Verfahrensablauf :
Antrag des 1964 geborenen Klägers Weitergewährung der bis 31.08.2014 befristeten I – Pension.
PVA wies das Klagebegehren ab, weil dauerhafte Invalidität nicht vorliege und sprach weiters aus: Dass ab 01.09.2014 weiterhin vorübergehende Invalidität vorliege. Als Maßnahme zu medizinischen Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist der Verlauf weiterer Therapien abzuwarten. Maßnahmen der beruflichen Rehab sind nicht zweckmäßig und das ab 01.09.2014 für die Dauer der vorübergehenden Invalidität Anspruch auf Rehabgeld aus der Krankenversicherung bestehe.
Kläger begehrte mit seiner gegen diesen Bescheid erhobenen Klage beim LG Linz die Weitergewährung der Invaliditätspension, weil er dauernd invalid sei.
PVA beantragte die Abweisung der Klage, weil der Kläger nicht dauernd invalid sei und gewährte die medizinische Rehab.
Das LG Linz wies die Klage ab, und führte rechtlich aus, das der Kläger nicht invalid sei und deshalb die Vorrausetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätspension nicht erfüllt seien. ( d.h dass der Gutachter des LG Linz feststellte, das der Antragssteller arbeitsfähig sei )
Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers, der die Abänderung oder Ergänzung durch Wiederherstellung des durch die Klage aufgehobenen Bescheids begehrte statt und änderte das Urteil des Erstgerichts dahingehend ab, das es weiters aussprach dass ab 01.09.2014 vorübergehende Invalidität vorliege, als Maßnahme der medizinischen Rehab der Verlauf weiterer Therapien abzuwarten sei, das Maßnahmen der beruflichen Rehab nicht zweckmäßig seien und ab 01.09.2014 für die Dauer der vorübergehenden Invalidität Anspruch auf Rehab- Geld bestehe.
Das Berufungsgericht führte aus, dass der angefochtene Bescheid der PVA durch die Erhebung der Klage im Umfang des Klagebegehrens ( hier Weitergewährung der I-Pension ) außer Kraft getreten sei. Da nach der neuen Rechtslage ein Antrag auf Weitergewährung der I- Pension vorrangig als Antrag auf Rehabgeld, bzw. medizinischen oder beruflichen Maßnahmen gelte, insofern ergebe sich klar, dass die von der PVA in ihrem bekämpften Bescheid aufgenommen Ansprüche in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und der gesamte angefochtene Bescheid eine Einheit sei und mit der Erhebung der Klage außer Kraft getreten sei.
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung in Bezug auf §71 ASVG ist aufgrund des Verschlechterungsverbotes dem Kläger zumindest die im außer Kraft getretenen Bescheid zuerkannte Leistung von den Gerichten (hier Rehabgeld ) zuzusprechen.
Der Versicherte darf darauf vertrauen, jedenfalls die ihm Bescheid der PVA zugesprochene Leistung ohne Rücksicht auf den Ausgang des Prozesses zu erhalten.
Gegen das Urteil des OLG Linz erhob die PVA eine Revision.
Der OGH billigte die Entscheidung des OLG Linz und führte gegenüber den von der PVA eingebrachten Revisionsgründen folgendes aus :
- Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 ASGG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers verhindert werden, dass ein gerichtliches Urteil für den Kläger weniger günstig ausfällt, als der durch die Klage außer Kraft getretene Bescheid. ( Verschlechterungsverbot ) Das Gericht hat daher dem Kläger zumindest die im Bescheid zuerkannte Leistung ( hier Rehabgeld ) zuzusprechen.
- RehabGeld kann nach § 99 Abs.1 ASVG nur entzogen werden, wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Zuerkennung eingetreten ist. Daher kann es auch beim Rehabgeld, wenn der Zuerkennungsbescheid unbekämpft bleibt, zu nicht entziehbaren Dauerleistungen kommen, wenn zum Gewährungszeitpunkt die Leistungsvoraussetzungen nicht zur Gänze vorlagen. D.h Rehabgeld wird zu einer Dauerleistung, weil es nicht mehr entzogen werden kann.
