Das Sozialministerium beantwortet eure Fragen zur Impfung mit chronischer Erkrankung!

Update 6. 5.: Da uns in letzter Zeit viele Beschwerden von Betroffenen erreichen, denen die Ausstellung des Covid19-Risikoattest vom Arzt verrechnet wurde, haben wir auch in dieser Sache noch beim Sozialministerium nachgefragt. Das ist die Antwort:

„Hier die Faktenlage zum Thema „Dokumente zum Nachweis einer Risikogruppenzugehörigkeit“, wie soeben erhoben:

  • Risikogruppen älter als 65 Jahre werden mit der Aktualisierung des Impfplans ohnehin prioritär geimpft und brauchen daher für die Impfanmeldung kein Attest.
  • Risikogruppen <65 haben bereits im vergangenen Jahr ein Risiko-Gruppen Attest gem. COVID-19-Risikogruppe-Verordnung erhalten.

Diese Bestätigung kann zur Anmeldung verwenden werden.

Darüber hinaus gelten Befunde und Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus auch als Nachweis.

Beziehungsweise gab es Anfang April ein Schreiben der SV, welches mit Stichtag 1. April 2021 alle ungeimpften Personen adressiert, die unter die Vorgaben fallen.

Dabei wurden auch alle Personen, welche letztes Jahr noch nicht unter die Risikogruppen-VO gefallen sind, mitadressiert.

Es gibt also eine Vielzahl an Dokumenten, die zur Bestätigung herangezogen werden können.

Wo über diese Dokumente hinaus tatsächlich ein gesondertes Attest erforderlich ist und hierfür Kosten anfallen, ist eine direkte Verrechnung eines COVID-19-Risiko-Attests durch den Arzt mit dem Krankenversicherungsträger (ohne private Zuzahlung) für Dienstnehmer, geringfügig beschäftigte Personen und Lehrlinge möglich (§§ 735 ASVG und 258 Abs. 3 B-KUVG).“


 
Vor einigen Wochen haben wir euch auf Social Media und in unserem Newsletter dazu aufgerufen, uns eure Fragen zur COVID-Impfung im Zusammenhang mit chronischer Krankheit bzw. Vorerkrankungen zu schicken. Die häufigsten haben wir nun an das Sozialministerium weitergeleitet, das sich zur Beantwortung bereit erklärt hat.
 
Vorab möchten wir euch darauf hinweisen, dass die Fragen im Allgemeinen beantwortet wurden, aber keine ärztliche Konsultation ersetzen. Die finale Entscheidung über die Impfung sollte immer in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen der zu impfenden Person und behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden.
Also lasst uns wissen, was euch am Herzen liegt oder Sorgen macht und wir geben unser Bestes, um euch Antworten zu geben!
 

1. Viele Menschen nehmen aufgrund ihrer Krankheit Immunsuppressionen. Wirkt die Impfung, auch wenn keine Impfreaktion gegeben ist?

 

„Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19, sowohl mRNA-Impfstoffe als auch der erste zugelassene Vektorimpfstoff, sind nur teilweise bei Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem und/oder unter immunmodulierender oder immunsuppressiver Behandlung untersucht.

Je nach Produkt liegen Daten zu Personen mit HIV (unter Therapie und mit CD4>500), stabilen Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankungen (ohne laufende oder kürzlich Chemotherapie), Diabetes mellitus, kardiovaskulären und chronischen pulmonalen Erkrankungen vor, die keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit ergeben haben.

Bei Impfung von Personen mit Grundkrankheiten sollten im Einzelnen noch folgende Punkte im ärztlichen Gespräch abgehandelt werden und so im Konsens eine individuelle Impfentscheidung getroffen werden:

  • Besteht für die betroffene Person auf Grund der gegenwärtigen Lebenssituation überhaupt ein signifikantes Ansteckungsrisiko mit COVID-19?
  • Bestehen für die betroffene Person sehr gute Möglichkeiten, durch die Einhaltung von nicht-pharmazeutischen Interventionen, eine Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermeiden?
  • Wäre auf Grund der Grundkrankheit/Medikation damit zu rechnen, dass im Infektionsfall mit COVID-19 ein schwerer, ev. lebensbedrohlicher Verlauf mit höherer Wahrscheinlichkeit eintritt?“

 

2. Facharzt widerspricht Facharzt – Wie sollen sich Betroffene mit Vorerkrankungen verhalten, wenn ein behandelnder Facharzt einem anderen behandelnden Facharzt in Bezug auf die Impfung und auf deren Wirkung widerspricht?

 

„Jedenfalls sollte eine Konsultation durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Die finale Entscheidung über die Impfung sollte immer in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen der zu impfenden Person und behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden.

