Am 09.03.16 in der Kronen Zeitung – Ombudsfrau Barbara Stöckl berichtet über unsere Klagen gegen die Krankenkassen für Lipödem PatientInnen.
Wir kämpfen für PatientInnen-Rechte! Betroffene und unser Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger im Interview.
Die Kosten von Lipödem-Operationen werden von den Krankenkassen wie der WGKK, NÖGKK, OÖGKK, KFA, usw. nicht übernommen, obwohl viele der betroffenen Frauen bereits nicht mehr arbeitsfähig sind und eine 50% Behinderung vom Sozialministeriumservice bestätigt haben. Wir vertreten die Betroffenen in unserer Selbsthilfegruppe Lipödem Österreich.
Im Wesentlichen begründen die Kassen ihre Ablehnung damit, dass es sich bei dem Eingriff (Operation-lymphologische Liposkulptur) nicht um eine Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn (= ausreichend, zweckmäßig sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreitend) handelt, zumal die geplanten Maßnahmen keine etablierte Standardtherapie darstellt und im gegebenen Zusammenhang überdies auch kein patientenrelevanter Vorteil gegenüber herkömmlichen Therapieformen besteht.
Es gibt eine verbindliche ärztliche Leitline für Lipödem der AWMF(Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) diese beschreibt ein genaues fachärztliches Vorgehen bei Lipödem PatientInnen, die Krankenkassen handeln durch ihre Ablehnung und deren Begründung nicht dem entsprechend. Folgendes legt die Leitlinie fest: Lesen Sie hier mehr zur Thematik.
Online lesen Sie HIER.
(Foto @Kronen Zeitung)