STANDARD – Wir zeigen auf was bei der Mindestsicherung schief läuft!

Zum Thema Mindestsicherung und zur bevorstehenden Treffen mit den Sozialreferenten der Länder im Sozialministerium, möchten wir aus der Sicht unseres Vereines ChronischKrank, der die Interessen der chronisch kranken, behinderten und sozial schwachen Menschen in Österreich vertritt, folgendes aufzeigen:

In OÖ sehen wir durch die aus unserer Sicht gesetzwidrigen Bestimmung des § 13 Abs 3 Z 1 OÖ MindestsicherungsG idF LGB1.Nr. 18/2013, sowie des § 1 Abs 1 Z 1 und § 4 OÖ MindessicherungsVO idF LGB1. 24/2013 eine Diskriminierung für behinderte/chronisch kranke Menschen nach den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 2 StGG und 7 Abs 1 BVG.

Insbesondere in Form des Diskriminierungsverbotes für behinderte /chronisch kranke Menschen und des Bekenntnisses des Gesetzgebers, Verwaltung und der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung von  behinderten/chronisch kranke und gesunden Menschen. Hier gelten immer noch verschiedene Richtsätze bei gesunden und kranken Menschen.

In der Steiermark und in Kärnten haben wir immer noch den Mindestsicherungsregress, es ist immer noch so, dass Angehörige im Nachhinein Leistungen zurückzahlen müssen. Es kommt vor, dass Eltern, die etwa eine Tochter mit sozialen Problemen haben, dieses Geld plötzlich zurückzahlen müssen. Der Regress schreckt aber auch hilfsbedürftige Menschen davon ab, die Mindestsicherung zu beantragen, da allein die Tatsache, dass die Behörden das Geld von einem anderen Familienmitglied zurückfordern könnte, für viele Betroffene einen Ausschlussgrund darstellt.

Die Steiermark bleibt wie beim Pflegeregress auch beim Mindestsicherungsregress bis Dato stur.   

In Niederösterreich sorgt wiederrum die unterschiedliche Behandlung der Anträge je nach Bezirkshauptmannschaft für Kritik.

Für Tirol fordern wir eine Vereinheitlichung der Umsetzung, da dort je nach Empathiefähigkeit des Beamten der einem zugeteilt wird, der Vollzug des Landesgesetzes variiert.

In Vorarlberg bringt die derzeitige Mindestsicherungsleistung unter die Armutsgefährungsschwelle der EU.

In Salzburg wurden die Richtsätze der Wohnungskosten bei Mindestsicherungsberechnung seit 10 Jahren nicht angehoben.

 

Unsere dringlichsten Anliegen sind:

Die 15a Vereinbarung mit dem BMASK sind von allen Bundesländern einzuhalten und wir ersuchen Bundesminister Hundstorfer diese entsprechend einzufordern, somit zukünftig eine Harmonisierung der BMS bundesweit erfolgt.

Am 07.03.2014 im STANDARD! Obmann Jürgen E. Holzinger und verschiedene Vertreter anderer Institutionen zeigten die Probleme bei der unterschiedlichen Umsetzung der Länder.

standard

Mit herzlichen Grüßen

Team ChronischKrank, für den Vorstand Obmann Jürgen E. Holzinger & Ronald F. Missbauer

Verein ChronischKrank®

5 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, sicher meinen Sie das nicht so, wenn Sie von Persönlichkeiten mit geringem Einkommen schreiben und wahrscheinlich auch sprechen und diese als „sozial schwach“ bezeichnen, darum möchte ich Sie höflichst darauf hinweisen: Es fällt mir immer öfter – nicht nur jetzt bei Ihrem Artikel auf – darum googelte ich was unter „sozial schwach“ schon für Kommentare stehen und gleich im ersten Beitrag „die Linke“ veröffentlichte was mir aus dem Herzen spricht:
    kopiert von „die Linke“: „Kopie Anfang“:
    Was „sozial schwach“ wirklich bedeutet
    Sozial schwach, was ist das eigentlich ?
    Immer wieder hört man, daß es sozial schwache Menschen, Familien, Schichten gibt.
    Und immer wieder wird sozial schwach mit finanzieller Schwachheit gleich gesetzt,
    wer finanziell schwach ist, ist auch sozial schwach, so die landläufige Meinung der GeBILDeten die nicht müde werden gebetsmühleartig zu wiederholen dass arme Menschen auch sozial schwache Menschen sind.
    Schauen wir uns doch einmal an was das Wort SOZIAL eigentlich bedeutet und schauen dann, ob das unmittelbar mit dem Einkommen in Zusammenhang zu bringen ist.
    Umgangssprachlich ist sozial die Eigenschaft einer Person, auch das Wohl Anderer im Auge zu behalten, fürsorglich an die Allgemeinheit zu denken, hilfreich, höflich und taktvoll zu sind. Es bedeutet auch, anderen zu helfen und nicht nur an sich selbst zu denken
    Nun, soweit ich das ermessen kann, ist hier kein Zusammenhang zu erkennen. Wer finanziell schwach ist, ist nicht automatisch auch gleichzeitig auch sozial schwach oder gar asozial.
    Eher scheint mir häufig das Gegenteil der Fall zu sein , wer finanziell stark ist, verliert oft genug das Wohl der anderen aus den Augen, ist unhöflich und taktlos, frei nach dem Motto : wer die Butter hat wird frech.
    Die sollten mal Dante Alighieri lesen, der da sagte :
    Wer eine Not erblickt und wartet,
    bis er um Hilfe gebeten wird, ist ebenso schlecht,
    als ob er sie verweigert hätte
    Was „sozial schwach“ wirklich bedeutet „Ende Kopie“
    Sozial schwach oder asozial sind für mich die Herren Ex-Minister deren Namen sich reimen, oder deren ehem. Steigbügelhalter und andere Damen und Herren, die sich um öffentliche Ämter bemühen, in denen sich als besonders „sozial schwach“ erweisen, Gesetze beschließen, die einen großen Teil der Bevölkerung in finanzielle Nöte bringt und sich selbst am allgemein Erwirtschafteten großzügigst bereichern! Mit der Bitte den Begriff „sozial schwach“ neu zu überdenken, mich zu korrigieren falls es etwas zu korrigieren gibt, oder Persönlichkeiten, die durch verschiedenste Ursachen, teils auch aufgrund der Gesetzgebung durch sozial schwache Menschen, in finanzielle Nöte Gekommene nicht mehr als „sozial schwach“ zu bezeichnen
    Karin Schmid

  2. Obige Ausführungen und Erklärungen mögen schon stimmen, jedoch sehe ich im ganzen Artikel kein einziges „sozial schwach“…….

  3. Da steht es doch:
    „unseres Vereines ChronischKrank, der die Interessen der chronisch kranken, behinderten und sozial schwachen Menschen in Österreich vertritt, folgendes aufzeigen:“

  4. Es ist ein großer Fehler dass die Linke immer mehr vom Poststrukturalismus beeinflusst wird. Anstatt für konkrete gesellschaftliche Verbesserungen zu kämpfen wird immer mehr an der sprachlichen und symbolischen Ebene herumkritisiert, als ob das etwas ändern würde.

  5. Hallo ich bin 44 und seit 2010 in der mindestsicherung. Habe aber schon fast mein lebenslang mehrere diagnostiziert psychische Erkrankungen wie adhs panikataken Depressionen kinheitstrauma usw…. Das alles habe ich von 3 Psychiatern herausgefunden bin auch in psychologischerbetreung. Habe die mindestsicherung ca 5 oder 6 Jahre normal bezogen. Aber meine syntome wurden schlimmer. Also fast 2 jahre Krankenstand. Plötzlich weil das ams gemeint hat. Ich wehre nicht mehr arbeitsvermittelbar. Jetzt muss ich alle 6 Monate ein gutachten auf die bezirmshauptmannschaft bringen. Und bekomme nun die komplette mindestsicherung von der bezirkshauptmanschaft. Bin seit 2012 in psychiatrischerbehanlung. Muss Ich trotz meiner erkrankung die mindestsicherung returzahlen? Oder gibt es da eine sozialere Lösung. Falls ich mal vielleicht etwas Erben würde. Oder Gewinne. Wie sieht es generel in meinem Fall aus. Menschen die wieder arbeiten wird was ich so gelesen habe. Die mindestsicherung returzahlungen erlassen. Aber was ist mit solchen Menschen wie mir die pva hat mich 3 mal abgelehnt wegen I-pension. Bin nun 44 Jahre alt und werde leider nicht mehr gesund. Muss Ich obwohl sehr krank bin. Die mindestsicherung retur bezahlen. MFG

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