussteigen konnte und ein WC aufsuchen konnte. Was dann geschah war ein Alptraum. Kein Taxi, keine öffentlichen Verkehrsmittel haben mich so mehr mitgenommen. Ein frisches Gewand kaufen war auch nicht drinnen. So musste ich in diesem Zustand zu Fuß nach Hause gehen. Seit diesem Vorfall benütze ich sowieso keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr (ca.10 Jahre), da ich dies psychisch (Panikattaken) nicht mehr ertrage. Bin 48 Jahre und trage seit gut 5 Jahren Windelhosen wenn ich außer Haus gehe, trage Ersatzkleidung mit, damit mir so etwas peinliches nicht mehr passiert.
Seit ca. 10 Jahren bin ich in psychologischer Behandlung wegen Angstzuständen, die bis jetzt nicht besser wurden trotz Psychopharmka usw.
Nun gut jetzt habe ich einen Termin beim Sozialministerium in St. Pölten und bin gespannt ob ich diese Zusatzeintragung bekomme. (50% Beh. unbefristet habe ich). Meine Fragen: Können Sie mir Prozente wegnehmen? Wie stehen die Chancen diese Zusatzeintragung zu erhalten. Da ich seit November 2016 Behindertenbetreuerin in einem Wiener Krankenhaus bin wäre es nett wenn ich für diesbezügliche oder andere Fragen eine Ansprechperson hätte. Würden Sie sich dafür bereit stellen? So jetzt genug geschrieben. Würde mich auf eine Antwort freuen. Lg Monika
Liebe Frau Monika, wenn sich Ihre Symptome derart auswirken, dass Ihnen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist kann durch das Sozialministerium geprüft werden ob Sie den Eintrag der Unzumutbarkeit öffentl. Verkehrsmittel erhalten.
Unser Verein berät Sie gerne kostenlos und ehrenamtlich zu Ihrem Anliegen und kann auch das gesamte Verfahren für Sie führen. Wir werden Sie diesbezüglich kontaktieren. LG J.H.
Sehr geehrter Herr Holzinger,
1993 wurde bei mir eine Muskel- und Nervenerkrankung festgestellt, habe seit 1994 einen Behindertenausweis 50 %. Mein Antrag vom 16.01.2017 auf Zusatzeintragung in den Behindertenpass wurde abgelehnt.
Habe einen Befund von einen Facharzt für Innere Medizin beigelegt, aber wurde vom BSA zu einen Praktischen Arzt geschickt.
Meine Frage bzw. Bitte: Könnte ich mit Ihnen ein kostenloses Beratungs- Informationsgespräch vereinbaren.
LG Hans
Lieber Herr Hans, wir bieten Ihnen gerne einen Termin an. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns. LG J.H.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen schwerer gesundheitlicher Probleme habe ich im Februar 2016 einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses sowie auf Eintrag der „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gestellt. Einige Monate und viele „amtliche“ Untersuchungen später kam dann die Ablehnung des Zusatzeintrags. Daraufhin habe ich beim Verwaltungsgericht Einspruch erhoben. Wieder Untersuchungen (in deren Verlauf mir der untersuchende Arzt sagte, dass mein Antrag ohnehin keine Chance habe, weil ich „ja nicht auf einen Rollstuhl angewiesen“ sei). Und dann nach einiger Korrespondenz sowie einer mündlichen Verhandlung die Entscheidung: Ja, das Gericht ist der Meinung, dass bei mir eine „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gegeben ist.
Das Urteil habe ich vor mehreren Wochen zugeschickt erhalten. Seither … nichts. Das Sozialministeriumservice kommentiert das Urteil in keiner Weise. Erst recht nicht durch Zusendung eines Parkausweises oder auch nur einer Einladung, einmal vorbeizukommen, damit die Zusatzeintragung im Ausweis vorgenommen werden kann.
Muss ich etwa neu Einreichen? Soll ich noch warten? Oder einfach ungefragt in die örtliche Filiale des „Service“ gehen?
Lieber Herr, nein Sie brauchen keinen neuen Antrag stellen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ergeht an das Sozialministeriumservice/SMS (eh. Bundessozialamt) und Sie können dann einen neuen Bescheid vom SMS mit dem Eintrag anfordern. Den Pass dann dem SMS einschicken für die Eintragung sowie den Parkausweis beantragen.
Gerne können Sie sich bei uns auch einen telefonischen Termin unter 07223 82667 vereinbaren. LG J.H.