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38 Antworten
Ich, geb. 17.02.1964, bin seit 01.11.2014 Rehageldbezieherin und wurde per 31.12.2014 von meinem Arbeitgeber gekündigt. Bei der Untersuchung am 24.11.2015 wurde festgestellt, daß ich wieder arbeitsfähig bin und das Rehageld nur mehr bis 31.1.2015 bekomme. Ich bin im April 2013 an Brustkrebs erkrankt (Chemo, Op, Strahlentherapie und bis Juni 2014 Herceptintherpie), Lymphödem Arm re., Juli 2014 Kuraufenthalt, Dez. 2014 Knie-Tep rechts, Feber 2015 Rehaaufenthalt, September 2015 Fersensporn li. Stosswellentherapie, seit Oktober 2015 in ständiger Behandlung bei einem Nervenarzt, Bluthochdruck, geplant Ende Jänner 2016 Fersensporn re. Stosswellentherpie. Das Loch in meiner Nasenscheidenwand muss auch operiert werden, weil ich immer Nasenblute und auch schlechter Luft dadurch bekomme. Ich weis nicht, ob ich gegen diesen Bescheid Einspruch machen kann oder soll, weil ich mir einen Anwalt nicht leisten kann. Können Sie mir diesbezüglich einen Rat geben, verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Liebe Frau Spiegl, wir können Sie gerne mit unseren Rechtsanwälten vertreten, wir werden Sie per E-Mail kontaktieren. LG J.H.
Hallo, mein Rehageld läuft am 1.4.19 aus.Bis jetzt habe ich keinen Bescheid bekommen bezüglich Gutachtertermin.
Was passiert wen ich bis 1.4 nichts von der pva bekomme.Läuft das Rehageld weiter?
Lieber Herr Bockmüller, bitte einfach bei der PVA anrufen und bei Ihrem Sachbearbeiter anfragen. Dieser kann Ihnen die Auskunft geben. MfG J.H.
Liebes Team!
Bei mir verhält es sich fast genauso wie bei meiner Vorposterin.Seit 2009 in befristeter I-Pension wegen Burnout,PTBS,2015 Diagnose Brustkrebs HER2neu mit multiplen Metastasen in der Leber
retroperitoneale Lymphknotenfiliae
TAXOL;HERCEPTIN THERAPIE
laufende Herceptintherapie im 55 Zyklus
Thrombose in der Vena Cava inferior
letztes CT Staging vom 20.01.2016: Lungenembolie
diskr.größenprog LK LI axillär
kleine PE Segmentarterien re OL und UL
noch austehender Befund vom Frauenarzt …wucherungen an der Gebärmutter ???Zysten
Letzte Untersuchung vom PSYCHATER UND NEUROLOGEN am 30.10.2015
Diagnose :vordiagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung.rezidievierende depressive Störung mit Neigung zur Chronifizierung!
Psychotherapie unbedingt weiter…in den letzen Jahren ist es bei der Patientin zu keiner Remission gekommen.Patientin ist meiner Meinung nach nicht arbeitsfähig!
Gestern bekam ich den Ablehnungsbescheid der PVA.Ich bin voll Arbeitsfähig!
Diagnose der PVA:Rezidivierende depr.Störung–weitgehend remittiert
instabile Persönlichkeitsstörung impulsiv
Mammakarzinom–radiologische volständige Remission
I-Pension wird abgelehnt!Vorübergehende Invalidität von mind.6 Monaten liegt nicht vor!
Maßnahmen zur beruflichen Rehab sind nicht zweckmäßig
Liebe Frau Kain, unsere Rechtsanwälte können sich Ihren Ablehnungsbescheid mit dazugehörigem Gutachten der PVA gerne ansehen. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, denn beachten Sie bitte Ihre Einspruchsfrist am Bescheid! LG J.H.
Ich bitte um Kontaktaufnahme…Momentan steht noch das Arbeits und Sozialgerichtsurteil aus …ich werde im Moment vom Behindertenverband vor Gericht vertreten.Allerdings kommt jetzt ein Vergleichsvorschlag der PVA daher wo ich aber wenn ich dem zustimmen würde sehr viel an Geldern die ich dringend brauche verlieren würde.Bitte kontaktieren sie mich per Mail:
..Herzlichen Dank
Liebe Frau Kain, wir werden Sie kontaktieren. LG J.H.
