Ministerkorrespondenz vom 10.03.2014
Sehr geehrter Herr Bundesminister Hundstorfer,
zum Thema Mindestsicherung und zur bevorstehenden Treffen mit den Sozialreferenten der Länder, möchten wir Ihnen aus der Sicht unseres Vereines ChronischKrank, der die Interessen der chronisch kranken, behinderten und sozial schwachen Menschen in Österreich vertritt, folgendes mitteilen:
In OÖ sehen wir durch die aus unserer Sicht gesetzwidrigen Bestimmung des § 13 Abs 3 Z 1 OÖ MindestsicherungsG idF LGB1.Nr. 18/2013, sowie des § 1 Abs 1 Z 1 und § 4 OÖ MindessicherungsVO idF LGB1. 24/2013 eine Diskriminierung für behinderte/chronisch kranke Menschen nach den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 2 StGG und 7 Abs 1 BVG.
Insbesondere in Form des Diskriminierungsverbotes für behinderte /chronisch kranke Menschen und des Bekenntnisses des Gesetzgebers, Verwaltung und der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung von behinderten/chronisch kranke und gesunden Menschen. Hier gelten immer noch verschiedene Richtsätze bei gesunden und kranken Menschen.
In der Steiermark und in Kärnten haben wir immer noch den Mindestsicherungsregress, es ist immer noch so, dass Angehörige im Nachhinein Leistungen zurückzahlen müssen. Es kommt vor, dass Eltern, die etwa eine Tochter mit sozialen Problemen haben, dieses Geld plötzlich zurückzahlen müssen. Der Regress schreckt aber auch hilfsbedürftige Menschen davon ab, die Mindestsicherung zu beantragen, da allein die Tatsache, dass die Behörden das Geld von einem anderen Familienmitglied zurückfordern könnte, für viele Betroffene einen Ausschlussgrund darstellt.
Die Steiermark bleibt wie beim Pflegeregress auch beim Mindestsicherungsregress bis Dato stur.
In Niederösterreich sorgt wiederrum die unterschiedliche Behandlung der Anträge je nach Bezirkshauptmannschaft für Kritik.
Für Tirol fordern wir eine Vereinheitlichung der Umsetzung, da dort je nach Empathiefähigkeit des Beamten der einem zugeteilt wird, der Vollzug des Landesgesetzes variiert.
In Vorarlberg bringt die derzeitige Mindestsicherungsleistung unter die Armutsgefährungsschwelle der EU.
In Salzburg wurden die Richtsätze der Wohnungskosten bei Mindestsicherungsberechnung seit 10 Jahren nicht angehoben.
Unsere dringlichsten Anliegen sind:
Die 15a Vereinbarung mit dem BMASK sind von allen Bundesländern einzuhalten und wir ersuchen Sie diese entsprechend einzufordern, somit zukünftig eine Harmonisierung der BMS bundesweit erfolgt.
Mit herzlichen Grüßen
Team ChronischKrank, für den Vorstand Obmann Jürgen E. Holzinger & Ronald F. Missbauer
Verein ChronischKrank®
Kirchenplatz 3
4470 Enns
+43 (0) 676 / 74 51 151
www.chronischkrank.at
Antwortschreiben des BMASK vom 04.04.2014
Unser Antwortschreiben ist in Vorbereitung
WIEN
Beschwerde an die Frau Magª Sonja Wehsely & Bürgermeister Dr. Michael Häupl bezügl. Bedarfsorientierter Mindessicherung in Wien
Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely
Antwortschreiben auf unsere Beschwerde der amtführenden Stadträting Magª Sonja Wehsely
Antwortschreiben auf das Schreiben v. 12.9.14 von Frau Magª Sonja Wehsely bezügl. Bedarfsorientierter Mindessicherung in Wien
Bürgermeister Dr. Michael Häupl
Antwortschreiben auf unsere Beschwerde von Bürgermeister Dr. Michael Häupl v. 2.10.14
Antwortschreiben auf das Schreiben v.02.10.14 von Bürgermeister Dr. Michael Häupl bezügl. Bedarfsorientierter Mindessicherung in Wien