Wenn unterschiedliche behandelnde Fachärzte unterschiedliche Auffassungen vertreten, ist eine Klarstellung zwischen diesen Parteien anzustreben.“

 

3. Gibt es Vorgaben von Seites des Bundes, wie die Reihung innerhalb der Hochrisikogruppe vorzunehmen ist? Die Frage ergibt sich daraus, da diese Gruppe sowohl in der Hauptstadt Wien als auch in den Bundesländern unterschiedlich eingestuft ist.

 

„Das Gesundheitsministerium hat bereits vor Wochen basierend auf den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums eine Impfstrategie festgelegt. Sie verläuft in drei Phasen und schützt unter Bedachtnahme auf den vorhandenen Impfstoff die vulnerablen Gruppen. Der COVID-19 Impfplan ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich.

Bei allen Reihungen wird der Fokus darauf gelegt, diejenigen Personen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken können. Die Bundesländer, die ja die Organisation der Umsetzung vor Ort übernommen haben, können wegen der teils komplexen Lagerungsbedingungen der Impfstoffe und Mehrdosenbehältnissen in der organisatorisch-logistischen Umsetzung von den Vorgaben laut COVID-19-Impfplan geringfügig abweichen.“

 

4. Gibt es eine Möglichkeit, dass Ärzte für Betroffene mit Vorerkrankungen die Auswahl des verwendeten Impfstoffes beeinflussen können?

 

„Eine freie Wahl ist auch auf Grund der jeweiligen logistischen Begrenzungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Auf Grund der Eigenschaften der Impfstoffe werden die Impfstoffe voraussichtlich in unterschiedlichen Settings angeboten werden. Es ist beispielsweise logistisch aufwändiger, einen Impfstoff, der bei Kühlschranktemperatur nur 5 Tage haltbar ist, im niedergelassenen Bereich flächendeckend anzubieten. Das ist bei Impfstoffen, die bei Kühlschranktemperaturen auch länger gelagert werden können, eine ganz andere Situation. Bei der Umsetzung ist auch zu berücksichtigen, dass mit Mehrdosenbehältnissen gearbeitet wird, die nach erstmaliger Verwendung nur eine begrenzte Zeit lange benutzt werden würden. Darüber hinaus hängt es davon ab, in welchen Mengen die einzelnen Impfstoffe verfügbar sind.“

 

5. Gibt es Vorgaben vom Bund, wann Angehörige von Hochrisikopatient*innen geimpft werden sollen und ob hierfür der Impfstoff von Biontech und Pfizer verwendet werden soll, da dieser ja anscheinend besser vor einer Übertragung schützt?

 

„Die Frage nach „Impfung von Angehörigen“ lässt sich nicht einheitlich beantworten, aufgrund der aktuell noch vorherrschenden Impfstoffknappheit wird im Rahmen des nationalen Impfplans in mehreren Stufen gereiht.

So werden aktuell vorrangig jene Personengruppen geimpft, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf haben (Alter und gesundheitliche Faktoren spielen hier die größten Rollen) bzw. die ein sehr hohes Expositionsrisiko (z.B. Pflegepersonal – eine Gruppe, die ja mit vielen Personen in Kontakt kommt) haben.

Vor allem bei Personen, die ein hohes Risiko haben und z.B. aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden sollen, kann eine Impfung der engsten Kontaktpersonen (zum Beispiel pflegende Angehörige, vor allem, wenn diese im selben Haushalt leben) vorrangig durchgeführt werden. Dies geschieht unter der derzeit noch theoretischen Annahme eines zumindest teilweisen Übertragungsschutzes. 

Es ist verständlich, dass Maßnahmen wie Maske, Abstand, Testen usw. den Alltag von Angehörigen erschweren. Es ist aber derzeit leider nicht möglich, allen – durchaus aus der jeweiligen Sicht berechtigten – Wünschen Rechnung zu tragen.“

 

6. Ab wann kann man damit rechnen, dass auch für Kinder unter 16 Jahren ein Impfstoff vorhanden sein wird?

 

„Die derzeit verfügbaren COVID-19-Impfstoffe sind für Personen unter 16 Jahren (Comirnaty) bzw. unter 18 Jahren (COVID-19 Vaccine AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Moderna) nicht zugelassen. An Zulassungen für jüngere Altersgruppen wird gearbeitet. Es laufen bereits Studien die auch Kinder und Jugendliche einschließen, um Impfstoffe auch in dieser Personengruppe zu untersuchen.

Bis COVID-Impfungen für Kinder mit erhöhtem Krankheitsrisiko zur Verfügung stehen, muss daher dem Schutz des Umfelds besonders hohe Wichtigkeit und Vorrang hinsichtlich einer COVID-19-Impfung eingeräumt werden.

Der Fokus wird zunächst daraufgelegt, diejenigen Personen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken können und somit die vulnerablen Personengruppen zuerst zu impfen. Das sind insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.“

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