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Eine Antwort
S. g. Herr Holzinger!
Ich habe den Beitrag im ORF – eig. zufällig – gestern verfolgt.
Von den Problemen mit der PV (Bgld. in meinem Fall) kann ich ein Lied singen. Ich leide – neben meiner Behinderung (50 %) – seit ca. 1997 an einer „generalisierten Angststörung“.
2020 stellte ich den Antrag auf Berufsunfähigkeitspension, welche mir aufgrund der mitgesandten Befunde ohne „Begutachtung“ ab 01.08.2020 gewährt wurde.
Drei Monate später wurde diese (nach zwei Begutachtungen in Eisenstadt) nicht verlängert. Durch Unterstützung der AK-Oberwart (Klage) und nach einem langwierigen Verfahren erhielt ich (rückwirkend) von 01.06.2021 bis 31.05.2023 bzw. 30.06.2023 wieder eine Berufsunfähigkeitspension.
Nach zwei weiteren Begutachtungen wurde nun wiederum meine Berufsunfähigkeitspension nicht verlängert. Nun bin ich wieder auf Unterstützung der AK-Oberwart (Klage) angewiesen. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass die erste der beiden Begutachtungen am 19.05.2023 eine gewisse Frau „Morawitz-Haselauer Isolde“ unter Zeitdruck (meiner Einschätzung nach) durchführte. Weiters hatte Frau „Morawitz-Haselauer Isolde“ keine Kenntnis über meine bestehenden bei der PV-Bgld. aufliegenden Befunde, sie konnte anscheinend mit der EDV nicht umgehen.
Ich freue mich, dass es Ihren Verein gibt. Bitte erachten Sie dieses Posting als Anerkennung und hohe Wertschätzung meinerseits.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen.