ChronischKrank® zeigt die Hilfsmittel-Problematik in Österreich auf – ORF heute konkret

Am 15.07.2014 fanden die  Dreharbeiten zum Thema Hilfsmittel für das ORF Magazin heute konkret in Wien statt. Unser Verein möchte zusammen mit dem Verein WIESO diese Problematik aufzeigen. Obmann Jürgen E. Holzinger u.a. im Interview zur Thematik.  Wir möchten am Beispiel eines 21-jährigen jungen Mannes, der ein Pflegefall ist und sich sprachlich nicht äußern kann, alles versteht und im Kopf völlig klar ist, die Problematik mit der Finanzierung von Hilfsmitteln (alle möglichen Kommunikationsmittel wie z.B. Sprachcomputer) bei schwer behinderten und chronisch kranken Menschen in Österreich aufzeigen.

Er wartet nun schon seit fast 4 Jahre auf sein Menschenrecht der „Freiheit der Meinungsäußerung“ also auf seinen Sprachcomputer. Wir sind der Meinung dies verstößt u.a. gegen den Gleichheitssatz, es diskriminiert und dies ist gegen den Artikel 10 der Menschenrechte. „Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.“ Dies ist aber im Falle der sprachbeeinträchtigten Menschen nicht gewährleistet, da sie sich ja ohne das Kommunikationshilfsmittel nicht äußern können und somit ihnen diese Meinungsäußerungsfreiheit verwehrt bleibt. Dies ist auch aufgrund der nicht ausreichenden Finanzierung der Hilfsmittel in Österreich gegeben. In der Schweiz oder in Deutschland gibt es nach dem Sozialgesetzbuch § 33 Hilfsmittel einen Rechtsanspruch!

Das „Betteln Müssen“ der Betroffen bei österreichischen Behörden und Kassen zur Ausfinanzierung dieser notwendigen Hilfsmitteln muss endlich ein Ende haben, sodass diese betroffenen oft schwer beeinträchtigten Menschen die Möglichkeit haben am sozialen Leben teil zu haben. Man darf diesen Menschen den Zugang zu den benötigten Hilfsmittel nicht verwehren, daher braucht es ebenso wie in anderen Ländern einen Rechtsanspruch! Die Faymann Regierung will dieses Thema aber noch bis 2016 hinausschieben, der Verein ChronischKrank und der Verein WIESO nicht!

Unsere Forderungen an Sozialminister Hundstorfer:

– Nur mehr eine zentrale Stelle zum Einreichen von Anträgen bei Hilfsmittelbedarf

– Einen Rechtsanspruch auf Hilfsmitteln nach einem aktualisierten Hilfsmittelkatalog Wir konfrontierten sämtliche Behörden und Entscheidungsträger mit diesem Missstand.

Bei Problemen mit der Ausfinanzierung von dringend notwendigen Hilfsmitteln wenden Sie sich an uns, WIR helfen!

  

Wir haben am 22.07.2014 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft, Volksanwalt Dr. Günther Kräuter und bei der Behindertenanwaltschaft, Behindertenanwalt Dr. Buchinger eingebracht:

Beschwerde_Volksanwaltschaft_Dr._Käuter f. HP  zum Download

Beschwerde_Behindertenanwalt_Dr._Buchinger f. HP  zum Download

volksanwaltschaft-logo   

Es konnten seitens der Volksanwaltschaft und der Behindertenanwaltschaft aufgrund unserer Beschwerden bis 05.02.2015 keine positiven Ergebnisse gemeldet werden.

Die Rundschau 14.8.14 berichtete über unsere Intervention

obmann_juergen_holzinger_rundschau  rundschau_chronisch_krank_verein
Der STANDARD  berichtete am 19.08.2014 über diese Thematik

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07.10.2014 WIR haben es geschafft!

Unser Obmann Jürgen Ephraim Holzinger und Andreas Peters MSc Mba haben nun die Ausfinanzierung des dringend benötigten Sprachcomputer für den 21 jährigen Emre ermöglicht.

Wir freuen uns für Ihn und bleiben weiter dran, dass dies kein Einzelfall bleibt! Wir danken dem ORF für die Unterstützung.

