Entzug der Familienbeihilfe

 

Unser Verein interveniert im Bundeskanzleramt und im zuständigen Familienministerium. Wenn Sie betroffen sind, wenden Sie sich bitte an

 

Unser Obmann Mag. Jürgen Ephraim Holzinger spricht über die zweite Einladung ins Kabinett von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Kanzleramtsminister Gernot Blümel. Thema auch die erhöhte Familienbeihilfe.

Nähere Infos im Video:

 

 

20.9.18:

Sehr geehrter Herr Mag. Holzinger,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte erlauben Sie mir, Ihre Frage im Namen von XXX und XXX zu beantworten.

Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hat in einer für uns nicht nachvollziehbaren Änderung seiner Gesetzesauslegung entschieden, dass Menschen, deren Lebensunterhalt zu mehr als 50% vom Staat finanziert wird, künftig keinen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe mehr haben sollen. Dies ist umso unverständlicher, als dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des einschlägigen Gesetzes seit Jahren inhaltlich unverändert sind. Diese Änderung der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes führt dazu, dass Menschen, die selbst die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, künftig diese Leistung nicht mehr erhalten können.

Bisher konnte die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden, sofern der Staat nicht zu 100% für den Lebensunterhalt des Beihilfebeziehers aufgekommen ist. Eine Verschlechterung für Kinder mit Behinderung bei der erhöhten Familienbeihilfe ist für die Österreichische Bundesregierung nicht hinnehmbar. Daher wurden in einem ersten Schritt die Finanzämter sofort nach Bekanntwerden dieses Sachverhaltes angewiesen, keine neuen Bescheide in solchen Fällen zu erlassen und eventuelle Rückforderungen aus bereits erlassenen Bescheiden weder einzumahnen noch zu exekutieren.

Die Bundesministerin für Familien wird in einem zweiten Schritt durch eine Gesetzesänderung sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung die erhöhte Familienbeihilfe weiter beziehen können. Daher werden Menschen mit Behinderung wie bisher die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können. Der dafür notwendige parlamentarische Prozess wird höchstwahrscheinlich noch im September eingeleitet.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bundeskanzleramt Österreich

 

14.9.18: Wir intervenierten im Bundeskanzleramt:

mit Ende August wurde die Thematik „Streichung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung“ öffentlich bekannt und zugleich von unzähligen österreichischen Medien publiziert. Mit der Definition „Menschen mit Behinderung“ sind zugleich auch chronisch Kranke betroffen (2/3 der Inhaber eines Behindertenpasses sind chronisch Kranke, Quelle: Dr. Schuster, Leiter der SMS). Seit diesem Zeitpunkt ist es unserem Verein beinahe unmöglich, die täglichen Anfragen und zugleich Sorgen bzw. Ängste der Betroffenen zu bewältigen. Trotz der prompten Ankündigung seitens der Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß, eine umgehende Reparatur zu veranlassen, stehen für die Betroffenen zu viele offene Fragen im Raum; als Beispiel sei die Definition des Kindes erwähnt, da dieser Begriff unterschiedlich verstanden werden kann und von der bezeichneten Streichung auch viele Erwachsene Personen, die etwa in Werkstätten etc. arbeiten, betroffen sind. Eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung/chronisch Kranken, die neben vielen Einschränkungen und Belastungen, ohnehin einem finanziellen Mehrbedarf im täglichen Alltag ausgesetzt sind.

Als Verein, der unzählige Menschen mit chronischer Erkrankung und Behinderung unterstützt und vertritt bzw. zudem auch eine umfassende Expertise in den unterschiedlichsten Themenbereichen besitzt (nur beispielhaft sei erwähnt: Pflegegeld, Berufsunfähigkeit, erhöhte Familienbeihilfe etc.) ersuchen wir das zuständige Bundeskanzleramt um eine Stellungnahme über den status quo in Bezug auf die „Streichung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung“ und die weitere Vorgehensweise und Reparatur. Diese Stellungnahme ermöglicht uns, die Betroffenen besser zu informieren und einen wichtigen Teil zur Aufklärung beizutragen. Gerne geben wir auch unsere Praxiserfahrungen und unser Fachwissen aus den täglichen Erfahrungen mit Menschen mit chronischer Erkrankung und Behinderung zu diesem Themenbereich weiter.

In Erwartung auf eine baldige informative Antwort von Ihnen verbleiben wir

Mit herzlichen Grüßen

Jürgen E. Holzinger

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