Montag 11.05.2015 fand die Livesendung vom ORF Servicemagazin -heute konkret- statt. Thema: 24 Stunden Förderung für Betreuung
Obmann Jürgen E. Holzinger live im Konfrontationsgespräch mit MMag. M. Staudinger vom Sozialministerium.
Die Förderung der 24 Stunden Betreuung ist ein wichtiges Anliegen für die zu Pflegenden und ihre betroffenen Familien. Die Familien erhalten die Förderung des Sozialministeriumservice NUR wenn die Betreuerin den Sozialversicherungsbeitrag (SVA) einbezahlt hat sie also pflichtversichert ist.
Dies kritisieren wir auf das Schärfste, es werden die zu Betreuenden und deren Familien dafür verantwortlich gemacht, dass die BetreuerInnen pflichtversichert sind und ihren Pflichten nachkommen. Als Selbstständige müssen sie jedoch diesen Pflichten von sich aus nachkommen und derzeit werden aber die Familien vom Sozialministerium bestraft wenn die BetreuerInnen ihrer Pflichtversicherung nicht nachkommen.
BetreuerInnen können sich auch rückwirkend von der Pflichtversicherung abmelden und ihr Gewerbe bis zu 18 Monate zurück stilllegen.
Laut den Sozialministeriumsrvice-Stellen kommt dies “sehr oft vor”! Familien verlieren dann für den nicht-pflichtversicherten Zeitraum ihre Förderung.
Wir fordern daher, dass diese Vorgangsweise des Sozialministerium eingestellt wird. Zuständig sind: Gewerbebehörde, SVA und WKO.
ACHTUNG! Als zu Betreuende/r müssen Sie derzeit kontrollieren ob Ihre BetreuerInnen pflichtversichert sind! Ansonsten können Sie Ihre Förderung vom Sozialministeriumservice auch rückwirkend verlieren oder sogar zurückbezahlen.
Wir setzten uns dafür ein, dass zu Betreuende und deren Familien nicht mehr dafür zur Verantwortung gezogen werden können.
Wir fordern:
– Die zu Betreuenden müssen ihre Förderung auch rückwirkend nach Einzahlung der SV-Beiträge vom Sozialministerium ausbezahlt bekommen.
– Die Frist zur Einreichung des Förderantrages muss auf 3 Monate verlängert werden.
– Antragsformulare zur 24 Stunden Betreuungsförderung des SMS müssen AntragstellerInnen darüber aufklären, dass zur positiven Förderzuerkennung die Einzahlung der SV-Beiträge der PB Voraussetzung ist! Dies muss sich ändern.
– Rasche Fertigstellung des Datenaustauschsystem zwischen SVA und Sozialministerium (zur rückwirkenden Auszahlung der Förderung)!
– Bei verspäteter Einzahlung der SV-Beiträge (pflichtversichert) oder rückwirkender Wiederanmeldung des Gewerbes von PB muss das SMS die 24 Stunden Förderung rückwirkend an die zu Betreuenden ausbezahlen!
– Beschwerden wenn Betroffene aufgrund von Nichteinzahlung der SV-Beiträge (nicht pflichtversichert) keine Förderung vom SMS erhalten können direkt an das Sozialministerium Sektion IV oder/und an unseren Verein gesendet werden!
Anträge zur 24 Stunden Betreuung sind bei den Sozialministeriumservicestellen und unserm Verein erhältlich. Alle weiteren Infos und unsere Interventionen sehen Sie HIER.
Alles zum Thema finden Sie HIER.
2 Antworten
1. Thema Gewerbe und Pflegekurs.. schade, dass die Zeit „nicht“ gereicht hat. Ich habe mich selbst schon oft gefragt was es soll. Personenbetreuung ein freies Gewerbe kann man ohne Pflegekurs gründen und auf einmal braucht man den Pflegekurs zu dem Förderungsantrag? 2.Thema: SVA Beiträge. Bitte 157,- oder 200,- Euro Beiträge hat PB nur die erste 3 Jahre. Dann kommt zur Nachbemessug ( über die PB keine Ahnung haben) über 2500,- Euro. Mich würde interesieren, od die PB im Beitrag ihre monatliche Beiträge angeblich nicht bezahlt hat, oder war es die Nachbemessung? 3.Thema: PB kann ihr Gewerbe schon 18 Monate rückwirkend abmelden. In der Zeit dürfte sie aber nicht gearbeitet haben, den Arzt nicht besucht hat und keinen Krankengeld bezogen hat. Nur dann ist es möglich. Und diese Regelung ist bei jedem Selbständigen, nicht nur PB. Wenn Kunde Honorarnoten von der PB hat, kann leicht nachweisen, dass Sie gearbeitet hat, und Ihr Gewerbe wird nicht rückwirkend Ruhendgestellt.