Obmann Mag. Jürgen E. Holzingers Vortragsreihe auf der Roadshow mit VARIAS OG zur BU- und I Pensionsreform und deren Auswirkungen auf chronisch kranke und beeinträchtigte Menschen durch Österreich. Die Stationen waren Innsbruck, Linz, Villach, Graz und Wien.
Das Thema Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionsreform beschäftigt unseren Verein massiv in unseren Beratungen.
Die Ziele der Reform des Sozialministeriums 2012 waren:
- Weniger I-BU Pensionen / PensionistInnen
- 1 Milliarde Euro mehr an Steuereinnahmen
- Späterer Pensionsantritt
- Rasche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
Dasselbe Spiel wie bei den Arbeitslosenzahlen (politisch gelten diejenigen die in Umschulung sind nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeitslosengeld erhalten d.h. man präsentiert bessere Zahlen als sie sind), wird nun auch bei den berufsunfähigen Menschen die ab 2013 statt einer befristeten Pension Rehabgeld oder Ausbildungsgeld erhalten gespielt. Obwohl sie ja trotzdem aufgrund von Krankheit befristet Rehab oder Ausbildung machen (befristete Pension) zählen sie politisch nicht als Pensionisten, die PVA bezahlt aber das befristete Geld aus.
Wir erhalten täglich Beschwerden über die ärztlichen Begutachtungen der PVA, SVA und BVA (sind nun zuständig) im sogenannten „Kompetenzzentrum“. Es schreiben und entscheiden z.B. Allgemeinmediziner über spezielle Krankheitsbilder obwohl sie keine Fachärzte sind und hierfür auch keine Kompetenz haben. Unsere Betroffenen gehen mit Fachbefunden vom z.B. AKH-Wien zur Begutachtung und der Allgemeinmediziner der PVA legt eine ganz andere Therapie und andere Medikamente fest. Die Beschwerden sind massiv.
Gerade bei psychisch Kranken (2014 rund 71,5 % der befristeten Pensionen) wirkt sich das oft extrem aus, wenn ihnen Psychopharmaka vorgeschrieben werden und ihr Facharzt diese Medikamentation ablehnt.
Sogenannte Casemanager der Krankenkassen bestimmen ihren Rehabplan den sie befolgen müssen. Die Ausbildung dieser Casemanager ist sehr umstritten, sie sind keine Ärzte dennoch erstellen sie den Rehabplan.
Betroffene haben eine -Mitwirkungspflicht- wenn sie also die Therapie oder das Medikament nicht einnehmen das ihnen die PVA vorschreibt wird ihnen die Geldleistung entzogen und dies gefährdet nicht nur Existenzen sondern trägt natürlich nicht besonders zum Rehaberfolg bei.
Bis zu einer Milliarde Steuereinnahmen werden vom Sozialministerium im Zeitraum von 2014-2018 von dieser Reform erwartet, da aber wie sich jetzt zeigt nicht wie vom Ministerium erwartet die Rehab oder die Ausbildung gleich wieder zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben führt werden diese Einnahmen Utopie bleiben. Gründe dafür sind die lange Abwesenheit durch Rehab oder Ausbildung vom Erwerbsleben, oft mehrere Jahre und die hohen Arbeitslosenzahlen. Dies führt dazu, dass Betroffene die Rehab und/oder die Ausbildungsmaßnahmen der PVA mehrere Male wiederholen müssen und dies natürlich erhebliche Mehrausgaben zur Folge hat, daher erwarten wir keine Einsparungen wenn nicht sogar Mehrkosten die diese Reform verursacht.
Fakt ist außerdem, dass Betroffene durch die massiven Sanktionsdrohungen mit der Mitwirkungspflicht und den oft unqualifizierten Begutachtungen der PVA extrem leiden und unter Druck sind, das Ziel wäre aber eigentlich kranke Menschen rasch wieder ins Arbeitsleben einzugliedern und vor allem gesund zu machen, derzeit quält man aber die Betroffenen und gefährdet deren Existenz. 3,1 % wurde das Rehabgeld wegen Nichtmitwirkung 2014 entzogen.
Wird der Antrag auf Rehab oder Umschulung aufgrund Krankheit abgelehnt werden die Betroffenen an das AMS zurück verwiesen und dort müssen sie sich „arbeitswillig“ erklären (mit Unterschrift) ansonsten erhalten sie keine Geldleistungen vom AMS.
Positiv ist, dass es nun wieder den Pensionsvorschuss geben wird der mit der Pensionsreform abgeschafft wurde. Wir hatten immer wieder Menschen die ausgesteuert wurden weil sie über ein Jahr im Krankenstand waren und das PVA-Verfahren noch gelaufen ist und so bekamen sie überhaupt keine Geldleistung mehr, die Fixkosten liefen aber natürlich weiter….
Hier ein paar Zahlen aus OÖ und bundesweit:
Die Zahl der Zuerkennung der IV/BU Pensionen in OÖ ist jährlich zurückgegangen. Bundesweit ist die Ablehnungsquote bei den Erstanträgen von 55,5% im Jahr 2013 auf 62,1% im Jahr 2014 gestiegen. Bei den Weitergewährungsanträgen wurden in OÖ insgesamt 52,7 % abgelehnt, bei den ab 1.1.1964 geborenen hingegen 83% der Anträge.
Der Anteil der psychischen Erkrankungen mit 75,7 % in OÖ und 71,5 % bundesweit überwiegt gegenüber anderen Diagnosen bzw. Erkrankungen deutlich.
Hier können Sie den Vortrag und das Handout downloaden:
© by Mag. Jürgen E. Holzinger, Obmann – VORTRAG BERUFSUNFÄHIG – WIEDEREINSTIEG DURCH REHA ODER ARMUT DURCH KRANKHEIT 1/2016
© by Mag. Jürgen E. Holzinger, Obmann – HANDOUT ZUM VORTRAG BERUFSUNFÄHIG – WIEDEREINSTIEG DURCH REHA ODER ARMUT DURCH KRANKHEIT 1/2016
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Eine Antwort
Ich beziehe zur Zeit Rehabilitationsgeld,da ich an einer Erbkrankheit meines Vaters leide. In unserer Familie haben viele polyzystische Nieren Degeneration, meine Nieren sind doppelt so groß wie normal und drücken gegen den Bauch, wodurch mir sehr schnell übel wird. Ebenso leide ich an Nieren Insuffizienz Stadium V. ICh habe bereits einen Dialyse shunt im Arm, der noch reifen muss bis zur Dialyse. Obwohl meine Werte bei jeder Untersuchung schlechter werden,möchte die GKK NÖ , dass ich mir bis Juni 2016 zu mindestens einen geringfügigen oder Teilzeitjob suche.Ich hatte bis Mai 2015 als Hausbetreuerin gearbeitet (Schnee schaufeln, Hecken schneiden,Rasen mähen) Als was soll ich arbeiten? Wer nimmt mich.?