Rund um die Uhr
Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden Zuhause betreut – damit dies umsetzbar bleibt braucht es auch qualitativ abgesicherte Angebote 24-Stunden-Betreuung.
Christian F. Freisleben Nov. 2018
In Österreich arbeiten momentan etwa 70.000 Personen im Bereich der 24-Stunden-Pflege. „Das sind jene, die bei der Wirtschaftskammer als Einzelunternehmerin gemeldet sind, die Dunkelziffer ist sicher deutlich höher“, analysiert Jürgen Holzinger, Obmann des Vereins „Chronisch krank Österreich“. Pro Jahr würden etwa 6.000 Betreuende dazu kommen. Die Länder, aus denen diese stammen, sind immer weiter im Osten, also etwa die Ukraine, da in der Slowakei oder Rumänien die lokalen Einkommensbedingungen sich langsam verbessern. „Das ganze System hat ein Ablaufdatum“, ist sich Holzinger sicher, aber langfristig ausgelegte Planungsüberlegungen gibt es momentan keine. Ein Grundproblem des österreichischen Systems ist, dass, wie es August Österle vom Institut für Sozialpolitik an der WU Wien ausdrückt „Pflege hauptsächlich Familienangelegenheit ist, von der öffentlichen Hand werden im besten Fall ergänzende Angebote gemacht“ – dadurch gibt es eine große Nachfrage nach den Diensten von Agenturen, die 24-Stunden Kräfte vermitteln.
Schon seit Jahren würde kein Tag vergehen, an dem es nicht Anfragen an „Chronisch krank Österreich“ gibt, welche Vermittlungsagentur zu empfehlen ist. Gleichzeitig gibt es immer wieder Hinweise auf Probleme und Missstände.
Wer zuhause gepflegt wurde, für den gab es jahrzehntelang keine offiziellen Anlaufstellen, an die sich Menschen mit Pflegebedarf oder diesen nahestehenden Personen mit Beschwerden oder bei Unsicherheiten wenden konnten. „Wir haben zu einer Regelung beigetragen, laut der 2015 die Bezirksverwaltungsbehörden für diese Thematik zuständig sind“, für Holzinger ein wichtiger Schritt, wobei es nach wie vor zwei gravierende Probleme gibt: Zum einen gibt es sehr wenige, die 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen, die über diese Zuständigkeit und die Option, Schwierigkeiten zu melden Bescheid wissen. „Wer bei der Behörde anruft, merkt oft schnell, dass auch dort niemand sich auskennt – Bezirkshauptmannschaften und Magistratsabteilungen fragen uns nicht selten, warum wir jemanden an sie verweisen, dann schicken wir ihnen die Verordnung.“ Hier brauche es noch viel Aufklärungsarbeit.
Ein häufiges Thema ist etwa intransparente Preisgestaltung: So werden in top plazierten Google-Anzeigen Pflegedienste rund um die Uhr für 15 Euro pro Stunde angeboten, auf der Rechnung stehen dann aber 70 Euro und mehr. „Das ist eine strafbare Handlung, bei der die Verwaltungsbehörde ein Verfahren einleiten müsste, was aber viel zu selten passiert“, kritisiert Holzinger.
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VKI-Test 24-Stunden-Betreuung
Wien (OTS/BMASGK) – Der VKI hat in einem aktuellen Test 26 Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung überprüft und kritisiert, dass es für Betroffene schwierig ist, seriöse Unternehmen zu erkennen oder auch eine transparente Kosten- und Leistungsaufstellung zu erhalten. Die Untersuchung des VKI hebt verschiedene Problemfelder, wie beispielweise Informationsdefizite oder die Qualifikation der vermittelten Personenbetreuungskräfte hervor.****
„Das gegenwärtige Regierungsprogramm enthält als Zieldefinition eine nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung. Aus diesem Grund habe ich in Auftrag gegeben, ein österreichweit einheitliches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung zu erarbeiten. Dieses soll die Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren Familien stärken, so Bundesministerin Hartinger-Klein.
Für das Zertifizierungsverfahren ist der Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen vorgesehen, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und –sicherung aufweist.
Mit Beginn 2019 ist die schrittweise Ausrollung des Zertifizierungsprozesses durch speziell gebildete Zertifiziererinnen und Zertifizierer beabsichtigt. Dazu sind z.B. im Bundesland Oberösterreich Anfang 2019 entsprechende Informationsveranstaltungen geplant, in denen Vermittlungsagenturen eingeladen werden, sich am Zertifizierungsverfahren zu beteiligen.
Neben den gültigen Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung ist ein Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch.
Demnach sieht das bundesweite Qualitätszertifikat beispielsweise die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Inkassovertrages zwischen Vermittlungsagentur und Personenbetreuungskraft vor, jedoch gibt es umfassende Aufzeichnungs- und Offenlegungsverpflichtungen. Darüber hinaus sind die einzelnen Rechnungsposten übersichtlich und verständlich aufzuschlüsseln und zur Verfügung zu stellen, um so zu einer Transparenz der Abrechnungen beizutragen.
Weiters können nur jene Vermittlungsagenturen ein Qualitätszertifikat erlangen, die ausschließlich Personenbetreuungskräfte vermitteln, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
Darüber hinaus besteht laut Qualitätszertifikat beim Ausfall einer Personenbetreuungskraft eine Verpflichtung der Vermittlungsagentur, innerhalb kurzer Zeit für Ersatz zu sorgen.
Schließlich sieht das Qualitätszertifikat auch zwingend die schriftliche Verankerung bestimmter Vertragsinhalte sowohl im Verhältnis zwischen Personenbetreuungskraft und Vermittlungsagentur als auch im Verhältnis mit den Kundinnen und Kunden vor.
„Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Qualitätszertifikates für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung betrachte ich als einen ganz wesentlichen Schritt in Richtung nachhaltiger Sicherstellung hochwertiger Betreuung“, so Hartinger-Klein abschließend.
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
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