Erfahrungen – 1 Jahr Invaliditätspension NEU in OÖ

Erfahrungen aus 1 Jahr Invaliditätspension Neu :

( Eine Informationsveranstaltung mit Expertinnen der PVA, GKK, und des AMS OÖ vom 19.05.2015 )

Ab 01.01.2014 wurden die Berufsunfähigkeit – bzw. die Invaliditätspension für die Gruppe der „ unter 50 – jährigen neu geregelt. Diese neuen Regelungen sind mit 01.01.2014 für alle ab dem 01.01.1964 geborenen Versicherten in Kraft getreten

Seit 01.01.2014 gibt es bei einem Erst;- oder Weitergewährungsantrag auf IV/BU folgende Entscheidungsvarianten von Seiten der PVA:

  1. Versicherte/r ist nicht invalide / berufsunfähig, dann kommt es zu einer Ablehnung per Bescheid.
  2. Versicherte/r ist dauernd invalid / berufsunfähig, dann wird eine unbefristete IV/BU-Pension zuerkannt.
  3. Versicherte/r ist vorübergehend zumindest für 6 Monate invalid / berufsunfähig ( d.h eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht ausgeschlossen), dann gibt es keine Pension stattdessen, entweder eine medizinische Rehabilitation von der GKK ( Rehabgeld ) oder eine berufliche Rehabilitation vom AMS.

Im Zuge dieser Änderungen wurde eine einheitliche Begutachtungsstelle bei der PVA

(Kompetenzzentrum Begutachtung) bei der PVA eingerichtet. Dort wird ein Gutachten von medizinischen und berufskundlichen Gutachtern erstellt. Im Bedarfsfall werden für arbeitsmarktbezogene Gutachten auch Arbeitsmarktexperten beigezogen. Auf der Grundlage dieser Gutachten trifft die PVA oben genannte 3 Entscheidungsvarianten.

Im Jahr 2014 wurden bei dieser Gruppe der unter 50-jährigen 75,1 % der Anträge auf IV/BU abgelehnt, 16,9% wurde eine unbefristete Pension zuerkannt und 8 % einer sonstigen Erledigung zugeführt.

Beim überwiegenden Ablehnungsanteil (65,3 %) konnte keine Invalidität / Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, 26,4 % wurden medizinische Rehabmaßnahmen gewährt.

In OÖ wurden 2014 insgesamt 2.321 Personen die Berufsunfähigkeit zuerkannt und 460 Personen Rehabgeld zugesprochen.

Die Zahl der  Zuerkennung der IV / BU Pensionen in Oberösterreich ist jährlich zurückgegangen. Bundesweit ist die Ablehnungsquote bei den Erstanträgen von 55,5% im Jahr 2013 auf 62,1% im Jahr 2014 gestiegen. Bei den Weitergewährungsanträgen sogar von 13,2 % auf 46,4 %.

Bei der Entwicklung des Zugangsalters der Eigenpensionen von Jänner bis Dezember 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 zeigt sich ein Anstieg um 1,2 Jahre.

Bei den Weitergewährungsanträgen wurden in Oberösterreich insgesamt 52,7 % abgelehnt, bei den an 1.1.1964 geborenen hingegen 83% der Anträge. Davon wurden 85,7 % eine medizinische Reha, 0,5 % eine berufliche Reha gewährt und 13,3 % keine IV/ BU – Pension zugesprochen.

In OÖ gab es im März 2015 2.262 Anspruchsberechtigte auf Rehabgeld, bundesweit sind es zu diesem Zeitpunkt 13.905 Rehabgeldbezieher wobei dieser Wert bis Ende 2015 auf ca. 19000 Bezieher ansteigen wird. Der Anteil der psychischen Erkrankungen mit 75,7 % in OÖ und 71,5 % bundesweit überwiegt gegenüber anderen Diagnosen bzw. Erkrankungen deutlich.

Bei den Nachuntersuchungen im Kompetenzzentrum OÖ wurden bei 60,8 % der Personen keine IV/BU mehr gewährt, bei 30,9 % wurde zwischenzeitlich eine unbefristete Pension gewährt, 5,2 % haben eine berufliche Reha erhalten und 3,1 % wurde das Rehabgeld wegen Nichtmitwirkung entzogen.