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich besitze seit 3 Monaten einen Behindertenpass 50%. Mein Problem ist, dass ich mir vor 3 Jahren einen Glassplitter eingetreten habe. Nach 3 Operationen habe ich noch immer schmerzen an der Ferse. Nun haben sie mir die Nerven (Chronische Schmerzen in der Ferse) abgeschnitten. Jetzt habe ich einen halb Tauben Fuß aber die Region an der Ferse ist nicht Taub geworden. Ich bin 37 Jahre alt und möchte mobil sein immer und überall hin. Nach etwa 10 Minuten gehen habe ich schon die ersten Schmerzen nach 30 Minuten gehen muss ich mich schon regelmäßig hinsetzten und ausruhen. Leider kann sich keiner Vorstellen welche Schmerzen ich habe. Jetzt möchte ich den §29b Beantragen aber weis nicht wie. Kann mir vielleicht jemand helfen? LG
Lieber Herr Christian, es geht beim Anspruch auf einen Parkausweis immer um die Unzumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittel, d.h. welche Einschränkungen oder Symptome machen Ihnen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich. Dies muss ein Facharzt im Arztbrief entsprechend erläutern. Gerne bieten wir Ihnen dazu einen persönlichen Termin unter 07223 82667 an. LG J.H.
Hallo, Ich besitze Behindertenpass seit 2009 Jahr, und in zusatzeintragungen sind Gehbehindert. Frage; habe ich Anspruch auf kfz Steuer Befreiung und parkausweiss. Dankeschön
Lieber Herr Senad, um von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit zu werden benötigen Sie den Eintrag -Unzumutbarkeit der öffentlicher Verkehrsmittel- siehe: https://chronischkrank.at/2014/eintrag-unzumutbarkeit-oeffentlicher-verkehrsmittel-neu/
Bei Fragen können Sie sich gerne einen persönlichen Termin bei uns reservieren. LG J.H.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe 2012 ein Schilddrüsenkarzinom entfernt bekommen ( komplette Schilddrüse und 45 Lympfknoten , 4 davon mit Metastasen). Aufgrund dessen bekam ich ein Behindertenausweis mit 60 Prozent Gdb. Im Jahr 2014 wurde bei mir Primär Progrediente Multipleskleroze mit schnellem verlauf diagnostiziert und mein Gdb wurde auf 70 Prozent erhöht, es erfolgte auch ein eintrag im Behindertenausweis , unzumutbarkeit der benützung öffentlicher Verkehrsmittel allerdings befristet bis ende Juli 2017.
Mein Zustand verschlechtert sich ständig, ich kann höchstens 50-100m mit Hilfe gehen, längere Strecken erfordern ein Rollstuhl.
Ich habe anfang Juni um die Verlängerung des Parkausweises angesucht und die Unterlagen vom Spital und von meinem Neurologen abgegeben( in denen klar steht dass ich auf EDSS 6 bin ).
Das BMS vergibt mir darauf einen Arzttermin für den 10.10.17 wo ich im Spital bin……also verlängert sich das ganze wieder. Ich bin auf mein Auto angewiesen da ich oft nach Wien muss und meinen Nebenwohnsitz auch in Wien habe.
Wozu wollen die mich Untersuchen ? In den Befunden vom AKH steht klar und deutlich dass ich nicht gehen kann, oder glauben die an eine Wunderheilung….
Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll, bin 4 Wochen im AKH und dannach 4 Wochen auf Reha.
Übrigens , ich bin 43 Jahre Alt und seit September in EU Pension (unbefristet).
Bitte um Rat
Danke im vorraus
Markovic Danijela
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe um die Ausstellung eines Behindertenpasses angesucht und es wurde mir dieser auch mit einem Behinderungsgrad von 80% genehmigt.
Gleichzeitig habe ich die Zusatzeintragung: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkungen“ beantragt. Diese Zusatzeintragung wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, da ich beim 6min Gehtest 605m bewältigen konnte. Ich leide an einer chronischen Lungenerkrankung, nämlich an COPD im Stadium IV und leide an Atemnot. Der Hauptgrund meines Ansuchens war, dass ich eben diese Zusatzeintragung erhalte, denn wenn ich z.B. meine Lebensmittel, bzw. eine Kiste Mineralwasser von der Bushaltestelle 400m weit nach Hause schleppe, ist dies für mich ein Ding der Unmöglichkeit! Ohne jegliche Zusatzeintragung hilft mir der Behindertenpass weder in finanzieller Weise, noch bei meiner körperlichen Beeinträchtigung! Abschließend meine Frage, ist es vernünftig, gegen den negativen Bescheid Einspruch zu erheben, oder hat ein Einspruch keinen Sinn, da er höchstwahrscheinlich neuerlich abgelehnt wird. Wie ist da Ihre werte Meinung dazu!
