Die Oberösterreichischen Augenärzte, voran das öffentliche Krankenhaus der barmherzigen Brüder, praktizieren, wie man anhand des Beispiels von Frau Claudia W. aus St.Valentin erkennt, eine zwei Klassen Medizin.
Es werden Patienten zu Beratungsgesprächen in das öffentliche Krankenhaus der barmherzigen Brüder eingeladen und falsch beraten. So zahlen sich die Patienten die teure Augenoperation (ca. 5000Euro) selbst und werden dann zur Gebietskrankenkasse um Teilkostenersatz geschickt. Die Krankenkasse (OÖ-GKK) bezahlt die Operation wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden (nähere Infos auf Anfrage bei uns) aber eben nur ganz oder gar nicht.
So werden die Patienten vom KH-der barmherzigen Brüder falsch beraten und fallen um den gesamten Kostenersatz, der ihnen aber ersetzt werden würde. Wahrscheinlich deshalb weil die OÖ-GKK ( OÖ-Landesgesundheitsfond) keine 5000 Euro für eine halbstündige OP bezahlt. Die falsch informierten Patienten, die diese OP unbedingt benötigen, aber schon. Nach einer Intervention des Vereins ChronischKrank® bei Dir. DDr. Popper, dem Generaldirektor der OÖ-GKK wurde festgestellt, dass dieses Verhalten der Augenabteilung der barmherzigen Brüder in Linz, gesetzeswidrig sei und durch die Intervention von ChronischKrank®, wurde seitens der OÖ-GKK ein
Aufforderungsschreiben an das öffentliche Krankenhaus der barmherzigen Brüder gerichtet, in dem eine sofortige Rückerstattung der bezahlten 5000 Euro an Fr. Claudia W. gefordert wird.
Am 01.04.2010 hatte unserer Verein ChronischKrank® ein Gespräch mit der OÖ-GKK, in dem berichtet wurde, dass das Krankenhaus der barmherzigen Brüder, deren Rechtsanwälte eingeschaltet haben. Die Rechtsanwälte der barmherzigen Brüder argumentieren damit, dass die Augenoperation, auf beiden Augen durchgeführt, mit 10 Dioptrien, eine rein kosmetische Augen OP war und daher ja die OÖ-GKK gar nicht zuständig wäre.
Stand 26.05.2010, das KH-der barmherzigen Brüder muss bis spätestens 16.06.2010 den gesamten Betrag an die Betroffenen rückerstatten, sonst wird die OÖ-GKK den Betrag bei Abrechnungen an das KH-der barmherzigen Brüder einbehalten und den Betroffenen, im Sinne der Schadloshaltung anweisen.