Bei den Bewilligungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation ergeben sich nach der Statistik der PVA OÖ folgende Zahlen:

Mit Stand 01.01.2015 nahmen insgesamt 1.175 Personen an einer freiwilligen beruflichen Reha teil, um 220 Personen mehr als am O1.01.2014.

Auch die Anzahl der beruflichen Reha Anträge ist gegenüber dem Jahr 2013 (2155 Anträge) auf 2549 Anträge im Jahr 2014 gestiegen. Im Gegensatz dazu sind die BU/IV – Anträge von 2013 auf 2014 deutlich zurückgegangen. ( BU – Pension Anträge von 2183 auf 1673 und bei den IV – Pension Anträgen von 5882 auf 4760 ).

Die Reintegrationsquote liegt bei ca. 69,7 %.

Erwerbspotential in OÖ bis zum Jahr 2030 : ( erstellt vom AMS OÖ )

Erwerbspotential im Jahr 2030 in Oberösterreich ergibt ein Minus von 22.750 bei den 16-24 jährigen Personen, bei den 25-49 Jährigen ein Minus von 34.000 dem gegenübersteht ein Plus von 42.500 bei den über 50 jährigen Personen wobei dieses Plus fast ausschließlich Frauen zwischen 60 und 65 Jahren erfasst.

Diese Zahlen ergeben ein Gesamtsaldo von minus 14.250 Personen, wobei ohne Angleichung des Pensionsantrittsalters ein  Minus von 58.250 ergäbe.

Erfahrungen aus einem Jahr Rehabilitationsgeld und Arbeitsunfähigkeit – Management vor Eintritt des Rehabilitationsgeldes aus der Sicht der OÖ GKK :

Das Ziel der IV/BU – Pension ist für Menschen ab 01.01.1964 geboren, die unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Entwicklung eine Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben, IV und BU – Pensionen durch neue Leistungen zu ersetzen um diese wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, länger zu arbeiten in guter Gesundheit.

Desweiteren das Wissen und die Erfahrung Älterer im Arbeitsprozess stärker zu nutzen, Altersarmut durch längere Beitragszeiten zu vermeiden und dadurch höhere Pensionen zu erlangen.

Vom 01.01.2014 bis zum 13.01.2015 sind 1967 Rehabgeld Fälle angefallen. Davon betreffen 1.503 Fälle psychische Erkrankungen, 115 Krankheiten des Skeletts, 88 Krebserkrankungen, 82 Krankheiten des Nervensystems, 25 Cerebrovaskuläre Krankheiten, 18 Krankheiten der Harnorgane und 220 Rest Krankheiten.

Das Rehabgeld kann nach § 99 ASVG durch einen Bescheid der PVA entzogen werden. Mögliche Entziehungsgründe sind eine Besserung des Gesundheitszustandes ( vorübergehende IV/BU liegt nicht mehr vor, die Verweigerung der Mitwirkung an medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation, berufliche Maßnahmen der Rehabilitation sind jetzt zweckmäßig und zumutbar ( Wechsel zum Umschulungsgeld möglich) oder das Vorliegen von dauerhafter IV/BU-Pension, welche dann ohne erneute Antragstellung von Amts wegen zuerkannt wird.

Die Wiederbegutachtung bezüglich des Rehabgeldes in Bezug auf § 99 ASVG durch die PVA nach einem Jahr ergab folgende Entscheidungen:

In 57 Fällen ist eine Besserung des Gesundheitszustandes eingetreten, bei 40 wurde eine dauernde IV/BU festgestellt, bei 4 wurde das Rehabgeld vom Gericht entzogen und je einmal wurde die Entziehung aufgrund der Verletzung der Mitwirkungsplicht bzw. aufgrund einer Umschulung entzogen.

