Es geht um die Neuregelung der Diabetes-Messstreifen-Ausgabe in Österreich. Die Krankenkassen sind ab Jänner 2016 für eine verbindliche Messstreifen-Ausgabe-Regelung für Diabetiker/Diabetikerinnen zuständig, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die ÖDG haben diese beschlossen – unser Obmann Mag. Jürgen Ephraim Holzinger diskutierte mit dem ärztlichen Direktor der STMK-GKK Prim.Dr. Pongratz einer der verantwortlichen der neuen Regelung über die Probleme dieser Neuregelung.
Am 28. Juli fand die ORF Live-Sendung statt -ORF heute konkret-
Die Österreichische Diabetes Gesellschaft und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger haben unter Einbeziehung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse eine österreichweit einheitliche Regelung ausgearbeitet, durch die eine Festlegung der maximalen Abgabemenge an Blutzuckerteststreifen in Abhängigkeit der jeweiligen Therapieform erfolgen soll. Aus Sicht der Krankenkassen ist diese aus medizinischen und ökonomischen Gründen zu begrüßen. Das Ziel sollte sein, dass die Regelung nachvollziehbar, evidenzbasiert ist und zu einer Gleichstellung der Versicherten in ganz Österreich in Bezug auf die Diabetikerversorgung beiträgt.
Laut ÖDG soll sich für Diabetikerinnen/Diabetiker, die mit oralen Antidiabetika behandelt werden, die Anfertigung eines 7-Punkt-Profiles pro Woche (=einmal in der Woche sieben Mal am Tag eine Messung) empfehlen. Damit sollte mit einer Abgabe von 100 Teststreifen für einen Zeitraum von 3 Monaten noch eine Reserve für Sondersituationen wie z. B. Krankheit oder Verdacht auf Hypoglykämie vorhanden sein. Hier gibt es die derzeitige Regelung zum Download: Neuregelung_Diabetes_Teststreifen_Ausgabe
Medizinisch besonders begründete Einzelfälle sollen vom ärztlichen Dienst der GKK bewertet werden, wenn der Verordnung ein Befund vom behandelnden Arzt/Ärztin und eine entsprechende Begründung beiliegt. Der Befund einer Fachärztin/eines Facharztes für Innere Medizin bzw. für Kinder- und Jugendheilkunde oder einer Fachabteilung der genannten Fachgebiete hat insbesondere die aktuelle Therapie inkl. Dosierung, den Therapieverlauf unter Beilage der Blutzuckerprofile und des aktuellen HbA1c zu enthalten (Quelle NÖGKK-Diabetes-Versorgung).
Folgende Probleme gibt es derzeit: niedergelassene Ärzte sind nicht aufgeklärt über die neue Diabetes-Messstreifen-Regelung, es gibt viel zu wenig Weiterbildung für Ärzte und diese werden auch noch unter Druck gesetzt wenn sie im Einzelfall mehr Teststreifen verordnen.
Wir fordern im Sinne der Patienten/Patientinnen umgehend Verbesserung der Messstreifen-Regelung und Schulungsprogramme für die Ärzte!
Ein Teststreifen am Tag zum Messen bei medikamentöser Therapie ist aus unserer Sicht zu wenig und man sollte sich die Frage stellen – was passiert wenn der Diabetes nicht richtig eingestellt ist durch zu wenige Messungen – wer haftet bei Folgeerkrankungen?
Wir prüfen derzeit die Regelung durch unsere medizinischen Beiräte.
Beitrag mit Diabetes Betroffenen über die Probleme mit der neuen Regelung.
Studiogespräch mit dem ärztlichen Direktor der STMK-GKK Prim. Dr. Pongraz, Zuständiger vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und unserem Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger, Moderation Martina Rupp.
(Redaktion: Sonja Hochecker, Moderation: Martina Rupp, ORF)
4 Antworten
Die Erfahrung mit den streng limitierten Messstreifen mache ich auch gerade,
obwohl mein Hausarzt auf das Formular geschrieben hat das ich pro Tag
3 – 5 Streifen brauche bekomme ich nur 300 pro 3 Monate.
Liebe Frau Distelberger, wir kennen Ihr Problem, derzeit erhält man wie Sie in der Neu-Regelung nachlesen können für 3 Monate nur mehr als 300 Stk. Messstreifen wenn man folgende Diagnosen hat wie Gestationsdiabetes, schwangere Diabetikerinnen, Basis Bolus Therapie oder Insulinpumpentherapie. Nach unseren derzeitigen medizinischen Stellungnahmen ist die Regelung mit den Mengen-zahlen an Messstreifen korrekt, wir prüfen dies aber durch unsere Beiräte noch ganz genau. Anscheinend liegt das Problem an den Kritikpunkten die wir oben im Text aufgelistet haben. LG J.H.
Bei unserem Sohn die gleiche Katastrophe. Er hat kein CGM und kein FGM. Dafür finanzieren wir uns unseren Diabetikerwarnhund selbst. Dieser ist aber oft schneller als das Messgerät und zeigt auch stark schwankende Werte an. Das heißt, wir müssen eine halbe Stunde später oft nochmal messen und sehen dann, ob der Zucker nun gestiegen oder gefallen ist. Er merkt es leider selbst erst sehr spät, wenn er niedrig ist und hohe Werte gar nicht. Wir brauchen aber 8 – 12 Streifen pro Tag und bekommen ja eh schon viel mehr als die 650 – nämlich 800. Leider immer noch zu wenig und so betteln wir uns durch oder kaufen halt selbst zu. Auch ohne Hund kämen wir aber auf 8 – 10 Messungen.
Liebe/r Frau/Herr Lackner, wir unterstützen Sie gerne beim Chefärztlichen Bewilligungsverfahren Sie können sich gerne bei uns melden. Prinzipiell muss Ihr behandelnder Facharzt eine ausführliche Begründung im Arztbrief anführen warum Ihr Sohn rund 1000 Stk. für 3 Monate benötigt. Außerdem muss er Ihnen am Rezept als sogenannte Indikation (IND) ebenfalls eine kurze Begründung für den Mehrbedarf anführen. Wir bieten Betroffenen an dies mit einer Vollmachtsvertretung gegenüber der Kasse zu klären. LG J.H.