Sammelklage gegen Krankenkassen in Österreich

Am 07.03.16 berichteten wir im ORF Servicemagazin -heute konkret- auf ORF 2 über die Ablehnungen der Kassen mit falscher Begründung- Obmann Mag. Jürgen E. HOLZINGER war live im Konfrontationsgespräch im Studio mit Univ.-Prof. Dr. Klaus KLAUSHOFER (Hauptverband d. österr. Sozialversicherungsträger). Moderation: Martina Rupp

Wir kämpfen für PatientInnen-Rechte!

Die Kosten von Lipödem-Operationen werden von den Krankenkassen wie der WGKK, NÖGKK, OÖGKK, KFA, usw. nicht übernommen, obwohl viele der betroffenen Frauen bereits nicht mehr arbeitsfähig sind und eine 50% Behinderung vom Sozialministeriumservice bestätigt haben. Wir vertreten die Betroffenen in unserer Selbsthilfegruppe Lipödem Österreich.

Im wesentlichen begründen die Kassen ihre Ablehnung damit, dass es sich bei dem Eingriff (Operation-lymphologische Liposkulptur) nicht um eine Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn (= ausreichend, zweckmäßig sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreitend) handelt, zumal die geplanten Maßnahmen keine etablierte Standardtherapie darstellen und im gegebenen Zusammenhang überdies auch kein patientenrelevanter Vorteil gegenüber herkömmlichen Therapieformen besteht.

Es gibt eine  verbindliche ärztliche Leitlinie für Lipödem der  AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) diese beschreibt ein genaues fachärztliches Vorgehen bei Lipödem PatientInnen, die Krankenkassen handeln durch ihre Ablehnung und deren Begründung nicht dem entsprechend. Folgendes legt die Leitlinie fest:

Definition: Das Lipödem ist eine chronische und progrediente Erkrankung, die nahezu ausschließlich bei Frauen auftritt und durch eine Fettverteilungsstörung mit deutlicher Disproportion zwischen Stamm und Extremitäten gekennzeichnet ist. Diese entsteht aufgrund einer umschriebenen, symmetrisch lokalisierten Unterhautfettgewebsvermehrung der unteren und / oder oberen Extremitäten (vgl. Lipödem Leitline S.2). 

Behandlung: 1.) Konservative Therapie: a) manuelle Lymphdrainage, b) Kompressionstherapie, c) Bewegungstherapie und d) Hautpflege.

Die Minderung der Extremitätenvolumina mittels physikalischer Maßnahmen ist jedoch begrenzt (Deri 1997). Eine Reduktion des krankhaft vermehrten Fettgewebes mit Beseitigung der Disproportion ist durch die KPE nicht möglich (vgl. Lipödem Leitline S.11).

2.) Liposuktion: Zur dauerhaften Reduktion des krankhaften Unterhautfettgewebes an Beinen und Armen wird die Liposuktion eingesetzt. Sie ist insbesondere dann angezeigt, wenn trotz konsequent durchgeführter konservativer Therapie noch Beschwerden bestehen (vgl. Lipödem Leitline S. 12) und weiters ist das Fettvolumen bei Übergewicht NICHT mit Diät reduzierbar Hauptverband der Sozialversicherungsträger – Lipödem EBM/HTA 2011, S.6).

Körperliche Aktivität und Ernährungsumstellung können zwar das Übergewicht reduzieren, nicht aber die ausschließlich Lipödem-bedingte disproportionale Fettgewebsvermehrung an den Extremitäten beseitigen (vgl. Lipödem Leitlinie S.13).

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Kombination von konservativen und operativen Therapiemaßnahmen eine ausgeprägte Befund- und Beschwerdebesserung ermöglicht. Primär sollte ein Therapieversuch mit konservativen Maßnahmen unternommen werden. Bleibt eine entsprechende Besserung der Beschwerden aus, ist eine Liposuktion zu erwägen […] (vgl. Lipödem Leitlinie S.15).

