Wir bieten für unsere Mitglieder individuelle Beratung/Vertretung zur Impfbefreiung!
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Hier die Ausnahmen von der Impfpflicht im Überblick:
- Personen mit speziellen Autoimmunerkrankungen
- Krebspatienten, besonders während einer Chemotherapie
- Patienten nach Organ- oder Stammzellentransplantationen
- Menschen, die nach dreimaliger Impfung keine ausreichende Immunantwort ausbilden
- Allergiker mit einer Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe der Vakzine
- akut an Covid-19 erkrankte Personen
- Personen, die schwere Impfnebenwirkungen aufwiesen
- Schwangere
Nicht der Impfpflicht unterliegen etwa Schwangere oder Personen, die durch die Impfung in ihrer Gesundheit gefährdet werden könnten – etwa Allergiker mit einer Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe bzw. Menschen mit einem akuten Schub einer inflammatorischen oder Autoimmunerkrankung. Ebenfalls ausgenommen sind an Corona oder einer anderen akuten schweren fieberhaften Erkrankung oder Infektion Leidende, multimorbide Personen sowie Personen, die schwere Impfnebenwirkungen aufwiesen.
Krebspatienten sind von der Impfpflicht ausgenommen
Eine weitere Ausnahmegruppe betrifft Menschen, bei denen keine ausreichende Immunantwort zu erwarten ist – etwa nach Knochenmark-, Stammzellen- oder Organtransplantationen, bei einer andauernden Kortisontherapie, bei Immunsuppression oder anderen Therapien mit bestimmten Medikamenten. In diese Kategorie fallen auch Krebspatienten, die in den vergangenen sechs Monaten eine Chemo-, Biologika- oder Strahlentherapie absolvierten bzw. an einem metastasierenden Karzinom leiden und Personen mit sonstigen schweren Erkrankungen in vergleichbarer immunologischer Lage. Schließlich sind auch Menschen ausgenommen, die auch nach dreimaliger Impfung keine ausreichende Immunantwort ausbilden.
Unter folgendem Link findet ihr die gesamte Verordnung: HIER KLICKEN!
Ausgestellt werden kann eine Bestätigung über die Impfbefreiung vom örtlich zuständigen Amtsarzt oder Epidemiearzt, sowie von bestimmten fachlich geeigneten Ambulanzen. Diese sind in folgender Ergänzung zur Verordnung aufgelistet: HIER KLICKEN!
Die Vorlage für die ärztliche Bestätigung über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes findet ihr HIER!
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