ORF Beitrag – Gutachter verwenden falsche Unterlagen als Grundlage für Pflegegeldeinstufung

 

NACHGEFRAGT beim Sozialministerium im Februar 2016:

Falls Sie vermuten, dass Ihre Pflegestufe vom Gutachter nicht korrekt eingestuft wurde bzw. Sie Fehler im Gutachten mutmaßen, können Sie uns gerne kontaktieren. Das Sozialministerium ermöglicht uns in Einzelfällen Einstufungen von pflegebedürftigen Menschen aktenmäßig einer näheren Überprüfung des Ministeriums zu unterziehen.

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Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger war am 22.12.15 live im ORF heute konkret Studio und stellte sich im Konfrontationsgespräch dem Sozialministerium als übergeordnete Kontrollstelle. 

Unser Verein sowie unsere juristischen Beiräte kritisieren die österreichweite Praxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie der weiteren Sozialversicherungsträger, die die medizinischen GutachterInnen im Pflegegeldrecht mit rechtlich unrichtigen Unterlagen schulen. Im Ergebnis kommt es sodann in der Praxis zu unrichtigen Pflegegeldbegutachtungen, meist zum Nachteil der Pflegebedürftigen.

GutachterInnen werden mit fehlerhaften Unterlagen ausgebildet!

  • Richt-, Mindest- und Fixwerte werden vermischt und verwechselt, wenn in der Einstufungsverordnung als Richtwerte festgelegte Zeitwerte als nicht überschreitbare Pauschalwerte dargestellt werden.
  • Grundsätze des Über- und Unterschreitens von Richt- und Mindestwerte werden konsequent als falsch dargestellt.
  • Einstufungskriterien werden als unvollständig und damit missverständlich wiedergegeben. 
  • Einstufungsbeispiele werden unrichtig bzw. mit gegensätzlichen Lösungen präsentiert. 
  • etc.

Es handelt sich hierbei nicht um Unschärfen sondern um Fehler die die Grundsätze und den Kernbereich der Pflegegeldeinstufung und die tägliche Einstufungspraxis betreffen. Diese Fehler haben in Schulungsunterlagen für PflegegeldgutachterInnen NICHTS zu suchen! 

Die Sozialversicherungsträger sehen diese Ausbildungsmaterialien als „die absolut beste und kurzfristig verfügbare Unterlage für die Ausbildung der GutachterInnen an“. 

Ein Umstand der weder rechtsstaatlich noch sozialrechtlich vertreterbar ist.

Vor allem ist dies alles aber gegenüber den pflegebedürftigen Menschen in Österreich nicht zu vertreten, die Anspruch auf qualitativ hochwertige und österreichweit einheitliche sowie rechtlich korrekte Einstufungen haben (vgl. ÖZPR 2015/86 Autor Dr. Martin Greifeneder). Dr. Greifeneder ist Richter am Arbeits- & Sozialgericht Wels.

Im ORF-Beitrag: Ein Pflegebedürftiger und seine Familie zeigen die nicht nachvollziehbare Einstufungspraxis der PVA auf! Der Betroffene  wurde von Stufe 7 auf Stufe 5 zurückgestuft. Dabei beschränkt sich sein gesundheitlicher Fortschritt auf die Bewegung eines Armes. Die PVA, BVA, SVA, SVB, VAEB, etc. versuchen mit allen Mitteln Gelder einzusparen und scheuen auch nicht davor zurück, bewusst unrichtige rechtliche Beurteilungen sowie Begutachtungen durchzuführen.

Das BMASK sowie die Sozialversicherungsträger haben hier rasch zu handeln!

Am selben Tag der ORF live Diskussion wurde in Wien um aus diesem Grund zu einem Gespräch eingeladen, VertreterInnen des BMASK, einem Chefarzt als Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates der ÖBAK und eine Juristin der SVA mit Dr. Greifender waren geladen. 

Ein Skandal ist es, dass erst nach unser Veröffentlichung des Missstandes hier auf unserer Website Bewegung in die Sache kam. „Nachdem man bisher nur „gemauert“ hat, ist ein Gespräch grundsätzlich positiv. Ich werde von meinem Qualitätsstandpunkt jedenfalls nicht abweichen und diesen gegebenenfalls weiter öffentlich vertreten!“ So Dr. Martin Greifeneder nach dem Gespräch im Sozialministerium.

Wir bleiben dran! 

Sie haben ähnliche Erfahrungen machen müssen? Kontaktieren Sie UNS wir unterstützen Sie bei Pflegegeldklagen durch unsere Rechtsanwälte kostenlos!

Die Vorgeschichte vom November 2015 sehen Sie hier im ORF Beitrag.

(von ORF Redaktuerin Patricia Aradi)

 

Den neuen ORF Beitrag vom 22.12.2015 mit live Studiokonfrontation finden Sie hier zum Nachsehen!

Obmann Mag. Holzinger macht Sektionschef Mag. Pallinger vom Sozialministerium über die Missständer bei der Ausbildung von Pflegegeld-GutachterInnen aufmerksam.   