Laut den Leitlinien für Lipödem ist die Liposuktion in Tumeszenz-Lokalanästhesie heutzutage eine etablierte und risikoarme operative Methode!

Die Krankenkassen argumentieren damit, dass es sich bei dieser Methode nicht um eine Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn (= ausreichend, zweckmäßig sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreitend) handelt, zumal die geplanten Maßnahmen keine etablierte Standardtherapie darstellt und im gegebenen Zusammenhang überdies auch kein patientenrelevanter Vorteil gegenüber herkömmlichen Therapieformen besteht.

Hier widersprechen sowohl die Leitlinien der AWMF und des österreichischen Hauptverbandes! 

Unsere Forderungen:

  • Kostenübernahme der Krankenbehandlungskosten für konservative Therapie und Operationen bei privaten Fachärzten (Expertise vorhanden)
  • Eine medizinisch gleichwertige Behandlung der Erkrankung über Vertragsärzte der Kassen (keine Expertise derzeit vorhanden)
  • Krankengeldanspruch bei beschriebenen Behandlungen und Therapien
  • Sofortiges ärztliches sowie chefärztliches Handeln nach den bestehenden Leitlinien der AWMF und des österr. Hauptverbandes

 

(Moderation: Martina Rupp, ORF)

 

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(Redaktion Sonja Hochecker)

 

7 Antworten

  1. Dieses Gespräch war lächerlich. Das ist genau was wir persönlich vom Chefarzt (WGKK) hören aber heute war öffentlich wie sie uns behandeln wenn keiner da ist. Sie haben keine feste Argumentation und sind hinterhältig die ganze Zeit. In welchen öffentlichen Krankenhäusern bezahlt die WGKK die Operation? Ich melde mich sofort an, alle öffentlichen Krankenhäuser werden doch abgelehnt!

    1. Liebe Frau Anonym, das Problem ist eben auch, dass es derzeit nach unseren Recherchen keine spezialisierten Ärzte in öffentlichen Spitälern gibt und dies für Betroffene die sich dann in einem öffentl. Spital operieren lassen ein hohes Risiko darstellt. Wir wollen u.a. erreichen, dass es spezialisierte Ärzte in öffentl. Spitälern gibt und dass somit Betroffene nicht mehr privat über € 10.000.- für Operationen bezahlen müssen. LG J.H.

  2. Angeblich werden die Kosten in öffentlichen Spitälern, z.B. Wilhelminenspital (wurde im Beitrag erwähnt) und auch im AKH Wien übernommen. Dies auch nur, wenn man den Spießrutenlauf vorher überstanden hat und wirklich zugelassen wird. Aus dem AKH Wien sind mir aus unserer Betroffenengruppe einzig 2 Personen bekannt, die kürzlich dort operiert wurden und aus heutiger Sicht zufrieden sind. Endergebnis ist abzuwarten.

  3. Ich kann mich in dieser Diskussion gut weiderfinden. Habe schon seit der Pubertät mit Lipödem zu kämpfen, jedoch ist es erst seit 4 Jahren ganz stark ausgeprägt, weil auch das Gefäßsystem „insuffizient“ war vor der Venen-Op. Ich habe die Leitlinie Lipödem mit der Ärztin der TGKK besprochen und sie weiß genau Bescheid über Symptome und Krankheitsbild. Wäre die Op in einem öffentlichen Spittal möglich würden die Kosten übernommen (Thema Vairante: Vollnarkose, etc. ). Jedoch habe ich mich für die private Operation in Linz entschieden, weil ich dort auch schon meinen Venen-OP durchführen ließ und ich mich eingehend mit den unterschiedlichen Verfahren beschäftigt habe.
    Es sollte wirklich ein umdenken stattfinden, wenn fast 10 % der weiblichen Bevölkerung davon betroffen sind. Und auch ich kann es anderen Betroffenen sehr genau nachempfinden, was es heißt (obwohl ich noch Glück habe und nur Stadium I).. Ich möchte gerne mithelfen das Gesundheits- und Rechtssystem in diesem „unerforschten“ Fleck zum Standard bei den Leistungen zu machen!

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