ORF Thema am 22. Jänner 2018 – unser Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger und betroffene Mitglieder im Interview zur Thematik 24 Stunden Betreuung in Österreich.
Seit zehn Jahren ist die 24-Stunden-Betreuung legal. Vor zwei Jahren wurden auch die Standesregeln überarbeitet. Die für ihre Einhaltung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sind aber nur im Gesetzesbegutachtsverfahren über diese neue Verordnung informiert worden. Seit 2015 sind Personenbetreuung und Betreuerinnenvermittlung auch gewerberechtlich getrennt. Vermittlungsagenturen müssen seither etwa Kosten transparent darstellen und den Betreuungsaufwand vorab vor Ort prüfen.
Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirkshauptmannschaften (BHs) beziehungsweise Magistrate. Diese wissen aber nur ungenügend darüber Bescheid.
Eine Informationskampagne des zuständigen Wirtschaftsministeriums Sektion I Unternehmenspolitik, gerichtet an die Bezirksverwaltungsbehörden ist daher unerlässlich.
Die 24-Stunden-Betreuerinnen dürfen nur Alltagstätigkeiten übernehmen, außer wenn sie von Ärzten oder diplomiertem Pflegepersonal für Pflegehandgriffe eingeschult wurden. Die Haftung übernimmt bei Delegation der Arzt – was viele Mediziner nicht wollen.[1]
Für Vermittler von PersonenbetreuerInnen fehlen von staatlicher Seite noch immer gesetzliche Auflagen. Wir setzen uns für eine transparente und flächendeckende Prüfung von Anbietern (Agenturen) und einem gebundenen Gewerbe bei Vermittlungsagenturen sowie bei Personenbetreuerinnen ein. Dies würde die Qualität erhöhen und die zu Betreuenden vor körperlichen und finanziellen Schäden bewahren. Nach unseren zahlreichen Interventionen traten ab 01/2016 eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums in den Bereichen Vermittlungsagenturen und PersonnenbetreuerInnen in Kraft. Den genauen Wortlaut der Verordnung können Sie dem Anhang entnehmen (Dokument: BGBLA_2015_II_397).
Diese Verordnung müsste aber ergänzt werden.
Es gibt keine einheitliche Ausbildung oder ein einheitliches Kontrollorgan von 24-Stunden-BetreuerInnen. Es werden zwar, per Gesetz definiert, die Aufgabengebiete geregelt, eine Kontrolle ist aber (zumindest macht es den Anschein) gesetzlich nicht vorgesehen. Vor allem Vermittlungsagenturen haben sehr großen Freiraum bei der Gestaltung ihrer Vermittlungstätigkeit. Daher kommt es auch laufend zu Beschwerden und Unstimmigkeiten sowie groben rechtswidrigen Verhalten wie finanzieller und körperlicher Ausbeutung von BetreuuerInnen, Steuerbetrug, etc. in Zusammenhang mit solchen Agenturen.
Was fehlt noch?
- Ausbildungsstandards bei Personenbetreuerinnen. Das Sozialministerium fordert eine Mindestausbildung bei Betreuerinnen ansonsten erhält man als Pflegebedürftiger KEINE Förderung, das Wirtschaftsministerium, als zuständiges Ministerium, lehnt dies ab. – Es braucht aber eine Mindestausbildung und Qualitätsstandards, dies fordert unser Verein unbedingt ein. Die Ministerien sind hier uneinig.
- Eine Privatrechtschutzversicherung sodass BetreuuerInnen auch ihre Rechte z.B. bei Probleme mit Vermittlungsagenturen selbstständig durchsetzen können.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung für Betreuerinnen. Unfälle und Schäden durch BetreuerInnen müssen abgedeckt sein, die WKO könnte dies mit der Kammerumlage die sie von Betreuerinnen einhebt abdecken und organisieren. Diese Forderung wurde nun endlich 2016 von der WKO leider nur als freiwillige Empfehlung umgesetzt.
Was sollte das Sozialministerium ändern?
- Pflege-/Betreuungsbedürftige müssen derzeit überprüfen ob die selbständige BetreuerInnen ihre Sozialversicherungsbeiträge abführen. Wenn dies die BetreuerInnen nicht machen oder sich rückwirkend von der SVA abmelden können die Pflege-/Betreuungsbedürftigen ihre Förderung für die 24 Stunden Betreuung vom Sozialministeriumservice verlieren und sogar rückwirkend zurückbezahlen.
Das Sozialministeriumservice sollte die Abführung der SVA-Beiträge auf elektronischem Wege überprüfen und somit diese Auflage an die Pflege-/Betreuungsbedürftigen auch aus datenschutzrechtlichen Gründen fallen lassen.
[1] https://chronischkrank.at/2017/8488/