Plattform für gerechte Landesgesetzgebung in Oberösterreich
Linz, Enns: 03.12.2013
Betreff: Wohnbeihilfe, Auswirkungen der neuen gesetzl. Regelungen
Nunmehr ist es zu einer folgenschweren Änderung der Zugangsvoraussetzungen für den Bezug der Wohnbeihilfe gekommen.
Diese Änderung ist nun seit Oktober 2013 in Kraft und sind die Auswirkungen gravierend, weshalb sich nun eine Plattform gegründet hat, welche die Anliegen der durch die Neuregelung betroffenen Personengruppe vertritt:
Im Rahmen der Neuregelung des OÖ. Wohnbeihilfengesetz ging es den handelnden Akteuren darum, die Treffsicherheit dieser Förderung zu optimieren.
Bedauerlicherweise werden jedoch durch die neu eingeführten Kriterien zukünftig Personen vom Leistungsbezug ausgeschlossen, welche bislang auf den Bezug einer Wohnbeihilfe angewiesen waren und nach wie vor sind.
Wir erlauben uns Ihnen kurz die Situation einer Vielzahl an Betroffenen zu skizzieren, damit Sie einen Einblick in den äußerst problematischen Alltag von Eltern mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen haben:
Ein sehr hoher Prozentanteil von Müttern mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen lebt getrennt vom Kindesvater und sind diese sodann als Alleinerzieherinnen gefordert, den Bedürfnissen der Kinder ohne Unterstützung eines Partners nachzukommen (0ft scheitern Beziehungen an der großen Anstrengung, die es bedeutet ein Kind mit einem sehr hohen Betreuungsbedarf zu versorgen).
Einer Berufstätigkeit kann der alleinerziehende Elternteil in vielen Fällen nicht nachgehen, da (zumeist) die Mütter durch die aufwendige Pflege ohnedies mit ihren Energiereserven am Ende sind.
Dazu kommen noch die psychischen Belastungen durch Existenzängste die viele Eltern/AlleinerzieherInnen plagen. Bürokratische Hürden erschweren zusätzlich den Alltag.
Einer Berufstätigkeit von AlleinerzieherInnen mit Kindern mit Behinderung steht die nur spärliche Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen diametral gegenüber. So werden Kinder mit Behinderung oft nur für wenige Stunden tgl. (1-2h tgl.) in Kindergärten und Schulen betreut. Viele Kinder mit schweren Beeinträchtigungen leiden auch immer wieder an schweren Erkrankungen (hohe Infektanfälligkeit, Anfallsgeschehen), welche dann zu Hause auf die Pflege durch die AlleinerzieherIn angewiesen sind.
Die Vereinbarkeit einer Berufstätigkeit mit der Betreuung eines Kindes mit Behinderung bedeutet eine sehr große Herausforderung. Insbesondere da es nur sehr selten gelingt, diesen Betreuungsbedarf durch entsprechende öffentliche Strukturen zu befriedigen.
Übrig bleiben die Mütter, die meist in allen Lebensbereichen gänzlich auf sich alleine gestellt sind.
Kinder die einen sehr hohen behinderungsbedingten Betreuungsaufwand haben, erhalten in der Folge einen entsprechenden Aufwandersatz in Form des Pflegegeldes.
Dieses Pflegegeld wird bei der Berechnung der Mindestsicherung als Einkommen herangezogen, weshalb Mütter mit Kindern mit hohem Pflegebedarf folglich keine Mindestsicherung erhalten.
Die Mindestsicherung stellt aber nun eine Voraussetzung für den Bezug von Wohnbeihilfe da.
Der Wegfall der Wohnbeihilfe (je nach Wohnungsgröße und Anzahl der Haushaltsangehörigen bis zu EUR 300,- mtl.) bedeutet für diese Menschen jedenfalls eine mittelbare Diskriminierung, da die Einkommenslosigkeit nicht selbst erwählt ist, sondern aufgrund der Behinderung der Kinder/Angehörigen die Ausübung eines Berufes schlicht nicht möglich ist.
Der zuständige LR Dr. Haimbuchner formuliert dazu in einer uns vorliegenden Stellungnahme: …“Vielmehr sind von dieser Regelung jene Personen erfasst, deren Umfeld so gut situiert ist, dass ein Wohnen ohne Erzielen von eigenem Einkommen ermöglicht wird“.
Man rechnet den Betroffenen das Pflegegeld als Einkommen an und gewährt ihnen daher keine Mindestsicherung und in Folge auch keine Wohnbeihilfe!
Als konkretes Beispiel erlaube ich mir hier das Schicksal einer alleinerziehenden Drillingsmutter zu nennen: Ihre Töchter sind 15 Jahre alt, während 2 Mädchen eine Schule besuchen, ist eine Schwester schwerstbehindert (Pflegestufe 7). Aufgrund des sehr hohen Pflegeaufwandes, kann die Mutter keiner Beschäftigung nachgehen, erhält durch den Bezug des Pflegegeldes keine Mindestsicherung und wird nun ihre Wohnbeihilfe (EUR 300,- mtl.) verlieren!
Auch Menschen mit Behinderung, die eine eigene Wohnung bewohnen und lediglich Pflegegeld beziehen (teilweise beziehen sie nicht einmal Pflegegeld, sondern nur die erhöhte Familienbeihilfe) bzw. kein eigenes Erwerbseinkommen haben, werden von der Neuregelung betroffen. Aufgrund der Behinderung/Erkrankung/psychischen Erkrankung beziehen sie weder eine Pension, da sie nie in einen Arbeitsprozess starten konnten, noch beziehen sie eine Leistung des AMS. Sie erhalten als Einkommen teilweise lediglich Unterhaltszahlungen der Eltern oder das Taschengeld im Rahmen einer fähigkeitsorientierten Tätigkeit, weshalb sie sodann auch keine Mindestsicherung und eben nun auch keine Wohnbeihilfe erhalten werden.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass durch dieses neue Gesetz ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand produziert wird. Zudem werden Abläufe zunehmend schwerer nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Plattform ersuchen dringend um Einberufung eines Arbeitskreises, um die nun geltende Regelung der Wohnbeihilfe abzuändern, insbesondere im Sinne der Gewährleistung der von LR Dr. Haimbuchner zitierten Treffsicherheit.
Unsere Stellungnahme hier zum Download.
LH Dr. Josef Pühringer hat uns in seinem Schreiben vom 14.01.14 zu Verhandlungen ins Landhaus eingeladen. Klubobmann Landtagsabgeordneter Thomas Stelzer (ÖVP) leitete das Gespräch.
Die TIPS berichtete am 26.02.2014 auf Seite 11 über das Gespräch. Unsere Kritik wurde positiv aufgenommen und uns zugesichert man würde das Gesetz neu bewerten und uns dann wieder einladen zur weiteren Vorgangsweise.
Auch die Landtagsabgeordneten Hans Affenzeller (SPÖ) und Christian Makor (SPÖ) luden uns nun zum Gespräch. Wir werden berichten!
Ausgelöst durch unsere Initiative diskutierte der OÖ-Landtag über einen Initiativantrag, eingebracht von der OÖ-SPÖ am 23.01.2014.
Der OÖ-Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das OÖ-Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird ([…] Novelle 2014), beschließen.
Hier können Sie die Diskussion nach verfolgen http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetlandtag/InternetLandtagSitzungAnsicht.jsp?lfdnr=62&rid=25&variante=browser&dummy=1390488396481
Unser Aufruf vom April 2014 an Gemeinde und an die Presse in OÖ
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie wir in den letzten Monaten durch die Medien bereits mehrfach informiert haben, sind die Zugangsvoraussetzungen zur Erlangung der Wohnbeihilfe in OÖ durch die Politik drastisch verschärft worden.
Besonders betroffen von der Neuregelung sind AlleinerzieherInnen sowie Personen die Waisenpension oder Pflegegeld beziehen.
Um eine gesetzliche Änderung bewirken zu können, ist es erforderlich die verantwortlichen PolitikerInnen auf die Lebenswirklichkeiten der Betroffenen hinzuweisen. Nur so kann die krasse Benachteiligung der Menschen die Pflegegeld für sich oder für eine Pflegeperson oder Waisenpension beziehen, beseitigt werden.
Da die Benachteiligung durch das neue Wohnbeihilfengesetz jedoch erst ab einem Neuantrag sichtbar wird, ersuchen wir Wohnungsbeihilfen-bezieherInnen, auf die die nachfolgenden Kriterien zutreffen, sich mit unserer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen:
– Bezug Pflegegeld (für sich oder für Person die gepflegt wird) und/oder Waisenpension
– Kein Einkommen oder ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze
– Kein Bezug der Mindestsicherung
– Kein Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosenentgelt
– Kein Bezug einer Pension
– Bezug erhöhte Familienbeihilfe
Wenn alle oben genannten Punkte mit JA beantwortet werden können, so ist die Wahrscheinlichkeit die Wohnbeihilfe bei Neubeantragung zu verlieren sehr groß.
Im Zuge der Beratung der KlientInnen erlauben wir uns, die so gesammelten Fälle an die zuständigen PolitikerInnen weiter zu leiten, um so Härtefälle zu vermeiden.
Ziel der Plattform ist es, gemeinsam mit anderen sozial engagierten Organisationen, eine Kurskorrektur bei der Regelung der Wohnbeihilfe zu erreichen.