 

(von ORF Redaktuerin Patricia Aradi & Sonja Hochecker, moderiert von Claudia Reiterer)

 

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Tips 20.01.16

12 Antworten

  1. Die Äußerungen von Sektionschef Pallinger, zuständig fürs Pflegesystem im Sozialministerium, sind unterirdisch.
    Leider wurden im Beitrag die wichtigsten Punkte wie gewohnt nicht einmal angeschnitten:
    1. Die BEDARFSDECKENDE (weit über den Zuschuss des Pflegegelds hinausgehende) Leistungspflicht der Sozialträger bei sozialer Bedürftigkeit, die vermutlich in diesem Fall gegeben ist. Diese Leistung nach dem Sozialhilfeprinzip wird bislang nach Willkür-Judikatur nur bei stationären Hilfen erbracht (Rechtsanspruch). Der daraus resultierende indirekte Zwang ins Heim ist ein veritables institutionalisiertes Unrecht, ein staatliches, legistisches und administratives Menschenrechtsverbrechen erster Güte!
    Es gibt in Österreich keine Entsprechung zur deutschen „Hilfe zur Pflege“, eine Leistung aus der Sozialhilfe, die selbstverständlich auch bei ambulanter Pflege zusteht. In Österreich sind pflege- und behinderungsbedingte Mehraufwendungen nicht einmal in der Mindestsicherung berücksichtigt, was ein katastrophaler Systemfehler ist.
    2. Die Leistungspflichten aus der UN-BRK, die Österreich (samt Länder) seit acht Jahren UNVERZÜGLICH umzusetzen gehabt hätte und niemand kümmert’s. Die Narrenfreiheit der Länder ist unerträglich. Die Republik, der Bund nimmt sich selber nicht ernst.
    Darin wäre Punkt 1 selbstverständlich abgedeckt, die Leistungen hätten jedoch weit darüber hinaus zu gehen.

  2. Die Pflegegeldeinstufung krankt grundsätzlich! Sie wird zum größten Teil von MedizinerInnen durchgeführt und orientiert sich an medizinischen Diagnosen. Diese sagen jedoch wenig über den Pflegebedarf aus! Z.B. hat ein Schlaganfall unterschiedliche physische und neuropsychologische Auswirkungen in unterschiedlichen Ausprägungen auf den Menschen . Diese Auswirkungen und deren Einfluss auf das tägliche Leben werden von Gesundheits- und Krankenpflegepersonen eingeschätzt, duagnostiziert und behandelt. Pflegegeldeinstufung gehört in die Hand der ExpertInnen und muss sich an pflegetheoretischen Konzepten orientieren, damit sie nicht zu einer Willkür verkommt. Ich bin sehr betroffen, denn PflegeexpertInnen finden sich in den Diskussionen um das Pflegegeld nicht wieder!

    1. Liebe Frau Kozisnik, daher habe ich und auch Claudia Reiterer in der live Sendung das Sozialministerium darauf hingewiesen, dass Diplomierte als Gutachter wesentlich geeigneter im Vergleich zu Ärzte wären den Pflegebedarf zu erheben und diese auch viel stärker noch eingesetzt werden sollten. LG J.H.

  3. Eine Schande für unser Gesundheits- und Sozialsystem. Alle, die solche Entscheidungen treffen, sollten sich mal um solche Menschen kümmern müssen um überhaupt nur ansatzweise zu kapieren, wie so ein Leben „funktioniert“.

  4. Meine Mutter leidet an schwerer Demenz…… PVA Arzt war im Haus bei uns und stellte die notwendige Erhöhung der Pflegestufe fest…..PVA lehnt dies mit der Begründung ab da meine Mutter sehbehindert ist und Demenz keinen Mehraufwand darstellt ….wird der Antrag abgelehnt……Mehraufwand 24 Std Betreuung zählt scheinbar nicht…..

      1. Lieber Herr Mag. Holzinger, danke für Ihre Nachricht, Ihr Angebot nehmen wir gerne an! Wir sind unter der Tel. Nr. 0660 2635 001 täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar, und rufen falls abheben gerade nicht möglich ist gespeicherte Anrufe zurück! Von 13h bis open end ……vormittags ist die Zeit immer knapp.
        LG
        Herbert Breiter

  5. Dadurch das nirgends aufgeschlüsselt ist welche täglichen Tätigkeiten in diese Pflegestunden hineinfallen, ist man als Betroffener bzw. als Angehöriger auf die Auskunft der Ärzte angewiesen! Leiter gibt es einzelne die diese Situation nicht zum wohle des Betürftigen verwenden sondern zum wohle der Pensionsversicherung! Daher habe ich mir die Mühe gemacht die wichtigsten Tätigkeiten in einer Exelliste anzuführen, per Mausklick kann man dann schnell die Pflegestufe berechnen lassen, das hat vielen geholfen sich zu informieren und damit sein Recht zu erlangen!

  6. Lieber Herr Mietschnig, natürlich gibt es diese Aufschlüsselung der typischen Pflegeverrichtungen samt Zeitwerte.
    Ihre Auflistung enthält leider Fehler!

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