Ich bin 45 Jahre alt Beruf Schlosser ,durch eine alkoholische vortgeschrittene Leberzirrhose schon 4 Jahre in „medizinischer“Reha . Ich bin wieder so halbwegs ok und will wieder arbeiten ,aber man bekommt nach so einer langen Zeit keinen Job ohne Weiterbildung was kann ich da machen ? Die nächste Jahres Untersuchung bei der Pva ist erst im Sommer aber um so länger ich nicht arbeite um so blöder wird’s, brauche wirklich einen guten Rat.
Lieber Hr. Ebner, gerne können wir Ihnen verschiedene Institutionen und Job-Coachings nennen, bitte vereinbaren Sie sich einfach einen persönlichen oder telefonischen Termin bei uns 07223 82667. LG J.H.
Hallo Herr Holzinger,
ich war seit 2011 befristeter IV-Pensionist und bin deswegen auch Betroffener dieser Umstellung.
Ich werde jedes Jahr erneut nur mit der Begründung befristet beurteilt, „der weitere Gesundheitsverlauf bleibt abzuwarten“ , obwohl in den angeforderten Gutachten seit 2013 sogar die Punkte 13 und 14 („sind Maßnahmen der med. Reha sinnvoll“ – nein & und „besteht Aussicht auf kalkülsmäßige Besserung“ – nein) jeweils negativ angekreuzt werden oder wurden (12/2016 wurde im Gegensatz zu 2/2016 zur Abwechslung Punkt 14 mit ja angekreuzt). Ich habe sogar seit 3/2016 einen Behindertenausweis mit 70% und „dauerhafter“ Behinderung, der wie PVA-üblich ignoriert wird, obwohl man dafür von den gleichen Gutachtern begutachtet wird, die auch PVA Einsprüche begutachten. Aufgrund dieser ganzen Punkte bin ich dieses Jahr geneigt, den Bescheid zu beinspruchen un dauf unbefristet zu klagen. Dazu muß ich aber aut AK einen neuen Pensionsantrag stellen, da man die Reha-Befristungen ja nicht mehr beeinspruchen kann. Sie schreiben hier, daß man bei einem negativen Urteil der erneuten Begutachtung dennoch in der befristeten Reha bleibt. Die AK sagt aber, daß man dann aber nur „vorerst“ in der Befristung bleibt, bis der ursprüngliche Zeitraum (also diese üblichen 12 Monate) erfüllt sind und man dann entweder komplett aus der Reha fällt und ein AMS Fall wird oder daß man mit ziemlicher Sicherheit dann bei der nächsten Reha-Untersuchung aufgrund des negativen Gerichtsgutachterbescheides nicht mehr befristet beurteilt wird, sondern arbeitsfähig – womit man dann auch beim AMS landen würde.
Können Sie mir dazu etwas sagen ?
Und : seit heuer wird im Gutachten auch ein Zettel angefügt, daß ein MELBA-Test durchgeführt wurde, der natürlich relativ positiv beurteilt wird. Dieser Test wird aber nicht durchgeführt. (Der Test würde laut MELBA selber im kürzesten Umfang 30min bis 2 Std. dauern, in der Vollversion, wie er von der PVA ausgefüllt wird, sogar 9 Std. ich war aber zB nur gestoppte 9 Minuten in der gesamten Begutachtung)
MfG.
Lieber Herr Thomas J., wir kennen das Problem mit den Gutachtern und auch die Willkür bei den Begutachtungen. Fakt ist, dass alle die 1/2014 unter 50 Jahre alt waren in die neue Reform fallen und nur mehr eine unbefristete Pension erhalten wenn sie so schwer krank sind, dass sicher keine Genesung mehr möglich ist (z.B.: Krebs im Endstadium). Der Behindertenpass wird vom Sozialministeriumservice ausgestellt und beurteilt nur die bei Ihnen festgestellten Diagnosen und berechnet daraus aus einer Einstufungsverordnung den richtigen Invaliditätsgrad. Die PVA berücksichtigt dieses Gutachten bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit nicht. Es stimmt nicht, dass es die selben Gutachter sind, bei der PVA oder SVA,… gibt es eigene „Kompetenzzentren Begutachtung“ die dies begutachten.
Eine Klage gegen den Bezug des Rehageldes weil Sie eine unbefristete Pension möchten schätzen wir eher erfolglos ein.
Wenn Sie aus dem Rehageldbezug fallen und eine Klage negativ verläuft müssen Sie beim AMS vorstellig werden und sich schriftlich arbeitsfähig erklären, da Sie sonst keine Leistung des AMS erhalten.