Diesbezügliche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern sind bereits in Gange.
Wenden Sie sich bitte an folgende Anlaufstelle:
Verein ChronischKrank Österreich
Kirchenplatz 3, 4470 Enns
Tel.: 0676 74 51 151
Plattform für gerechte Landesgesetzgebung in O.Ö.
BMIN – Behinderte Menschen in Not veröffentlichte unseren Aufruf neben viele anderen ebenfalls.
Stellungnahme der Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek vom 08.09.14
Antwortschreiben vom 14.09.14 an die Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek zu unseserer Beschwerde an die Volksanwaltschaft
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Plattform für gerechte Landesgesetzgebung in O.Ö.
6 Antworten
Die seit Jahren immer wiederkehrende Behauptung einer beabsichtigten Optimierung der Treffsicherheit sozialer Leistungen ist eine Verschleierung des einzigen Ziels derartiger Maßnahmen: Einsparungen auf Kosten sozial Schwacher.
In Linz wurden 500 Millionen Euro von Mayr & Co in den Sand gesetzt, keiner wurde bestraft und nun wird bei den Schwächsten gespart. Dobusch hat sich aus dem Staub gemacht. Das Ganze ist eine SAUEREI die ihres Gleichen sucht.
Ich hoffe auf eine Nachbesserung der Beschlüsse. Ich bin mir sicher das dieser soziale Unfrieden die nächsten 5 Jahre von der Bevölkerung nicht einfach hingenommen wird und hoffe auf öffentliche Kundgebungen.
Dr. Haimbuchner betreibt fehlerhafte Nettoeinkommenberechnung für die Wohnbeihilfe, erreicht damit ein erhöhtes Netto und somit eine geringere Wohnbeihilfe. Er betrügt.
Seine besonders sozialwidrige Einstellung gegenüber Behinderten zeichnet sich dadurch aus, daß der Grad der Behinderung im Antragsformular auf Wohnbeihilfe gar nicht erst abgefragt wird und dazu erklärt er, daß die Berücksichtigung der Mehraufwendungen bei Behinderten „nicht normiert sei“. Auslebung einer bundesweit einmaligen Menschenverachtung.
Diese Behindertenfeindlichkeit gibt es in keinem anderen Bundesland in Österreich, sondern nur in Oberösterreich durch Landesrat Dr. Haimbuchner. Er scheint die hitlerischen Theorien im Kampf gegen unwertes Leben der Behinderten auszuleben.
Die falsche Nettoeinkommenermittlung erfolgt vorsätzlich, denn sie verstößt gegen geltendes Recht der Nettoermitztlung und eine diesbezügliche Beschwerde beantwortete er gar nicht.
Gegen die Bescheide der Wohnbeihilfe gibt es kein Rechtsmittel. Das neue Verwaltungsgericht sowie das bestehende Bezirksgericht erklärten sich für unzuständig. Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Prinzipien einer Rechtsstaatlichkeit – das ist eine Auslebung einer machtmißbräuchlichen Willkür.
Wir haben es geschafft! Das neue, aus unserer Sicht diskriminierende Wohnbeihilfegesetz in OÖ, wird nun nach unseren Interventionen abgeändert!
Siehe dazu: https://chronischkrank.at/2014/wohnbeihilfegesetz-in-ooe-wird-nun-nach-unseren-interventionen-abgeaendert/
LG Team CKÖ
Das darf doch nicht gehen, wie ich weiss, Pflegegeld ist Zweckgebunden, also soll für enen Teil der Kosten der Aufwand für ‚Versorgungen, die aufgrund der Krankheit notwendig geworden sind decken… Das kann man doch nicht für Wohnkosten verwenden! Sammelllage beim Verwaltungsgerichthof?
Liebe Fr. Noemi, es wurde mit der damaligen Landesrätin Mag. Jahn vereinbart, dass belegte Mehrausgaben für einen Betreuungs- oder Pflegeaufwand zu keiner Anrechung des Pflegegeldes führen werden. Sehen Sie dazu: https://chronischkrank.at/2014/benachteiligung-von-menschen-mit-behinderung-bei-der-berechnung-der-bedarfsorientierten-mindestsicherung/
Außerdem haben wir es geschafft das von der FPÖ OÖ angestrebte Gesetz abzuwenden. Das neue, aus unserer Sicht diskriminierende Wohnbeihilfegesetz in OÖ, wurde nun nach unseren Interventionen abgeändert.
Siehe dazu: https://chronischkrank.at/2014/wohnbeihilfegesetz-in-ooe-wird-nun-nach-unseren-interventionen-abgeaendert/
Bei Problemen können Sie sich gerne an uns wenden:
LG J.H.