Am 07.01.2016 auf ORF 2 im Wirtschaftsmagazin €CO wurde unser Beitrag gesendet. Unser Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger im Interview.
Unser Verein ChronischKrank kämpft nun bereits seit 2012 für gesetzliche Regelungen in der 24 Stunden Betreuung für pflegebedürftige Menschen in Österreich, mit Jänner 2016 ist es nun endlich soweit und das Wirtschafts-ministerium hat reagiert und im Bereich Vermittlungsagenturen von PersonenbetreuerInnen – über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung – eine Verordnung erlassen.
Leider wurden „nur“ im Bereich der Vermittlungsagenturen gesetzliche Regeln geschaffen, was die PersonenbetreuerInnen betrifft ist wieder nichts geschehen. ( Alle unsere Beiträge zum Thema sehen Sie HIER )
Inhalt der Verordnung:
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Ziele
- Festlegung von allgemeinen Pflichten für den zur Ausübung des Gewerbes der Organisation von Personenbetreuung Berechtigten
- Transparente Darstellung des Verhältnisses zwischen Vermittler und Personenbetreuer
- Transparente Darstellung des Verhältnisses zwischen Vermittler und betreuungsbedürftiger Person
Inhalt
- Erweiterung der Informationspflichten in Werbung und Geschäftsverkehr
- Regelung des Verhältnisses zwischen Vermittler und Personenbetreuer
- Präzisierung der Regelung des Verhältnisses zwischen Vermittler und betreuungsbedürftiger Person
Inkrafttreten
- 01.01.2016
Die Details hier im Bundesgesetzblatt zum Download
Bei Problemen mit Agenturen sowie Betreuerinnen sind nun die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, also BH und Magistrate.
Pflegebedürftige Menschen können sich nun an diese Behörden wenden wenn sich Vermittlungsagenturen oder PersonenbetreuerInnen nicht an die neuen gesetzlichen Regelungen halten und dies auch anzeigen!
Unser Verein ChronischKrank wird genau prüfen und beobachten wie sich die Behörden diesen Problematiken annehmen und welche Strafen angewandt werden und gegebenenfalls intervenieren.
Die Praxis wird zeigen welche Wirkung diese Regelungen auf die Dumping-Agenturen haben.
Was fehlt noch?
- Ausbildungsstandards bei Personenbetreuerinnen! Das Sozialministerium fordert eine Mindestausbildung bei Betreuerinnen ansonsten erhält man als Pflegebedürftiger KEINE Förderung, das Wirtschaftsministerium, als zuständiges Ministerium, lehnt dies ab! – Es braucht aber eine Mindestausbildung und Qualitätsstandards, dies fordert unser Verein unbedingt ein! Die Ministerien sind hier uneinig.
- Eine Privatrechtschutzversicherung sodass BetreuuerInnen auch ihre Rechte z.B. bei Probleme mit Vermittlungsagenturen selbstständig durchsetzen können.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung für Betreuerinnen! Unfälle und Schäden durch Betreuerinnen müssen abgedeckt sein, die WKO könnte dies mit der Kammerumlage die sie von Betreuerinnen einhebt abdecken und organisieren. Diese Forderung wurde nun endlich 2016 von der WKO umgesetzt.
Das Ministerium schreibt über die von uns geforderten Punkte zu verbesserten Regelungen bei PersonenbetreuerInnen:
„[…] ist eine zusätzliche Regelung von Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung in der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung nicht mehr erforderlich […]“ (vgl. Verordnung des BMWFW 2015 S.1).
Die Mindestausbildung könnte von der WKO mit zertifizierten Ausbildungs-stätten im Heimatland der Betreuerinnen organisiert werden und eine Berufshaftpflichtversicherung könnte auch von der WKO über die Kammerumlage für alle BetreuerInnen abgewickelt werden, nur die gesetzliche Grundlage sollte vom Wirtschaftsministerium geschaffen werden.
Das Problem ist, dass die politische Order lautet, alles was Gewerbe betrifft so offen wie möglich zu halten und möglichst keine Vorschriften zu erlassen man vergisst aber, dass es sich hier um pflegebedürftige Menschen handelt und hier hat das Ministerium die Pflicht diese durch gesetzliche Regelungen zu schützen.
Zusammenfassen kann man feststellen, dass sich zwar bei den Agenturen etwas zum Besseren bewegt hat, aber bei den PersonenbetreuerInnen nichts geschehen ist, hier ist noch einiges an Druck notwendig um endlich auch Qualitätsstandards bei den BetreuerInnen zu erhalten.
Wenn Sie Erfahrungen im Zusammenhang mit den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden betreffend Anzeigen oder Meldungen von unseriösen Vermittlungsagenturen haben, dann berichten Sie uns wie die Behörden mit Ihrem Anliegen umgehen!
Hier können Sie uns kontaktieren.
Unser Obmann Mag. Jürgen E. Holzinger im Interview mit der €CO Redakteurin Fr. Dr. Christina Kronaus.