Die Missstände sind auch den verantwortlichen übergeordneten Behörden bekannt und daher machen wir auch medial Druck um endlich Verbesserungen durchzusetzen.
In Kürze erscheint auch ein Handbuch zu dieser Thematik hier: https://chronischkrank.at/infopakete-bestellen/
LG J.H.
Hallo Hr. Holzinger,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben: „Es stimmt nicht, dass es die selben Gutachter sind, bei der PVA oder SVA,… gibt es eigene „Kompetenzzentren Begutachtung“ die dies begutachten.“
Ich muß Ihnen leider aus eigener Erfahrung widersprechen: diese „Kompetenzzentren“, wie sie jetzt genannt werden (und die zumindest in Salzburg haargenau das Gleiche ist, wie vorher die gewohnte PVA Untersuchung und die auch im selben Haus in den selben Räumlichkeiten durchgeführt wird) haben teilweise durchaus die gleichen Gutachtachter wie die SVA für den Behindertenausweis. Dr. Andreas Podlaha, Unfallchirurg&Allgemeinmediziner ist gerichtlicher Sachverständiger für die SVA UND die PVA, ich bin von ihm in der SVA untersucht worden und in der PVA sind Bekannte von mir von ihm untersucht worden. Aber was ich gemeint habe, ist die Untersuchung des Sachverständigen bei einem EINSPRUCH einer PVA Beurteilung, nicht die Begutachtung bei der PVA (Kompetenzzentrum) selber: So einen Einspruch mit anschließender Begutachtung führt auf jeden Fall der gleiche Arzt durch. Ich bin zum Behindertenausweis zB. von Fr. Dr. Feldinger untersucht worden UND bei meinem ersten Einspruch eines PVA Urteiles 2011 AUCH von Fr. Dr. Feldinger. Und genau daraus ergibt sich meine eigentliche Frage, wenn ich vom Arzt bei der SVA Behindertenausweis-Begutachtung als „dauerhaft“ diagnostiziert werde und der gleiche Arzt untersucht mich dann später auch bei einem Einspruch des PVA Urteiles, gilt dann dieses „SVA-dauerhaft“ auch als „PVA-dauerhaft“ , also müsste dann nicht wenn es der gleiche Arzt ist, seine Diagnose zur PVA-Einspruchs-Untersuchung nicht auch auf „dauerhaft“ enden?
mfG, T.J.
Lieber Herr T.J., ja es gibt verschiedene Kompetenzzentren Begutachtung der Sozialversicherungsträger. Die Räumlichkeiten in denen die Begutachtungen durchgeführt werden und die Gutachter selbst können natürlich in der Region die selben sein wie vor der Reform, sie wurden höchst wahrscheinlich nicht ausgetauscht. Es kann auch sein, dass die selben Gutachter bei SVA, PVA und SMS beschäftigt sind. Die SVA oder PVA begutachtet weder Behindertenpässe noch Behinderten-Parkausweise das machen die Sozialministeriumservicestellen in den 9 Bundesländern. Dass Gutachter mit verschiedenen Behörden Verträge haben ist möglich, jedoch im selben Verfahren wäre dies mit der Begründung der Befangenheit abzulehnen, zu verschiedenen Verfahren und verschiedene Behörden ist dies rechtens. Der Behindertenpass oder Parkausweis stellen komplett andere Verfahren da und haben keine gegenseitige Auswirkung aufeinander.
Zu Ihrer letzten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass wie voran angemerkt beide Verfahren bei unterschiedlichen Behörden keinen Einfuss aufeinander haben und leider auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Die Begutachtung für den Behindertenpass stellt einzig den Grad der Behinderung nach Diagnosen und einer Einstufungsverordnung des Sozialministeriums fest, bei der Untersuchung der PVA geht es ausschließlich um Ihre Arbeitsfähigkeit. Für detailliertere Auskünfte können Sie sich gerne einen Termin bei uns vereinbaren. LG J.H.
Hallo Herr Holzinger,
Ich beziehe seit Jänner 2016 Rehageld. Wie wäre mein Fall, wenn ich als dauerhaft arbeitsunfähig eingestuft werde.
Welche Pension würde ich bekommen, und habe ich da noch mit Abzügen zu rechnen, zwecks Nichtpensionentrittalters.
