Freistellung trotz Impfung? Wir haben nachgefragt!

Da wir vermehrt Anfragen erhalten haben, ob die COVID19-Risikogruppen-Freistellung weiterhin gültig ist, wenn man bereits eine Impfung erhalten hat, haben wir jetzt beim Gesundheitsministerium nachgefragt. Hier die Antwort:

„Die geltende Risikogruppen-Regelung geht von bestimmten Indikationen aus, verlangt aber zusätzlich eine konkrete individuelle Risikobeurteilung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin. Das BMSGPK und das Bundesministerium für Arbeit vertreten die Ansicht, dass es dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin obliegt, den Umstand einer erfolgten Impfung in dieser individuellen Risikobeurteilung – nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse – zu berücksichtigen.

Daher raten wir Betroffenen, diese Frage mit Ihrem Arzt/ihrer Ärztin zu klären und abhängig von der ärztlichen Empfehlung wieder in Ihren Beruf zurückzukehren oder noch damit zu warten.

Eine Freistellung ist derzeit jedenfalls bis 31. Mai 2021 möglich. Nur für den Fall, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin – aufgrund der erfolgten Impfung – ein neuerliches Attest verlangt, ist ein solches vorzulegen.“

Mehr Infos zur Freistellung findet ihr HIER!

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