Wir zeigen mit ARTE TV die Problembereiche der 24h Betreuung auf

 

Es wird eine TV-Dokumentation für die Arte-Sendung Vox Pop und unser Obmann Mag. Jürgen Ephraim Holzinger wird zum Thema 24-Stunden-Betreuung interviewt. Es kommen auch betroffene Mitglieder zu Wort die Erfahrungen in der 24-Stunden-Betreuung gesammelt haben.

 

Folgend die Problembereiche:

Seit zehn Jahren ist die 24-Stunden-Betreuung legal. Vor zwei Jahren wurden auch die Standesregeln überarbeitet. Die für ihre Einhaltung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sind aber nur im Gesetzesbegutachtsverfahren über diese neue Verordnung informiert worden. Seit 2015 sind Personenbetreuung und Betreuerinnenvermittlung auch gewerberechtlich getrennt. Vermittlungsagenturen müssen seither etwa Kosten transparent darstellen und den Betreuungsaufwand vorab vor Ort prüfen.

Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirkshauptmannschaften (BHs) beziehungsweise Magistrate. Diese wissen aber nur ungenügend darüber Bescheid.

 

Es gibt keine einheitliche Ausbildung oder ein einheitliches Kontrollorgan von 24-Stunden-BetreuerInnen. Es werden zwar, per Gesetz definiert, die Aufgabengebiete geregelt, eine Kontrolle ist aber (zumindest macht es den Anschein) gesetzlich nicht vorgesehen. Vor allem Vermittlungsagenturen haben sehr großen Freiraum bei der Gestaltung ihrer Vermittlungstätigkeit. Daher kommt es auch laufend zu Beschwerden und Unstimmigkeiten sowie groben rechtswidrigen Verhalten wie finanzieller und körperlicher Ausbeutung von BetreuuerInnen, Steuerbetrug, etc. in Zusammenhang mit solchen Agenturen.

Was fehlt noch? 

  • Ausbildungsstandards bei Personenbetreuerinnen. Das Sozialministerium fordert eine Mindestausbildung bei Betreuerinnen ansonsten erhält man als Pflegebedürftiger KEINE Förderung, das Wirtschaftsministerium, als zuständiges Ministerium, lehnt dies ab. – Es braucht aber eine Mindestausbildung und Qualitätsstandards, dies fordert unser Verein unbedingt ein.  Die Ministerien sind hier uneinig und das Wirtschaftsministerium lehnt dies ab.
  • Es darf keine Inkassovollmacht von Vermittlungsagenturen über BetreuerInnen geben.
  • Ein ausgewogenes Gütesiegel für Vermittlungsagenturen in dem auf die Betreuungsbedürftigen und BetreuerInnen Rücksicht genommen wird.
  • Eine Privatrechtschutzversicherung sodass BetreuuerInnen auch ihre Rechte z.B. bei Probleme mit Vermittlungsagenturen selbstständig durchsetzen können.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung für Betreuerinnen. Unfälle und Schäden durch BetreuerInnen müssen abgedeckt sein, die WKO könnte dies mit der Kammerumlage die sie von Betreuerinnen einhebt abdecken und organisieren. Diese Forderung wurde nun endlich 2016 von der WKO leider nur als freiwillige Empfehlung umgesetzt. 

Was sollte das Sozialministerium ändern?

  • Pflege-/Betreuungsbedürftige müssen derzeit überprüfen ob die selbständige BetreuerInnen ihre Sozialversicherungsbeiträge abführen. Wenn dies die BetreuerInnen nicht machen oder sich rückwirkend von der SVA abmelden können die Pflege-/Betreuungsbedürftigen ihre Förderung für die 24 Stunden Betreuung vom Sozialministeriumservice verlieren und sogar rückwirkend zurückbezahlen.

Das Sozialministeriumservice sollte die Abführung der SVA-Beiträge auf elektronischem Wege überprüfen und somit diese Auflage an die Pflege-/Betreuungsbedürftigen auch aus datenschutzrechtlichen Gründen fallen lassen.

Alle weiteren Infos und Beiträge können Sie HIER sehen!

Hier ist der Beitrag zum Nachsehen

➡️ Für alle die das Interview verpasst haben, ab jetzt ist das Interview unseres Obmanns zum Nachschauen .

📌➡️ Der Beitrag über die aktuelle Situation und Problematik in Österreich, die 24 Stunden Betreuung betreffend, ab ca. Minute 04:00 im Beitrag 

📌➡️ Das Interview unseres Obmanns Mag. Jürgen Ephraim Holzinger könnt Ihr ab ca. Minute 12:45 sehen 📌

 

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