Bin Jahrgang 1967 und verheiratet. Meine fiktive Bruttopension beträgt dz 642,-
Herzlichen Dank
Ich habe von einer Sozialarbeiterin die Auskunft bekommen, dass ich trotz dauerhafter Arbeitsunfähigkeit nicht aus dem Rehageld geworfen werden kann, da es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe.
Eine andere erklärte mir, wenn dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliege, werde ich in die normale Pension geschickt.
Bin jetzt verwirrt
Liebe Fr. Ukowitz, wenn Sie dauerhaft berufsunfähig eingestuft werden können Sie immer noch eine unbefristete Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension erhalten, auch wenn Sie unter 50 Jahre sind. Die Pensionshöhe kann ich Ihnen hier leider nicht seriös nennen, dies können Sie aber mit Ihrem angepeilten Stichtag bei Ihrem Sozialversicherungsträger errechnen lassen.
Es kann leider jederzeit das Rehabilitationsgeld aberkannt werden, wenn z.B. die PVA feststellt, dass sich Ihr Gesundheitszustand derart gebessert hat, dass Sie wieder arbeitsfähig sind. Wenn dies der Fall ist können Sie sich jederzeit bei uns bei einem kostenlosen Beratungstermin über die weiteren möglichen Schritte beraten lassen.
In die Alterspension wird man erst auf Antrag mit Erreichen des Pensionsalters in Österreich 2017 Frauen: Vollendung des 60. Lebensjahres
Männer: Vollendung des 65. Lebensjahres geschickt.
LG J.H.
Hallo,
Wie lange dauert es von Einspruch des Rehageld zum Gericht? Hat man das recht in das Gutachten des Gutachter einzusehen?
Danke
Alex
Hallo Herr Holzinger,
Bin 2009 an Aplastischer Anämie erkrankt wurde behandelt und habe nach 6 Monaten Krankenstand wieder zu arbeiten begonnen.
Musste um arbeiten zu dürfen zu einem gerichtlich beeidigten Arzt gehen.
2015 wurde MDS diagnostiziert und ich bekam eine Allogene Fremdspenderstammzellentransplantation.
Ich beantragte Rehageld, bekam dies zugesprochen und vom Sozialministerium 60% Invalidität für 3 Jahre.
Im Dezember 2018 musste ich zur Nachbegutachtung und bekam 60% (60%+20%+10%) zugesprochen
wieder mit befristung bis 9.2020.
Heute am 13.3. habe ich von der VAEB den Bescheid auf Rehageldentzug ab 30.4. bekommen.
mir wurde jetzt das Rehageld entzogen bin schon 7 jahre arbeitslos wegen burn out .
Was muss ich jetzt machen .
dasREHAGELD lauft aus mit 31.Juli 2019.
Wie geht das jetzt weiter. mfg jasmin
Hallo Frau Nistelberger, bitte kontaktieren Sie uns unter 07223 82667 für ein Beratungsgespräch. Gerne klären wir Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Sie haben ab Zustellung des Bescheides eine drei monatige Frist zur Klage. Gerne beraten Sie unsere Juristen wie wir Ihnen helfen können. LG J.H.
Gute zu wissen, dass der Versicherte darauf vertrauen darf, die ihm per Bescheid der PVA zugesprochene Leistung ohne Rücksicht auf den Ausgang des Prozesses, zu erhalten. Ich bin auch chronisch krank, es ist Krebs. Ich organisiere gerade, wie ich zur Chemo gefahren werden kann und wer mich danach betreuut, falls es mir schlecht geht.
Hallo Herr Holzinger,
Hatte Heute die Verhandlung beim Sozialgericht.
Obwohl der Berufskundige Sachverständige das Berufsanforderungsprofil mit „halbtags leichte körperliche Arbeiten vorwiegend
im Sitzen, nicht mehr als halbschichtig “ festgestellt hat, wurde das weitergewähren des Rehageldes abgelehnt.
Habe jetzt die Klage zurückgezogen, weil es mich Psychisch zu sehr belastet.
mfg Wolfgang K.
Sehr geehrter Herr Wolfgang K.,
es tut uns leid, dass die Weitergewährung des Rehageldes abgelehnt wurde. Sie können sich gerne jederzeit wieder melden, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat oder Sie neue Befunden haben!
Alles Gute weiterhin, J.H.
Sehr geerhte Damen und Herren,
ich habe ein großes Problem, dass ich versuche zu lösen.