29.10.2014 – Unsere Beschwerde bei der Datenschutzbehörde  DSB

Auch wenn uns im konkreten Fall bei Hr. Emre eine Ausfinanzierung gelungen ist, gibt es bei der Vorgehensweise des Sozialministeriumservice große Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Es erfolgte durch die Antragstellung eine automatische Weiterleitung der privaten-gesundheitsbezogenen Daten an diverse private Förderträger wie beispielsweise „Lionsclub, Roundtable, etc“.  Es kam zu keiner Aufklärung über die erfolgte Datenstreuung bzw. wurde vielmehr mit einer Generalzustimmung argumentiert, was aus unserer Sicht als verfehlt und entgegen den Bestimmungen des DSG 2000 anzusehen ist.

Jene Stellungnahme haben wir konkret auf unsere Anfrage vom Sozialministeriumservice erhalten:

Zu Ihrem Vorwurf betreffend Datenschutz darf ich ihnen mitteilen, dass Sie Herr X das Ansuchen unterfertigt haben und den „Punkt 13. Ich ersuche um Weiterleitung meines Ansuchens an alle in Frage kommenden Kostenträger“ mit Ja angekreuzt haben. Somit stimmten Sie einer Weitergabe der Daten zu.

Die stellvertretende Abteilungsleiterin, SOZIALMINISTERIUMSERVICE  Abt.W3

sozialministeriumservice

Wir ersuchten nun am 29.10.2014 die Datenschutzbehörde den konkreten Sachverhalt zu prüfen und uns diesbezüglich eine aus deren Sicht maßgebende Stellungnahme zukommen zu lassen.

08.02.2015

Wir hatten Erfolg. Das betreffende Antragsformular wurde komplett überarbeitet und nun ist die Versendung von Unterlagen an private Einrichtungen ohne Zustimmung der Antragstellerinnen nicht mehr vorgesehen.

Infos zum Unterstützungsfond und Antrag HIER zum Download.

Unsere parlamentarische Anfrage an Sozialminister Hundstorfer – eingebracht durch den III. Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer  parlament  sozialministerium_banner

Wir danken dem 3. Präsidenten des Nationalrats, Ing. Norbert Hofer für die auszugsweise Einbringung von der von uns, dem VEREIN CHRONISCHKRANK und dem VEREIN WIESO, geforderten und Ihnen Herr Präsident übergebenen parlamentarischen Anfrage zur Umsetzung der UN – Behindertenkonvention.

Die 2008 ratifizierte Konvention gibt zwar die Ziele vor, aber der Zeitpunkt der vollständigen politischen Umsetzung ist weiterhin völlig offen.

Herr Sozialminister, Rudolf Hundstorfer spricht zwar davon, dass es keine Einsparungen geben soll, doch die derzeitige Budgetierung und die Umsetzung lässt doch einige Fragen offen. Die Regelung mit den Ländern weist Unterschiede auf, die den Eindruck auf Gleichheit vermissen lassen. In der Barrierefreiheit und persönlicher Assistenz wurden ebenfalls noch keine ausreichenden Lösungen gefunden. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben ist durch weitgehende Neufinanzierung von Institutionen (Pflegeheime) nicht gegeben. Die Förderungen im eigenen Haushalt bleiben unberücksichtigt (UN-Behindertenkonvention Art 19), die jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes wird abgelehnt und die Budgets der sozialen Anlaufstellen und Interessensvertretungen werden gekürzt.

Im Bereich der Hilfsmittel gibt es zwar eine Formulierung im Regierungsprogramm,  doch ist diese aus unserer Sicht unzureichend und es besteht kein Rechtsanspruch, sodass Menschen mit Beeinträchtigung weiterhin als Bittsteller agieren müssen oder zum Teil unzumutbare Restfinanzierungen  aus eigenen, meist nicht vorhandenen Mitteln begleichen sollten. Durch die zum Teil unverständlichen Formulierungen der Anträge der Leistungsträger und der unzureichenden Auskünfte kommt es zu erheblichen Verzögerungen die zu Lasten der Betroffenen gehen.

Nicht nur, dass die derzeitigen Antragsmodalitäten demütigend und für viele Betroffene nicht zu leisten sind, sondern es sind auch die Entscheidungsprozesse häufig nicht durchschaubar und willkürlich. Meistens bekommen die betroffenen Menschen noch nicht einmal einen rechtsgültigen Bescheid von der entscheidenden Stelle.