Vorweg vielen Dank für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ing. Karl-Heinz Borimann
Hallo, ich habe einen Antrag gestellt und wurde auf nur 40% eingestuft. Nach langem hin und her wurde das Bundesverwaltungsgericht eingestellt. Darauf wurde ich neu untersucht. Ich habe nun meine 50% bekommen (Unbefristet).
Ist es jetzt einfacher die Zusatzeintragung §29 zu bekommen? Es geht hauptsächlich um meine Sozialphobie die ich schon seit Jahrzehnten haben. Wusste vorher garnicht das man mit Psychischen Problemen den Pass auch bekommt. Aber wie schon geschrieben habe ich Sozialphobie und somit ich es mir wirklich nicht möglich die Öffis zu nutzen.
Danke im Vorraus
Ich würde ein Antragsformular für einen Parkschein für Behinderte brauchen.Dieses kann ich im Computer nicht finden.Mein alter Parkschein ist abgelaufen. Hab dafür auch schon Strafe bezahlt.
Mit L.G.Gerlinder Edler.
Liebe Frau Edler, Sie erhalten es per E-mail von uns. Sie brauchen jedoch einen gültigen Behindertenpass mit der Zusatzeintragung ‚Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel‘. Wenn Sie das nicht haben, empfehle ich Ihnen einen kostenlosen Beratungstermin persönlich oder per telefonisch. Vereinbaren können Sie diesen unter 07223 82667. LG J.H.
Hallo ich habe zeit 10 jahr ( rls ) Restless legs krankheit Kann ich Parkausweis oder Behindertausweis bekommen mfg…
Sehr geehrte Frau Hüseyin Aslan, dass kommt immer darauf an ob Ihnen das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist. Infos zum Thema finden Sie hier: https://chronischkrank.at/2014/eintrag-unzumutbarkeit-oeffentlicher-verkehrsmittel-neu/ Sie können sich auch bei uns kostenlos beraten lassen. MfG J.H.
Ich habe für meinen behinderten Sohn einen Parkausweis erhalten. Leider habe ich diesen verloren. ausstellung von der bh grieskirchen vor 2009. was muss ich tun, um einen neuen parkausweis zu erhalten. herzleiden und angststörung.
bitte um auskunft.
lg manuela schatzl
Hallo,
mein Parkausweis wurde am 19.10.2012 getauscht und neu ausgestellt. Leider ist jetzt schon vieles sehr unleserlich geworden.
Was muss ich tun, damit ich ein Dublikat bekomme?
Danke für die Info
Guten Tag Hr.Mag.Holzinger
Ich habe einen unbefristeten Behindertenpass mit dem Grad von 60%.Habe aber keinen Zusatzeintrag .
Habe jetzt den Antrag beim SMS für die Parkkarte gestellt! Habe gestern das Schreiben bekommen das ich meine Aktuellen Befunde binnen vier Wochen nach dem erhalt dieses Schreiben nach reichen soll ! Möchte aber den Antrag zurückziehen da ich es doch noch schaffe mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren!
Was kann ich machen das mir nichts angehängt wird wegen dem Antrag zur Ausstellung der Parkkarte?
Bin seit 01.09.2021 auch in der Invaliditätspension und habe den Antrag für die Parkkarte und dem Zusatzeintrag unüberlegt gestellt!
Sehr geehrte Danen und Herren,
Ich bin sehr enttäuscht, dass wir (Familie Bruder mit Diagnose ALS) so lange auf den dringend benötigten Parkausweis warten müssen.
Die Krankheit verschlechtert sich zunehmend und da ist eine Wartezeit von 6 Monaten nicht zumutbar.
Wie kann man einem jungen Menschen die letzten eigenen Schritte nehmen, bevor dieser einen Rollstuhl braucht.
Als ob wir alle nicht eh schon mit dieser Diagnose belastet wären.
Da wird man auch noch vom Staat gestraft.
Sehr geehrte Frau Mößlinger,
leider ist eine Wartezeit von bis zu 6 Monaten normal bei Behindertenpass- und Parkausweis-Verfahren. Aus diesem Grund empfehlen wir, rechtzeitig anzusuchen. Ich hoffe, Ihr Verfahren ist bald erfolgreich abgeschlossen – sollten Sie jedoch Probleme wie Ablehnung des Antrages haben, können Sie sich gerne an den Verein wenden, wir beraten Sie dazu.
Mit herzlichen Grüßen
Team ChronischKrank Österreich