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Der Verein ChronischKrank® unterstützt und berät dich und deine Angehörigen über finanzielle & rechtliche Ansprüche für chronisch kranke & beeinträchtigte Menschen. Wende dich an uns, wenn du Unterstützung bei Behördenwegen oder Antragstellung jeglicher Art brauchst!

Wir klären dich auf, was dir als kranker Mensch in Österreich zusteht.

Aktuelles

Unsere Angebote

FAQ

Hier bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Begriffe, wenn es um Ansprüche von chronisch Kranken geht.

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch kontaktieren!

Die Krankenkasse hat meinen Antrag abgelehnt. Was kann ich jetzt tun?

Nicht jede medizinische Leistung wird von der Krankenkasse gedeckt. Oft sind es gerade besonders teure Behandlungen, deren Kostenübernahme abgelehnt wird.

Eine Behandlung sollte aus Sicht der Krankenkasse ausreichend und zweckmäßig sein. Sie soll aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Stehen kostengünstigere und gleichwertige Alternativen zur Verfügung, können Leistungen abgewiesen werden.

 Darüber hinaus kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern, wenn eine Leistung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Doch was kann ich jetzt tun?

Der erste Schritt wäre, Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten, ob es vielleicht eine alternative Behandlung gibt, deren Kosten die Sozialversicherung übernimmt. Wenn nicht, sollte man dringend nachfragen, wieso die Kostenübernahme abgelehnt wurde. Es kann durchaus vorkommen, dass Unterlagen beim Antrag gefehlt haben oder andere Informationen mangelhaft waren. Oft reicht auch schon eine Nachfrage bei der Krankenkasse aus, um abzuklären, ob in dem vorliegenden Fall nicht doch die Kosten übernommen werden müssen.

Meldet euch bei uns und vereinbart ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch!

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Als arbeitsunfähig gilt, wer infolge Krankheit nicht oder nur mit Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustands fähig ist, jene Beschäftigung auszuüben, die die Pflichtversicherung begründet.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Was bedeutet die Härtefallregelung?

Diese Regelung ermöglicht einen Zugangsweg in die Invaliditätspension bei Vorliegen eines Härtefalls. Ein solcher Härtefall liegt z. B. vor, wenn nur mehr besonders leichte Tätigkeiten vorwiegend im Sitzen mit Haltungswechsel ausgeübt werden können (wie. z. B. ParkgaragenkassierIn, NäherIn, etc.) Außerdem muss man im letzten Jahr vor dem Stichtag arbeitslos vorgemerkt sein.

Betroffene helfen Betroffenen

Wir sind bemüht bei verschiedensten Erkrankungsbildern Selbsthilfegruppen zu gründen und den Betroffenen eine starke bundesweite Plattform zu bieten.

Hier konnten wir helfen

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