In der Regel werden die Hilfsmittel nicht ausfinanziert, sondern die Betroffenen oder die Verwandten müssen häufig einen eigenen hohen Eigenanteil an Kosten übernehmen, damit die betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Da wir als Verein diese Situation als diskriminierend empfinden, führen wir derzeitig auch einen Prozess für einen Sprachbeeinträchtigten, der aufgrund eines Schlaganfalls sich nicht mehr sprachlich äußern kann. Wir werden diesen Prozess bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen, da wir der Auffassung sind, dass sich hier der Gesetzgeber wie auch die staatlichen Stellen gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen diskriminierend verhalten und dies nach der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen eine Verletzung des Menschenrechts auf Teilhabe und eine Diskriminierung aufgrund einer Beeinträchtigung darstellt.

In diesem Bereich sollten Sie den österreichischen Gesetzgeber darauf aufmerksam machen, dass wir als Staat uns ohne Probleme eine Ausfinanzierung aller Hilfsmittel leisten könnten, wenn wir endlich die derzeitige überbordende Bürokratie in diesem Bereich beseitigen würden (bis zu 6 Anträge auf Unterstützung bearbeiten bis zu 27 Personen in den verschiedenen staatlichen Einrichtungen). Wir möchten an dieser Stelle auch auf Deutschland und andere westeuropäische Länder verweisen, wo eine Ausfinanzierung der benötigten Hilfsmittel für Menschen mit Beeinträchtigungen schon seit langem existiert und diese Länder bis heute deshalb nicht budgetäre Probleme bekommen haben. Es kann also hier keiner behaupten, dass eine solche Leistung nicht ausfinanzierungsfähig sein würde.

Eine von uns, dem VEREIN CHRONISCHKRANK, eingebrachte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde in Bezug auf Anträge des Sozialministeriumservice, zeigt weiters auf, wie mit den Daten der Betroffen umgegangen wird. Eine Weitergabe an private Personen ist aus unserer Sicht unzulässig und die Übermittlung von persönlichen Daten an Dritte Bedarf einer transparenten Aufklärung und einer expliziten Zustimmung der AntragstellerInnen.

Einige unserer bekannten Forderungen an Sozialminister Hundstorfer:

  • Nur mehr eine zentrale Stelle zum Einreichen von Anträgen bei Hilfsmittelbedarf.
  • Einen Rechtsanspruch auf Hilfsmitteln nach einem aktualisierten Hilfsmittelkatalog.
  • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
  • Maßnahmen zum Ausbau der persönlichen Assistenz auch im finanziellen Bereich.
  • Barrierefreiheit u.a. bei öffentlichen Gebäuden.

Die rasche Umsetzung, der von Sozialminister Hundstorfer angeführten Punkte in der Anfrage sollte im Vordergrund stehen. Jede Verzögerung wirkt sich belastend auf die Lebensqualität der Betroffenen aus. Die Teilnahme am sozialen Leben bei bestmöglicher Integrationsmöglichkeit muss in Österreich ein erstrebenswertes Nahziel sein.

Zum Download:

Parlamentarische_Anfrage_im Original_9_2014

Parlamentarische_Anfrage_Norbert_Hofer_12_2014

Parlamentarische_Anfrage_Antwort_BM_Rudolf_Hundstorfer_1_2015

2 Antworten

  1. Ich schreibe schon längst gegen einige dieser Ungereimtheiten – dieser Staat bezeichnet sich als sozial. Heilbehelfe wie Hörgeräte sind aber von der 20% Mwst belegt. Während etwa Hotel besuche, sozial gestützt werden müssen und nur 13% verlangt wird. Steuern – kommt auch von steuern -also die Menschen in eine Richtung lenken, wo sie vernünftige Ausgaben tätigen. D.h. also ein Behinderter soll sich nach der Meinung des Staates nicht bestmögliche HG leisten können?
    Sie glauben das ist wenig Geld – also bei sehr guter Versorgung – zahle ich 9000,– Euro für 2 HG + Zusatzversorgung. Davon werden 1400,– bezahlt, d.h. es bleiben 7600,– Euro. Ich zahle also ca. 1250 Euro Steuer Also fast soviel wie mit die GKK zugesteht.
    Das ist purer Hohn.
    Noch dazu sind in Österreich speziell HG überteuert – ich bekomme dieselben HG in DE um ca. 2000,– Euro günstiger. In Ungarn machen die Kosten gar nur mehr 60% aus.

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