Ich befinde mich gerade auf Reha Phase 3 und habe vor kurzem wieder bei der Aks begonnen.
Ein Monat nach dem mir die Phase 3 bewilligt wurde, bekam ich einen Bescheid von der Pensionsversicherungsanstalt.
In diesem Bescheid steht drinnen, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr vor liegt.
Das Rehabilitationsgeld wird mir entzogen und stehe dann ohne Geld da.
Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation sind nicht mehr zweckmäßig.
Es besteht kein Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation
Ich bin schockiert und entsetzt, wie die mit Menschen umgehen.
ich bin nicht bereit arbeiten zu gehen, mir geht es seelisch nicht gut. leide an sehr starken Migräne Attacken die fast nicht auszuhalten sind.
und ich frage mich, wie das alles sein kann.
Vor allem befinde ich mich für 6 Monate auf Reha Phase 3 und auf einmal brauche ich keine Hilfe und kein Reha Geld mehr
Alles was in diesem Bescheid drinnen steht ist eine Lüge! und das werde ich versuchen zu beweisen.
Die PVA spielt mit erkrankten Menschen.
Ich bitte Sie um ihre Hilfe und würde mich über eine Nachricht von Ihnen freuen.
Liebe Grüße, Dominik Ladinig
Sehr geehrter Herr Ladinig,
von einem solchen Vorgehen der PVA berichten leider viele unserer Mitglieder. Unser Verein bietet rechtliche Unterstützung und Beratung an, um dagegen vorzugehen. Gerne können wir auch Sie unterstützen – kontaktieren Sie uns einfach Mo, Di oder Do zwischen 8:30 und 16 Uhr unter 07223 / 8 26 67 und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
LG
Hallo liebes Team von ChronischKrank!
Vielleicht könnten Sie mir kurz meine Frage beantworten:
Ich bin seit 2018 im Rehageld, Die erste Untersuchung hatte ich bei einer Neurologin und der Antrag wurde abgewiesen, dann habe ich geklagt und seit dem beziehe ich ununterbrochen Rehageld. Die jährlichen Nachuntersuchungen sind immer positiv für mich ausgegangen.
Nun habe ich wieder eine jährliche Nachuntersuchung genau bei der Neurologin die meinen Erstantrag abgewiesen hat! Darf dies seitens der PVA so geschehen, was soll ich machen? Danke, lg Jürgen
Sehr geehrter Herr Wipplinger,
unseres Wissens nach ist das zulässig.
Sollte es zu Problemen oder einem Entzug des Rehagelds kommen, können Sie sich gerne an den Verein wenden – zusammen mit unseren Beiräten können wir Sie kompetent unterstützen!
Mit herzlichen Grüßen,
Team ChronischKrank Österreich
Ich habe seit 2016 Rehageld es wurde 2x entzogen und bei den beiden Verhandlungen in Kraft gesetzt.
da mein Rehageld in März 2023 ausläuft und mein Gesundheitszustand sich verschlechtert hat 60 Prozent habe ich die Befürchtung dass ich in die Berufsunfähigkeits pension geschickt werde nur meine Einzahlungen wurden grossteils in deutschland bei der Rentenversicherung eingezahlt wo es kein Abkommen zwischen A und BRD gibt dass heisst es werden grosse Probleme auf mich zukommen wenn das Rehageld nicht weiter bezahlt wird.
BITTE UM HILFE
Sehr geehrter Herr Gutsche,
gerne können sich unsere Juristen Ihren Fall anhören und Sie zum besten Vorgehen in Ihrer Sitatuion beraten. Vereinbaren Sie dazu einfach direkt hier auf der Website, oder telefonisch unter 07223 82667 einen Beratungstermin!
Mit herzlichen Grüßen
Team ChronischKrank Österreich
Ich beziehe seit 2014 rehageld – allerdings mit Unterbrechungen, zweimal entzogen, zweimal geklagt, zweimal gewonnen, dazwischen Notstandshilfe( 400,-!!!), Mindestsicherung geht bei mir auch nicht weil zu reich. Über die Gutachter will ich mich hier nicht auslassen, was ich erlebt habe kann Bücher füllen. Ich bin auch ausgesteuert, weswegen ich nicht in den Krankenstand gehen kann, und obwohl ich dauernd krank bin, wurde festgestellt daß ich vorraussichtlich keine 6 Wochen im Jahr krank sein werde?!? Und beweisen kann ich das ja nicht, weil ich mich nicht krank schreiben lassen kann. Es ist zum Verrücktwerden und ich weiß, daß es vielen Menschen so ergeht. Ich zweifle an allem inzwischen traue ich keinem Arzt und keiner Institution mehr und auch nicht dem Sozialsystem, durch dessen Netz ich falle. Wer kann mir helfen? Gibt es da wen? Frau, 58, chron. krank, ehemals selbständig und letzter Job Teilzeit.