Das Rehabgeld kann nach § 143a Abs. 5 auch durch einen Bescheid der KV ruhend gestellt werden, wenn der Rehabgeld- Bezieher seiner Mitwirkungsplicht wiederholt nicht nachkommt und dadurch den Versorgungs-Maßnahmenplan vereitelt oder verzögert.

Gemäß § 143b ASVG besteht ein gesetzlicher Auftrag den Kunden im Rahmen des Case Managements individuell, abhängig vom psychischen und physischen Gesundheitszustand bestmöglich zu betreuen. Es soll ein gemeinsamer Versorgungsplan mit dem Kunden, dem Chefarzt, dem Case Manager unter Einbeziehung der Behandelnden Ärzte festgelegt werden. Außerdem sollen die bestehenden Netzwerke und Kooperationen im Gesundheits- und Sozialbereich intensiv genutzt werden (Care Management)

Das Case Management wird von den Kunden überwiegend positiv aufgenommen werden.

Arbeitsunfähigkeitsmanagement ( AU) :

Ziel der AU ist eine vorzeitige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess schon während der Arbeitsunfähigkeit.

AU ist eine ganzheitliche, individuelle und persönliche Betreuung im Krankenstand, in der Absicht möglichst früh auf die Versicherten einzugehen und in einem persönlichen Orientierungsgespräch eine gemeinsame Koordinierung der erforderlichen Behandlungsschritte zu erreichen.

In Kooperation mit dem AMS und der PVA sollen die Möglichkeiten einer freiwilligen beruflichen Rehabilitation sowie sonstiger Wiedereingliederungsmaßnahmen abgeklärt werden.

 ams pva_web

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5 Antworten

  1. Guten Tag,
    mich würde interessieren, ob es genauere Informationen zur Akzeptanz des Case Managements gibt. Sollten Sie hierzu Daten haben und diese zugänglich machen können, lassen Sie mich das wissen.
    Liebe Grüße und dankeschön,
    Nikita Felder

  2. Ich denke, jeder Mensch hat im Leben eine Chance verdient und wir würden Sie bitten uns eine Chance zu geben und uns 5min Zeit zu schenken!
    DANKESCHÖN!
    2014 würde das Reha Geld eingeführt, für Menschen die zuvor in IPension waren.
    Die Menschen werden schickaniert und es werden Ihnen grosse Steine in den Weg gelegt und wird Ihnen erschwert sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren, dabei entstehen auch noch erhebliche Mehrkosten an Steuergeld, was Sie betrifft.
    Auszug Standard Zeitung:
    Dieser zu Folge wird das Budget in den Jahren 2014 bis 2018 nicht wie angekündigt um knapp 649 Millionen entlastet sondern es werden Mehrkosten zwischen 100 und 200 Millionen entstehen.
    Die Menschen die Reha Geld beziehen, benötigen dringend Ihre Hilfe, spreche aus Erfahrung!!!
    Bitte schauen Sie sich das Video an!
    Was wir uns wünschen und wie Sie uns Helfen können wäre, wenn Sie das Video weiter schicken, auf Facebook Posten damit soviele Menschen wie möglich davon erfahren und die Regierung uns erhöhrt und evtl einen neuen Weg findet!!!
    DANKESCHÖN für Ihre Unterstützung!!!
    Hoffnung für Uns
    https://youtu.be/PAn_xteNQu4

  3. Bitte um Information
    Bin seit 2016 in Rehageld Bezug bin 60 % dauerhaft Schwerstbehindert mache alle Therapien und Rehas mit habe einen Arzt auf meine Kosten um eine Besserung zu erreichen.
    Ich habe Berufsschutz und wurde wieder begutachtet.
    Kann mich die PVA zwangsweise in eine Berufsunfähigkeitspension schicken gegen meinen Willen?
    Wie es aussieht ist meine Krankheit dauerhaft obwohl mir die Rehas und Ärzte sehr helfen.
    lg Reinhold Gutsche

    1. Sehr geehrter Herr Gutsche,
      um Sie bei Ihren Anliegen bestmöglich unterstützen zu können, vereinbaren Sie sich bitte über unsere Website einen Termin bei unseren Juristen.
      Liebe Grüße das gesamte ChronischKrank Team!

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