Sehr geehrte Frau Birschitzky,
gerne können Sie sich an unseren Verein wenden, wir werden versuchen Sie bestmöglich zu beraten.
Vereinbaren Sie einfach direkt hier auf der Website, oder telefonisch unter 07223 82667 einen Beratungstermin!
Mit herzlichen Grüßen
Team ChronischKrank Österreich
Ich habe rehageldbezug wegen ADHS und PTBS Ich werde vorraussichtlich im März begutachtet. Jetzt wurde aber festgestellt dass beide Knie sowie die LW kaputt sind. Ich habe wegen körperlichen Beschwerden eine Reha beantragt was passiert wenn diese genehmigt wird da mein Rehageld auf Psychische Krankheit geleistet wird?
Sehr geehrter Herr Gutsche,
grundsätzlich sollte das kein Problem sein – es wäre aber anzuraten, die Befunde bzgl. Ihrer körperlichen Beschwerden beim Rehageld-Antrag noch nachzureichen. Gerne können Sie sich an unseren Verein wenden, damit wir Sie im Detail beraten können!
Vereinbaren Sie einfach direkt hier auf der Website, oder telefonisch unter 07223 82667 einen Beratungstermin.
Mit herzlichen Grüßen
Team ChronischKrank Österreich
Hallo bezie Rehageld seit 2016 schon einmal entzogen 2019 und bei Klage wider bekimmen jetzt wider entzogen 31.03.2023 war bei Sachversändiger und schon von Anwalt bekimmen das ist zu recht entzogen.Jetzt ist frage geht das auf gericht oder ist das fix jetzt das ich kein Reha mehr bekomme .Danke
Sehr geehrter Her Telbiz Adnan,
wenn Ihr Anwalt meint, dass es laut Aktenlage zu Recht entzogen wurde, wird sich im Gerichtsverfahren sehr sicher nichts mehr daran ändern. Es ist also eher zu empfehlen, die Klage zurückzuziehen, um nur 12 Monate von einem Neuantrag gesperrt zu sein, anstatt der 18 Monate nach abgewiesener Klage.
Mit herzlichen Grüßen
Team Verein ChronischKrank Österreich
Guten Tag
Bin bei euch seit letztem Jahr Mitglied. Juni 2022 wurde mir Rehageld zugesprochen. Wurde am 3. April 2023 von der Firma gekündigt. War von Jänner bis März im Krankenhaus. Nun habe ich von der Firma meine Überstunden und Urlaube ausbezahlt bekommen die ich aufgrund meines Krankenstandes nicht nehmen konnte. Jetzt ist die Frage muss ich das melden der krankenkasse und können sie mir dann das rehageld streichen, weil sie am Anfang das zu mir sagten? Und von der vorkasse bekomm ich Abfertigung muss ich das auch angeben und können sie mir da auch rehageld streichen? Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin dreifache Brustkrebspatientin mit Amputation, insgesamt 10 ops, 28 Chemos, 60 Bestrahlungen….
Demnach bin ich jetzt psychisch sehr krank. Ich möchte um Berufsunfähigkeitspension ansuchen. Falls überhaupt wird mir vorher mal das Rehageld bewilligt. Sollte das schon abgewiesen werden, kann das Rehageld eingeklagt werden? danke und lg
Sehr geehrte Frau Gro,
ja, gegen eine Ablehnung des Rehagelds kann wie bei der Berufsunfähigkeitspension geklagt werden. Unser Verein unterstützt Sie gerne beim Verfahren, angefangen von der Prüfung und Antragstellung bis hin zur Klage gegen einen negativen Bescheid. Informieren Sie sich bei einem kostenlosen Beratungsgespräch (Termine buchbar auf unserer Startseite), wie wir Sie unterstützen können!
Mit herzlichen Grüßen
Jakob Steininger, BA
Team ChronischKrank Österreich